Inhaltsverzeichnis

Protokoll

BuFaTa SoSe18
Anwesend: Marika (TU Braunschweig), Dennis (RWTH), Dominik + Alex + Chris (KIT), Franz (TU Dresden), Lars + Maximilian (HTW Dresden), Andre (Uni Siegen), Jessi (HS Weingarten), Jonathan (Uni Ulm), Irina (RWTH), Maximilian (TU Chemnitz), Andreas (Uni Siegen), Lukas (TUM), Julian (TUM), Georg (HS München), Robert (e.V.), Manuel (HS Weingarten), Tim + Andreas + Julia (HTW Berlin), Tim (HFU), Jan (RWTH), Chris (FH Dortmund), Léon Geide (TU Ilmenau), Maximilian (OTH Regensburg) Leitung des AK: Robert (BuFaTa eV)
Protokoll: alle

Einführung

Zu Beginn Diskussion über Vorgehensweise. Was will der AK eigentlich machen? Austausch über Datenutzung. Entwicklung für das Anwerben von Daten soll durchgeführt werden.

Vorgehen im AK

Erwartungen für den AK

Infos

Arten von Daten / Begriffsklärung

Quelle: https://www.datenschutz-wiki.de/Hauptseite

Wen betrifft die DSGVO ?

Quelle: https://dsgvoinfo.de/fuer-wen-gilt-die-dsgvo/

Grundsätze

Konkrete Fälle für Fachschaften

Webseiten

Uni-Login / Single Sign On

Logging

Cookies

Kontaktformular / -adressen

Newsletter-Mailverteiler

Diskussions-Mailinglisten

Produkte externer Anbieter (Facebook, Instagramm, Twitter)

Wikis

Auftragsdatenverarbeitung

Bildaufnahmen

7 Tipps für die digitale Fotobranche:

  1. In die Kamera lächeln ist keine Einwilligung!
  2. Ist mind. eine lebende Person auf dem Foto erkennbar, wird eine Einwilligung oder Ausnahme des Art. 6 DSGVO benötigt! Ausnahmen:
    • Aufnahmen sind für Erfüllung oder Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit den Abgebildeten erforderlich oder
    • Aufnahmen sind zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich oder
    • Aufnahmen sind erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen oder
    • Aufnahmen sind für die Wahrung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder
    • Aufnahmen sind zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Abgebildeten überwiegen, insbesondere, wenn es sich um ein Kind handelt.
  3. Alle Abgebildeten müssen BEI ANFERTIGUNG der Aufnahmen vollumfassend über die mit den Fotos beabsichtigten Nutzungen aufgeklärt werden!
  4. Deshalb: Lasst eure Model Releases überarbeiten! Die alten werden der DSGVO nicht mehr gerecht!
  5. Alle Einwilligungen und Aufklärungen schriftlich dauerhaft dokumentieren!
  6. Bei Widerruf einer Einwilligung muss das betroffene Bildmaterial unverzüglich gelöscht und diese Löschung beweissicher dokumentiert werden! Betroffene haben umfangreiche Auskunftsrechte!
  7. Abschließend bleibt Fotografinnen & Fotografen zu raten, Fotos mit Personen in Zukunft soweit möglich im Rahmen einer der o. g. Ausnahmen anzufertigen, also so, dass keine Einwilligung erforderlich ist. Eine Einwilligung birgt das Risiko, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. Liegt jedoch eine der oben genannten Ausnahmen vor, ist die Verwertbarkeit der Aufnahme nicht mehr dem möglicherweise wankelmütigen Willen des Abgebildeten ausgesetzt.

Dokumentationspflichten

Worst Case Bußgelder

Lücken

Für Fachschaften

BuFaTa Förderverein

Musterdokumente

Fazit

Ende

Beginn: 13:45 Uhr
Ende: 16:43 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden und dazu einen Experten einladen.