====== Protokoll ====== Anwesend: BuFaTa WiSe18 \\ Anwesend: Lorenz (FH Dortmund), Leonie (KIT), Georg (HS München), nach der Pause Ferrid (Uni Siegen) \\ Leitung des AK: Arne (TU Braunschweig) \\ Protokoll: Georg/Leonie\\ \\ ==== Einleitung ==== * Zusammenfassung des AKs in Dresden, allgemein * Unis: Beginn 1. April / 1. Oktober * FH Beginn: 1. März / 1. September * Prüfungszeitraum schwankt sehr stark. Öfters auch ins neue Semester rein * Ziel: Erstellung Stellungsnahme (Argumentation), rechtliche Grundlagen erörtern (durch EU / Bologna Prozess), Kommunikation mit Austauschprogramme(z.B Erasmus, Hochschulpartner innerhalb Deutschland (?)) -> alles auf nationaler Ebene ==== Offene Fragen ==== * wie sieht es bei Dualenstudenten aus ==== Recherche rechtliche Grundlagen ==== Ist das rechtlich überhaupt möglich? Oder gibt es soetwas wie Freiheit der Hochschule? * Hochschulrahmengesetz (HRG) * Landeshochschulgesetze (LHG) * Satzung o.ä. der HS * auf Fakultätsebene Prüfungsordnung === HRG === * HRG §9(2) "Die Länder tragen gemeinsam dafür Sorge, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden." **// Gibt es ein Gremium, die sich für diese Aufgabe organisiert, bestehend aus allen Ländern? - Gibt es ein Gremium, dass dies kontrolliert? //** === LHG === == BaWü LHG == * §6 **Zusammenwirken der HS untereinander und mit anderen Einrichtungen** (1) "Zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Hochschulen untereinander, mit Hochschulen anderer Länder und anderer Staaten, mit den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung, mit staatlichen und staatlich geförderten Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie mit Einrichtungen der Forschungsförderung zusammenzuwirken. Das Zusammenwirken ist von den Hochschulen durch Vereinbarungen sicherzustellen; um insbesondere eine bestmögliche Nutzung der Hochschuleinrichtungen zu erreichen, kann das Wissenschaftsministerium nach Anhörung der betroffenen Hochschulen fachaufsichtliche Weisungen erteilen." * §32 **Prüfungen, Prüfungsordnungen** (5) "[...]Die Hochschulen können in den Prüfungsordnungen Fristen für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen festlegen.[...]" == Bayern == * Bayerisches Hochschulgesetz * (Art. 54) Der Beginn des Studienjahres, die Dauer der Semester oder der anderweitig festgelegten Teile des Studienjahres sowie die unterrichtsfreien Zeiten werden durch Rechtsverordnung festgesetzt. * es müsste noch recherchiert werden wie genau die Rechtsverordnung aussieht und wer diese am Ende festsetzt == NRW == * (3) Prüfungstermine sollen so angesetzt werden, dass infolge der Terminierung keine Lehrveranstaltungen ausfallen. === Satzung o.ä. der HS === == TU Braunschweig == * Prüfungsausschuss § 4 * besteht aus 3 Profs, ein Mitglied der Mitarbeiter und Studiengruppe * Legt die Prüfungstermine fest * gibt es für jede Fakultät * Haben aber keinen Einfluss auf Vorlesungszeiten == Hochschule München == * ein Prüfungsausschuss legt die Termine der Prüfungen fest und den Prüfungszeitraum * besteht aus 5 Mitgliedern (es ist nicht genau ersichtlich aus welchem Pool sich die Mitglieder zusammensetzen) == KIT == * vorerst nichts allgemeines vorzufinden (nur eine Art Vorlage für die Prüfungsordnung auf Fakiltätsebene) === Prüfungsordnung auf Fakultätsebene === == KIT == * nicht ersichtlich, inwiefern gesamter Prüfugnszeitraum festgelegt wird bzw. von wem. Prüfungszeitraum gilt Uniweit ==== Diskussion ==== * Unterschied zwischen Vorlesungbeginn und Semesterbeginn = Problem bei Angleichung * Angleichung Prüfungszeitraum ist nicht nur einfach Zeiten ändern -> viele Unis sind dies bzgl. anders organisiert (Prüfungszeitraum bis hin ins nächste Semester für evtl mündliche Nachprüfungen, als Bso) * unterschiedliche lange Vorlesungszeiten? ==== Struktur Stellungnahme ==== 1. Was ist unser Ziel? 2. Warum - welche Probleme sehen wir dabei, dass Prüfungszeiträume nicht gleich sind? - Missstände aufzeigen 3. Probleme, die bei Angleichung der Prüfungszeiträume entstehen, eingestehen 4. Gegenargumente auflisten 5. Fazit ==== Inhalt Stellungnahme ==== == zu Punkt 1: Ziel == * Anpassung Prüfungszeitraum Bundesweit * Semesterbeginn/Vorlesungsbegin an einem fixen Termin * Prüfungsausschüsse müssen besser miteinander kommunizieren/absprechen == zu Punkt 2: Probleme (warum Stellungsnahme) == * Erschwerter Wechsel: zwischen Hochschulen (BA auf MA, bzw allgemeiner Wechsel), Bsp: Prüfungen noch im Beginn des nächsten Semesters, aber Pflichtveranstaltungen in der andern Uni zur selben Zeit == zu Punkt 3: Eingeständnisse der Probleme, die bei der Angleichugn entstehen können == * bürokratische Aufwand hoch -> Semesterbeginn und Vorlesungsbeginnt u.U. verschieden, verschieden lange Vorlesungzeiten (//muss noch überprüft werden, ob das der Fall ist//), Prüfungszeiträume nach unterschiedlichem Prinzip ausgelegt (bei manchen Unis Prüfungszeitraum reicht bis ins neue Semester hinein wegen Nachprüfungen, etc.) * man würde den HS die Eigenverantwortung nehmen == zu Punkt 4 == * wir sehen es jedoch als Aufgabe der Länder an, einen reibungslosen Hochschulwechsel zu ermöglichen, DENN -> laut HRG §9 Abs. 2 tragen die Länder gemeinsam dafür Sorge, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden (s.o. für Gesetzestext) * aktuell ist die Freiheit beim wechsel zu anderen Hochschulen nach unsere Sicht erschwert und führt öfters dazu das ein Semester ausgesetzt werden muss. * Ziel von Bologna war es einen vergleichbaren Abschluss (auch international) zu erschaffen und einen einfachen Wechsel zwischen den HS zu ermöglichen //nicht beleidigen, aber auch nicht als Bologna Befürworter wirken// == zu Punkt 5: Fazit == * deswegen glauben wir, dass es im Sinne des BMBF sein sollte eine Angleichung der Prüfungszeiträume (Semester/Vorlesungzeiten) umzusetzen * auf den BMBF zugehen und Redebereitschaft signalisieren ("wir wollen das und sind bereit mit Euch darüber zu diskutieren") * in diesem Rahmen: im Prozess sehen wir, dass das zuerst auf Landesebene und im Verlauf auf bundesebene angelichen wird * DE als Studienort noch attraktiver ==== Fazit des AK / Ziele für nächste BuFaTa ==== * Stellungnahme am wirkungsvollsten zusammen mit anderen Studiengängen * Vorlage für eine Stellungnahme erstellt * AK sollte nächste BuFaTa nochmal stattfinden -> Diskussion der formulierten Stellungnahme (wir sehen das als mehrschrittigen Prozess) * evtl. Vertreter des BMBF für Diskussion bei nächster BuFaTa einladen ==== Ende ==== Beginn: 14:15 Uhr Ende: 17:20 Uhr Der AK ist Inhaltlich soweit fertig, sollte auf der nächsten Tagungen wegen der Stellungsnahme aber nochmal stattfinden