====== Leitfaden für rechtliche Konflikte mit Hochschulen ====== ==== 0. Übersicht über aktuelle Vorgänge ==== - Allgemeine Eskalationsstufen - Probleme rund um Prüfungen - Benachteiligung von Studierenden - Gremienkonflikte - Modalitäten der Lehrveranstaltungen ==== 1. Allgemeine Eskalationsstufen ==== __Eskalationsstufen (in jedem Kapitel sollte ein Ansprechpartner definiert werden):__ * Mit Konfliktpartei in Kontakt treten, mit FSR in Kontakt treten * evtl. Anträge stellen * weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten * Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen (Bsp. Fakultätsrat) * sich um Rechtsbeistand bemühen * Druck von Außen ausüben (über Presse/Offene Briefe/Demo etc.) ==== 2. Probleme rund um Prüfungen ==== __Vor der Prüfung (dem Prüfungszeitraum):__ * Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungsprüfungen ist in Prüfungsordnung geregelt * Beurlaubung: in Prüfungsordnung geregelt * Nachteilsausgleich: vor der Prüfungsphase angeben * Anerkennung von erbrachten Leistungen * In Lissabon-Konvention geregelt * Hochschule muss beweisen, dass Unterschiede in den Modulen sind __Während der Prüfung:__ * Prüfling muss sich identifizieren können (je nach Hochschule Studien-/Personalausweis) * Besucher sollten in PO geregelt sein, gutes Mittel bei "fragwürdigen" Prüfern oder Nervosität * Prüfungsprotokoll (Grundlage für Notengebung, Wiederspruch) in PO ausgeführt * Rücktritt in der Prüfung (wenn du währenddessen krank wirst kann abgebrohen werden, dann Rücktritt mit Attest) * Prüfung kann angezweifelt werden, wenn Dinge behandelt werden, die nicht in den Vorlesungsunterlagen vorkommen (oder im Modulhandbuch als Lernziel genannt ist) * Hilfsmittel, Prüfungsdauer muss vor der Prüfung eindeutig bekannt sein (Aussagen im Modulhandbuch verbindlich) * Prüfungsform und der Prüfungstermin müssen zu bestimmten Termin feststehen (etwa zur Anmeldung) __Nach der Prüfung:__ * Es muss die Möglichkeit zur Einsicht geben, auch immer Recht auf nachträglichen Termin * Man darf Kopien der Unterlagen anfertigen (EuGH Gerichtsurteil zum Fall Peter Nowak vor der DSGVO, aber mit Verweis auf den kommenden Art. 15 der EU-DSGVO) * Eigene Unterlagen dürfen mit in die Einsicht genommen werden (PO, Recht auf Akteneinsicht?) * Widerspruchs-Fristen: * Prüfungen: 1 Jahr * Exmatrikulation: 4 Wochen __Eskalationsstufen:__ * Mit Dozenten/Übungsleiter in Kontakt treten, mit FSR in Kontakt treten * evtl. Anträge stellen * weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten * Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen * sich um Rechtsbeistand bemühen * Druck von Außen ausüben über Presse/Offene Briefe/Demo etc. ==== 3. Benachteiligung von Studierenden ==== * Ansprechpartner: * Gleichstellungsbeauftragte von Studierendenschaft, Hochschule * Fachschaftsräte * Nachteilsausgleich * "statistisch haben ca. 40% aller Studierenden Anrecht auf einen Nachteilsausgleich" * Anleitung unter: https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise * Rechtliche Grundlage: https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-gesetzliche-verankerung * Gleichstellung & Diskriminierung * Vorfälle dokumentieren und an Ansprechpartner weiterleiten * Wenn erwünscht kann Mediationsgespräch sinnvoll sein * im Fall von Ausländer-Diskriminierung Ausländerbehörde einschalten * Studiengebühren für EU-Ausländer… * Rechtsberatung der Universität, Ausgang ungewiss * kein Konflikt mit der Hochschule selbst ==== 4. Gremien ==== zB Änderung der Prüfungsordnung zum Nachteil der Studierenden Raumnutzung ==== 5. Modalitäten der Lehrveranstaltungen ==== keine Unterlagen verfügbar Vorlesung schlecht Vorlesung findet nicht statt