===== Finanzübersicht RTWH Aachen ===== ==== Allgemeines ==== === Stand === Datum der letzten Aktualisierung: 28.05.2022 === Organisationen inkl. Legitimierung === Das Studierendenparlament bestimmt mit der Beitragsordnung und der Finanzordnung die Höhe der Studierendenschaftsmittel. Diese werden vom AStA an die FS auf Antrag zugewiesen. Dazu müssen gewisse Kriterien erfüllt sein (Kassenprüfung, Reserven der FS nicht zu hoch). Die Erstsemestermittel müssen vom Jour Fix Finanzen jährlich erneut beschlossen werden. Dieser ist mit dem Gruppensprecher der Studierenden im Senat, dem AStA Vorsitzenden, dem Prorektor für Lehre und dem Kanzler der RWTH) === Rechtlicher Status FS(R) === Die Studierendenschaft im Ganzen ist eine selbstständig rechtsfähig Teilkörperschaft der Uni, die Fachschaft wieder eine Untergliederung dieser. ==== Geldflüsse und aktuelle Geldmengen ==== === Einnahmen === An der Hochschule zahlen die Studierenden 1€/Semester an die Fachschaften. Davon gehen 2/3 an die FS direkt und der restliche Betrag wird gleichmäßig unter allen 18 Fachschaften aufgeteilt. (§32 FInO RWTH) Die sind in Summer in etwa 4.500€ (WiSe 21/22). Zusätzlich erhält die Fachschaft etwa 20.285,00€ (2022) pro Jahr an zweckgebunden Mittel für die Ersemesterarbeit. Dies sind Qualitätsverbesserungsmittel des Landes NRW und können nur in dem Jahr der Zuteilung genutzt werden. Zudem wird darauf geachtet das sich Veranstaltungen wie der Unicup (Eishockeyturnier der FSen, ca. 5.000€ Umsatz, vor CoViD-19) oder Partys mit einer anderen FS (ca. 18.000€ Umsatz, vor CoViD-19) mit einer anderen FS, wird im jährlichen Wechsel zwischen den FSen abgerechnete) selber tragen sollten. === Ausgaben === * Listenpunkt Ausstattung der Räumlichkeiten * Büromaterial (Drucker, Papier...) * Ausrichten von Veranstaltungen * Organisation von Ersti-Veranstaltungen (Ersti-Woche, Ersti-Wochenende...) * Teilnahme an Veranstaltungen wie z.B. der BuFaTa ==== Formalia ==== Jedes Haushaltsjahr wird ein Finanzplan durch die Vollversammlung beschlossen. Jedes gewählte Ratsmitglied/KaFüs kann im Rahmen dieses Haushaltsplanes Ausgaben von bis zu 50€ genehmigen, ab 50€ ist zusätzlich ein Beschluss des Fachschaftsrates erforderlich. Diese Ausgaben können sowohl Kostenerstattungen sein (von Studis vorgestrecktes Geld) oder Rechnungen, welche direkt beglichen werden. Ab 500€ müssen zusätzlich drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Ab 1.000€ ist zusätzlich eine Ausgabegenehmigung des ASTAs, sowie ein Vollversammlungs-Beschluss (§15 FinO RWTH) erforderlich. Danach ist eine ausgefüllte Kassenanweisung bei der Kassenführung einzureichen. Neben den Kassenanweisungen erfolgt die Buchführung via kmymoney und zum Tracken der Haushaltsposten via Cloud-Tabelle. === Verwaltung === Die Kassenführung wird auf der Vollversammlung, welche jedes Semester stattfindet, gewählt und auch durch diese entlastet. Es findet eine Kassenprüfung durch zwei hierfür auf der Vollversammlung gewählten Studis statt. Zusätzlich wird die Kasse auch durch den AStA geprüft. === Linksammlung === Hier sollen Links zu bspw. Finanzordnungen, Gesetzen oder Formularen angegeben werden, die für eure Arbeit wichtig sind. * [[https://www.fset.rwth-aachen.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/05/Kassenanweisung-2017.pdf|Kassenanweisung FSET RWTH Aachen]] * [[https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaablfzxjy|Finanzordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen (Stand März 2022)]] * [[https://temp.stud.rwth-aachen.de/files/Fachschaftsrahmenordnung_2018-08-01.pdf|Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen]] ==== Sonstiges ==== Der Betrag den die FSen aus der Studierendenschaft bekommen (ugs.: Fachschafteneuro) wurde seit 1983(damals 2 DM) nicht mehr erhöht. Durch die Inflation entstand ein Kaufkraftverlust für die Fachschaften von ~47%.