Protokoll
Anwesend:
BuFaTa WiSe18
Anwesend: Lorenz (FH Dortmund), Leonie (KIT), Georg (HS München), nach der Pause Ferrid (Uni Siegen)
Leitung des AK: Arne (TU Braunschweig)
Protokoll: Georg/Leonie
Einleitung
Zusammenfassung des
AKs in Dresden, allgemein
Unis: Beginn 1. April / 1. Oktober
FH Beginn: 1. März / 1. September
Prüfungszeitraum schwankt sehr stark. Öfters auch ins neue Semester rein
Ziel: Erstellung Stellungsnahme (Argumentation), rechtliche Grundlagen erörtern (durch EU / Bologna Prozess), Kommunikation mit Austauschprogramme(z.B Erasmus, Hochschulpartner innerhalb Deutschland (?)) → alles auf nationaler Ebene
Offene Fragen
Recherche rechtliche Grundlagen
Ist das rechtlich überhaupt möglich? Oder gibt es soetwas wie Freiheit der Hochschule?
Hochschulrahmengesetz (HRG)
Landeshochschulgesetze (LHG)
Satzung o.ä. der HS
auf Fakultätsebene Prüfungsordnung
HRG
HRG §9(2) „Die Länder tragen gemeinsam dafür Sorge, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden.“ Gibt es ein Gremium, die sich für diese Aufgabe organisiert, bestehend aus allen Ländern? - Gibt es ein Gremium, dass dies kontrolliert?
LHG
BaWü LHG
§6 Zusammenwirken der HS untereinander und mit anderen Einrichtungen (1) „Zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Hochschulen untereinander, mit Hochschulen anderer Länder und anderer Staaten, mit den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung, mit staatlichen und staatlich geförderten Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie mit Einrichtungen der Forschungsförderung zusammenzuwirken. Das Zusammenwirken ist von den Hochschulen durch Vereinbarungen sicherzustellen; um insbesondere eine bestmögliche Nutzung der Hochschuleinrichtungen zu erreichen, kann das Wissenschaftsministerium nach Anhörung der betroffenen Hochschulen fachaufsichtliche Weisungen erteilen.“
Bayern
Bayerisches Hochschulgesetz
(Art. 54) Der Beginn des Studienjahres, die Dauer der Semester oder der anderweitig festgelegten Teile des Studienjahres sowie die unterrichtsfreien Zeiten werden durch Rechtsverordnung festgesetzt.
NRW
Satzung o.ä. der HS
TU Braunschweig
* Prüfungsausschuss § 4
besteht aus 3 Profs, ein Mitglied der Mitarbeiter und Studiengruppe
Legt die Prüfungstermine fest
gibt es für jede Fakultät
Haben aber keinen Einfluss auf Vorlesungszeiten
Hochschule München
* ein Prüfungsausschuss legt die Termine der Prüfungen fest und den Prüfungszeitraum
* besteht aus 5 Mitgliedern (es ist nicht genau ersichtlich aus welchem Pool sich die Mitglieder zusammensetzen)
KIT
Prüfungsordnung auf Fakultätsebene
KIT
Diskussion
Unterschied zwischen Vorlesungbeginn und Semesterbeginn = Problem bei Angleichung
Angleichung Prüfungszeitraum ist nicht nur einfach Zeiten ändern → viele Unis sind dies bzgl. anders organisiert (Prüfungszeitraum bis hin ins nächste Semester für evtl mündliche Nachprüfungen, als Bso)
unterschiedliche lange Vorlesungszeiten?
Struktur Stellungnahme
1. Was ist unser Ziel?
2. Warum - welche Probleme sehen wir dabei, dass Prüfungszeiträume nicht gleich sind? - Missstände aufzeigen
3. Probleme, die bei Angleichung der Prüfungszeiträume entstehen, eingestehen
4. Gegenargumente auflisten
5. Fazit
Inhalt Stellungnahme
zu Punkt 1: Ziel
Anpassung Prüfungszeitraum Bundesweit
Semesterbeginn/Vorlesungsbegin an einem fixen Termin
Prüfungsausschüsse müssen besser miteinander kommunizieren/absprechen
zu Punkt 2: Probleme (warum Stellungsnahme)
Erschwerter Wechsel: zwischen Hochschulen (BA auf MA, bzw allgemeiner Wechsel), Bsp: Prüfungen noch im Beginn des nächsten Semesters, aber Pflichtveranstaltungen in der andern Uni zur selben Zeit
zu Punkt 3: Eingeständnisse der Probleme, die bei der Angleichugn entstehen können
bürokratische Aufwand hoch → Semesterbeginn und Vorlesungsbeginnt u.U. verschieden, verschieden lange Vorlesungzeiten (muss noch überprüft werden, ob das der Fall ist), Prüfungszeiträume nach unterschiedlichem Prinzip ausgelegt (bei manchen Unis Prüfungszeitraum reicht bis ins neue Semester hinein wegen Nachprüfungen, etc.)
man würde den HS die Eigenverantwortung nehmen
zu Punkt 4
wir sehen es jedoch als Aufgabe der Länder an, einen reibungslosen Hochschulwechsel zu ermöglichen, DENN → laut HRG §9 Abs. 2 tragen die Länder gemeinsam dafür Sorge, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden (s.o. für Gesetzestext)
aktuell ist die Freiheit beim wechsel zu anderen Hochschulen nach unsere Sicht erschwert und führt öfters dazu das ein Semester ausgesetzt werden muss.
Ziel von Bologna war es einen vergleichbaren Abschluss (auch international) zu erschaffen und einen einfachen Wechsel zwischen den HS zu ermöglichen nicht beleidigen, aber auch nicht als Bologna Befürworter wirken
zu Punkt 5: Fazit
deswegen glauben wir, dass es im Sinne des BMBF sein sollte eine Angleichung der Prüfungszeiträume (Semester/Vorlesungzeiten) umzusetzen
auf den BMBF zugehen und Redebereitschaft signalisieren („wir wollen das und sind bereit mit Euch darüber zu diskutieren“)
in diesem Rahmen: im Prozess sehen wir, dass das zuerst auf Landesebene und im Verlauf auf bundesebene angelichen wird
DE als Studienort noch attraktiver
Fazit des AK / Ziele für nächste BuFaTa
Ende
Beginn: 14:15 Uhr
Ende: 17:20 Uhr
Der AK ist Inhaltlich soweit fertig, sollte auf der nächsten Tagungen wegen der Stellungsnahme aber nochmal stattfinden