Protokoll
BuFaTa SoSe22
Anwesend: Stefan (TU Ilmenau), Nils (Uni Paderborn)
Leitung des AK: Asma (HSRM)
Protokoll: alle
Einführung
Ziel des AK ist die Erarbeitung eines HowTo für den Umgang mit rechtlichen Konflikten mit der eigenen Hochschule. Hierbei sollen die einzelnen „Eskalationsstufen“ in einem Konflikt ausgearbeitet und für unterschiedliche Probleme Lösungsansätze gefunden werden.
Struktur
Fälle der Universitäten
Paderborn
Problem mit Modul Elektrotechnik
Professor wollte einführen, dass drei Tests vor Klausur geschrieben werden. Zwei von den Tests mussten bestanden werden, um zur Klausur zugelassen zu werden. Jedoch ohne Änderung des Modulhandbuchs in einem der Studiengänge.
Nach fristmäßige Änderung des Moduls, weiterhin durchgeführt, die Änderung war nicht öffentlich.
Klausurzulassung + Bonuspunkte; unzulässig, muss getrennt sein laut Hochschulgesetz
Modulhandbuch ist nicht veröffentlicht gewesen
Student weigert sich an Tests teilzunehmen → nicht zur Klausur zugelassen
mit Professor geredet, hat Fehler nicht eingesehen
mit Prüfungsausschuss geredet → hat ihn mit Drohung juristischer Maßnahmen zum einlenken bewegt (Studis wurden für Prüfung zugelassen)
Fazit: An sich wären die Tests eine gute Idee, aber schlecht kommuniziert und schlecht umgesetzt
Ilmenau
Überarbeitung des Leitfadens
0. Übersicht über aktuelle Vorgänge
Allgemeine Eskalationsstufen
Probleme rund um Prüfungen
Benachteiligung von Studierenden
Gremienkonflikte
Modalitäten der Lehrveranstaltungen
1. Allgemeine Eskalationsstufen
Eskalationsstufen (in jedem Kapitel sollte ein Ansprechpartner definiert werden):
mit Konfliktpartei in Kontakt treten
mit
FSR in Kontakt treten
evtl. Anträge stellen → weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten (Prüfungsausschuss, Prüfungsamt)
Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen (Bsp. Fakultätsrat, Dekanat, Rektorat für Bildung)
Kontakt mit Qualitätsmanagement/Präsidum
sich um Rechtsbeistand bemühen (evtl. interner Rechtsbeistand der Universität)
Druck von Außen ausüben (über Presse/Offene Briefe/Demo etc.)
2. Probleme rund um Prüfungen
Vor der Prüfung (dem Prüfungszeitraum):
Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungsprüfungen ist in Prüfungsordnung geregelt
Beurlaubung: in Prüfungsordnung geregelt
Nachteilsausgleich: vor der Prüfungsphase angeben
Anerkennung von erbrachten Leistungen
Während der Prüfung:
Prüfling muss sich identifizieren können (je nach Hochschule Studien-/Personalausweis)
Besucher sollten in PO geregelt sein (Bsp. Prüfling muss zustimmen), gutes Mittel bei „fragwürdigen“ Prüfern oder Nervosität
Prüfungsprotokoll (Grundlage für Notengebung, Wiederspruch) in PO ausgeführt
Rücktritt in der Prüfung (wenn du währenddessen krank wirst kann abgebrochen werden, dann Rücktritt mit Attest)
Prüfung kann angezweifelt werden, wenn Dinge behandelt werden, die nicht in den Vorlesungsunterlagen vorkommen (oder im Modulhandbuch als Lernziel genannt ist)
Hilfsmittel, Prüfungsdauer muss vor der Prüfung eindeutig bekannt sein (Aussagen im Modulhandbuch verbindlich)
Prüfungsform, Prüfungsort und der Prüfungstermin müssen zu bestimmten Termin feststehen (etwa zur Anmeldung)
Nach der Prüfung:
Eskalationsstufen:
mit Konfliktpartei in Kontakt treten
mit
FSR in Kontakt treten
evtl. Anträge stellen → weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten (Prüfungsausschuss, Prüfungsamt)
Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen (Bsp. Fakultätsrat, Dekanat, Rektorat für Bildung)
Kontakt mit Qualitätsmanagement/Präsidum
sich um Rechtsbeistand bemühen (evtl. interner Rechtsbeistand der Universität)
Druck von Außen ausüben (über Presse/Offene Briefe/Demo etc.)
3. Benachteiligung von Studierenden
4. Gremien
z.B. Änderung der Prüfungsordnung zum Nachteil der Studierenden
Raumnutzung
5. Modalitäten der Lehrveranstaltungen
keine Unterlagen verfügbar
Vorlesung schlecht
Vorlesung findet nicht statt
Ende
Beginn: 16:35 Uhr
Ende: 17:55 Uhr
Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden