Inhaltsverzeichnis

Hochschulpolitik

97. BuFaTa an der HAW Hamburg
Datum Beginn Ende Sitzungsleitung Protokollierung
30.10.2025 10:30 12:45 Dominik S (TH Mannheim) alle
01.11.2025 11:00 13:03 Dominik S (TH Mannheim), Lotte (HS Bremen) alle

Anwesende HoPo1: Annerieke (TU Ilmenau),Tung (FAU), Thomas (FAU),Karla (TU Dresden), Viet (HS Hannover), Dominik (HS Koblenz), Daniel (HS Koblenz), Paul(KIT), Dominik S(TH Mannheim), Philipp (HS München), Peter (HS München), Simon (RPTU)

Anwesende HoPo2: Pascal (TUM), Vincent (TU Dresden), Karla (TU Dresden), Richard (TU Dresden),Levi (TU Dresden), Lotte (HS Bremen), Gleb (CAU Kiel), Dominik (THMA/TUDa Alumnus), Manuel (Uni Stuttgart), Emma (HS Koblenz), Daniel (HS Koblenz), Katharina (HS München), Annerieke (TU Ilmenau)

Einführung

Zu Beginn Diskussion über Vorgehensweise. Was will der AK eigentlich machen?

Arbeitspakete

Anerkennung ausländischer Studienleistungen:

Studiengebühren (NRW, TUM/Bayern (?))

Resolution anderer Tagungen

Zapf

FaTaMa

KaWuM

KIF

Ideen für das weitere Arbeiten

Ideen von Pol. Pos. Ausschuss

Zwischenplenum

Anschluss an einer Resolution: Der Anschluss an einer Resolution erfolgt immer vollständig. Es schwächt eine Resolution ungemein, wenn man zu jedem Thema als Tagung noch einmal extra eine Stellungnahme schreibt und veröffentlicht.

Die Meinungsbilder hier dienen der Planung weiterer Arbeiten des HoPo AK, HoPo-Ausschuss.

Ein Mandat bedeutet einer Person die Erlaubnis zum selbsttätigen Handeln im Sinne des Mandats zu geben. Die Tagung spricht mit ihrem Mandat das Vertrauen aus.

Info: https://zapfev.de/resolutionen/sose25/Verbotsverfahren/Resolution_Verbotsverfahren_AfD.pdf

Arbeitspakete

Erarbeitung Arbeitspaket 1

Begründung laut GEW: Bei einer Regelstudienzeit von meist 3 bzw. 2 Jahren und durchschnittlichen Vertragslaufzeiten studentischer Beschäftigter von unter 5 Monaten sind Amtsperioden von vier Jahren ein massiver Ausschlussgrund für studentische Selbstvertretung.

Forderung laut GEW: § 14 – Wählbarkeit Studentische Beschäftigte sind wählbar, wenn sie zu einem noch zu bestimmenden Stichtag vor der Wahl, z.B. 6 Wochen vor dem letzten Wahltermin, in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihrer Hochschule stehen. Das Beschäftigungsverhältnis ist um die Länge der studentischen Legislaturperiode zu verlängern.

§ 26 – Regelmäßige Amtszeit Die Amtszeit der Studentischen Beschäftigten beträgt ein Jahr.

Fazit

Es wird im Endplenum die Resolution der KIF505 Resolutionen/Personalvertretung studentischer Beschäftigter vorgestellt. Hier könnte sich angeschlossen werden. Ausgehend von dem Schreibern der GEW-Brandenburg könnte man sich Gedanken zur Ausgestaltung der Beteiligung studierender in Personalräten machen.

Beschlussvorlage:

Erarbeitung Arbeitspaket 2

befasst sich grundlegend mit verspäteten Visum für Studenten und zusätzlicher Belastung mit zu hoher Sperrkontosumme und langer Vorhaltezeit

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp85-internationale-studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=20

Fazit zu Arbeitspaket 2

Ende

1.Beginn: 10:30 Uhr
1.Ende: 12:45 Uhr
2.Beginn: 11:00 Uhr
2.Ende: 13:03 Uhr
Der AK ist nicht fertig. Info für den nächsten AK: Der KA begrüßt die Erteilung von Mandaten, weil eine Entscheidung leichter zu treffen ist, wenn ein Meinungsbild und ggf. Abstimmungsempfehlungen von der letzten BuFaTa-Tagung eingeholt wurde. Somit wird die Arbeit des KA erleichtert und die Interessen der Mitglieder möglichst gut widergespiegelt.