====== Protokoll ====== BuFaTa SoSe19 \\ Anwesend: Torsten(KIT), Kreuter (Ulm), Simon (TUM), Karsten (HTW Dresden), Hendrik(TUD), Norbert (Fau Erlangen), Irina(RWTH), Joshua(RWTH), Richard (Uni Freiburg, Alumnus), Marika (TU Braunschweig)\\ Leitung des AK: Torsten (KIT) \\ Protokoll: das Kollektiv\ \\ ===== Einführung ===== Austausch AK ==== FAU Erlangen ==== * Klausureneinsicht ohne Materialien -> Studis haben sich beschwert. -> über (interne) Rechtsabteilung der Uni beschwert, mit Stellungnahme dieser zum entsprechenden Professor gegangen * Termine von (mündlichen?) Klausuren werden spät bekannt gegeben * Klage wurde gedroht -> hat dann funktioniert ==== Uni Freiburg ==== [[https://fachschaft.tf.uni-freiburg.de/informationen/pruefungsrecht/klausureinsicht-ein-leidiges-thema|Übersicht der Fachschaft zur Klausureinsicht]] * Prüfungsamt wurde durch Flut von Anträgen auf Akteneinsicht dazu gebracht, bei den Profs drauf hinzuwirken freundlichere Einsichten anzubieten -> sucht euch (unfreiwillig) Verbündete ==== TU Dresden ==== * unser StuRa hat dazu (Problematik Klausureneinsicht ohne Materialien) mal einen Flyer veröffentlicht: [[https://www.stura.tu-dresden.de/einsichtnahme_pr%C3%BCfungsakten]] * Flyer „zufällig“ im FakRat liegen gelassen, hat dann Möglichkeit zum Diskurs eröffnet * ein Großteil der Gesetzte sind Bundesgesetze und gelten damit für alle Hochschulen sehr ähnlich * jedes Prüfung ist formal ein Verwaltungsakt und der Student/Bürger hat ein Recht auf Einsicht * die Veröffentlichung der Prüfungskopien ist eine ganz andere Sache und könnte für Probleme sorgen ==== FH Dortmund ==== * Klausureneinsicht: Dürfen nur 3 Minuten die Klausur einsehen ==== KIT ==== * Verspätete Korrektur von Klausuren * Anfrage beim Studienaussschuss mit Begründung „Ausbleiben der Korrektur behindert den weiteren Studienverlauf“ mit konkreten Beispielen * Prüfen ob durch Seiten der Hochschule eine konkrete Regelung mit festgelegtem Korrekturzeitraum gegeben ist. * Bei bestehen nach Ablauf der Frist Anfrage an den Professor mit darauf Aufmerksam machen auf den abgelaufenen Zeitraum, Prüfungsausschuss in CC, Andeutung einer Untätigkeitsandrohung, bei Ausbleiben einer Antwort direkte Mail an Prüfungssauschuss. * In Letzter Instanz Anfrage ans Verwaltungsgericht wegen Verzögerung des Studiums von Seiten der Universität und Schadensersatz (BaFög, Miete, etc.) ==== Uni Ulm ==== * Doppelmaster: * Man studiert ET Master mit sehr viel Informatik Vorlesungen (bei uns möglich) und schreibt eine Masterarbeit -> Master Nummer 1 * Der Student schreibt sich jetzt in den Master IST (ET und INF) ein und hört ca 20 LP und lässt sich die anderen passenden Prüfungen (incl. Masterarbeit) anrechnen -> Master Nummer 2 (verdammt billig) * Studienkommission und Prüfungsausschuss möchten keine Regelung treffen -> Daher muss jetzt ein Präzedenzfall her ==== TU Braunschweig ==== * Rechtsabteilung ist laut deren Aussage zu überlastet um irgendwas zu bearbeiten (z.B. Prüfungsordnungen und Frage über Versicherung für die Studierendenschaft) * Nicht nur die Studierendenschaft wird ignoriert, sondern auch Präsidium und Lehrende * Lösungsvorschläge: Anfrage ans Ministerium oder Untätigkeitsklage ==== Lösungsansätze ==== * Klausureneinsicht * Obigen Flyer in Umlauf bringen * Jeder Student beantragt beim Studierendensekretariat eine weitere Einsicht. Diese haben keine Lust drauf und üben Druck auf den oder die Profs aus * Bei bestehender Uneinsichtigkeit durch Seiten der Professoren Uni-eigene Rechtsaufsicht/Justitiariat?? Einschalten, ansonsten nächsthöhere Rechtsaufsichtsebene (Landesministerium für Bildung) und erst im letzten Schritt mit Klage drohen * Allgemein einhaltbare Fristen (2-6 Wochen) und Lesebestätigung in Textform innerhalb der Anfrage setzen * Ggfls. Professoren gegeneinander ausspielen oder gegenüber dem Studiendekan im FakRat ansprechen können ===== Ende ===== Beginn: 17:47 Uhr\\ Ende: 18:47 Uhr \\ Der AK ist fertig und kann bei Bedarf bei weiteren Tagungen besprochen werden.