====== Klausureinsicht ====== ===== Materialsammlung ===== ==== Bücher ==== * vom Anwalt empfohlenes Buch zu Prüfungsrecht [[http://www.beck-shop.de/Niehues-Fischer-Schul-Pruefungsrecht-Band-2-Pruefungsrecht/productview.aspx?product=28954| Niehues, Prüfungsrecht]] ==== Websites: ==== * [[http://www.danisch.de/Uni/Pruefrecht/|Pruefungsrecht]], insbesondere [[http://www.danisch.de/Uni/Pruefrecht/Akteneinsicht.html|Einsicht]] * Jan Laube (M.Sc. Mikrosystemtechnik Uni Freiburg) hat einen Artikel über das Problem der Klausureinsicht mit rechtlichen Hintergrund verfasst. Der Artikel ist leicht und verständlich geschrieben und kann auch ohne Jurastudium verstanden werden\\ [[http://fachschaft.tf.uni-freiburg.de/informationen/pruefungsrecht/1-startseite-pruefungsrecht/klausureinsicht-ein-leidiges-thema]] ==== Protokolle ==== * [[arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-ws1314|Protokoll 73. BuFaTa in Graz 2013]] * [[arbeitskreise:klausureinsicht:protokoll-sose15|Protokoll 76. BuFaTa in Aachen 2015]] * ==== Richtlinien zur Einsicht von verschiedenen Hochschulen ==== * {{:arbeitskreise:klausureinsicht:htw_merkblatt_-_pruefungsrechtliche_hinweise.pdf|HTW Berlin}} * {{:arbeitskreise:klausureinsicht:tum_pruefungseinsichten_v5.pdf|TU München}} * {{:arbeitskreise:klausureinsicht:eth_pruefungseinsicht.pdf|ETH Zürich}} ===== Wunschliste ===== - Termin und Ablauf der Einsicht sollten im Vorraus bekannt und möglichst an zentraler Stelle (online) verfügbar sein. - Eine klare Festlegung des Zeitraumes für Prüfungseinsichten, ähnlich der Festlegung der Prüfungszeiträume, ist wünschenswert. - Die Dauer der Einsicht muss ausreichen, um die Bewertung nachvollziehen zu können; dazu ist auch eine ausreichende Anzahl von Musterlösungen notwendig. Außerdem sind überlaufene Einsichten nach Möglichkeit zu vermeiden, z.B. durch Vergabe von konkreten Terminen oder Zeitfenstern oder auch das Anbieten mehrerer Einsichtstermine. - In den Einsichten sollten fachlich kompetente Ansprechpartner zugegen sein; im Ideallfall sollten diese auch Nachkorrekturen vornehmen dürfen. - Es dürfen Notizen während der Einsicht angefertigt werden. - Die in der Einsicht besprochenen Korrekturen sollten zeitnah eingetragen werden. - Es muss möglich sein ohne größeren Aufwand eine Kopie der eigenen Antworten, der Fragestellungen sowie der Musterlösung anzufertigen. ====== Rechtsgrundlagen und deren Auslegung ====== * §29 VwVfG - Recht auf Akteneinsicht * §99 VwGO - Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Akten, die zum Verfahren notwendig sind ====== Unterseiten des Themas ====== {{indexmenu>:arbeitskreise:klausureinsicht#1|navbar}}