Protokoll
BuFaTa SoSe19
Anwesend: Torsten(KIT), Kreuter (Ulm), Simon (TUM), Karsten (HTW Dresden), Hendrik(TUD), Norbert (Fau Erlangen), Irina(RWTH), Joshua(RWTH), Richard (Uni Freiburg, Alumnus), Marika (TU Braunschweig)
Leitung des AK: Torsten (KIT)
Protokoll: das Kollektiv\
Einführung
FAU Erlangen
Klausureneinsicht ohne Materialien → Studis haben sich beschwert. → über (interne) Rechtsabteilung der Uni beschwert, mit Stellungnahme dieser zum entsprechenden Professor gegangen
Termine von (mündlichen?) Klausuren werden spät bekannt gegeben
Klage wurde gedroht → hat dann funktioniert
Uni Freiburg
TU Dresden
* unser StuRa hat dazu (Problematik Klausureneinsicht ohne Materialien) mal einen Flyer veröffentlicht: https://www.stura.tu-dresden.de/einsichtnahme_pr%C3%BCfungsakten
Flyer „zufällig“ im
FakRat liegen gelassen, hat dann Möglichkeit zum Diskurs eröffnet
ein Großteil der Gesetzte sind Bundesgesetze und gelten damit für alle Hochschulen sehr ähnlich
jedes Prüfung ist formal ein Verwaltungsakt und der Student/Bürger hat ein Recht auf Einsicht
die Veröffentlichung der Prüfungskopien ist eine ganz andere Sache und könnte für Probleme sorgen
FH Dortmund
* Klausureneinsicht: Dürfen nur 3 Minuten die Klausur einsehen
KIT
* Verspätete Korrektur von Klausuren
Anfrage beim Studienaussschuss mit Begründung „Ausbleiben der Korrektur behindert den weiteren Studienverlauf“ mit konkreten Beispielen
Prüfen ob durch Seiten der Hochschule eine konkrete Regelung mit festgelegtem Korrekturzeitraum gegeben ist.
Bei bestehen nach Ablauf der Frist Anfrage an den Professor mit darauf Aufmerksam machen auf den abgelaufenen Zeitraum, Prüfungsausschuss in CC, Andeutung einer Untätigkeitsandrohung, bei Ausbleiben einer Antwort direkte Mail an Prüfungssauschuss.
In Letzter Instanz Anfrage ans Verwaltungsgericht wegen Verzögerung des Studiums von Seiten der Universität und Schadensersatz (BaFög, Miete, etc.)
Uni Ulm
* Doppelmaster:
Man studiert ET Master mit sehr viel Informatik Vorlesungen (bei uns möglich) und schreibt eine Masterarbeit → Master Nummer 1
Der Student schreibt sich jetzt in den Master IST (ET und INF) ein und hört ca 20 LP und lässt sich die anderen passenden Prüfungen (incl. Masterarbeit) anrechnen → Master Nummer 2 (verdammt billig)
Studienkommission und Prüfungsausschuss möchten keine Regelung treffen → Daher muss jetzt ein Präzedenzfall her
TU Braunschweig
Rechtsabteilung ist laut deren Aussage zu überlastet um irgendwas zu bearbeiten (z.B. Prüfungsordnungen und Frage über Versicherung für die Studierendenschaft)
Nicht nur die Studierendenschaft wird ignoriert, sondern auch Präsidium und Lehrende
Lösungsvorschläge: Anfrage ans Ministerium oder Untätigkeitsklage
Lösungsansätze
* Klausureneinsicht
Obigen Flyer in Umlauf bringen
Jeder Student beantragt beim Studierendensekretariat eine weitere Einsicht. Diese haben keine Lust drauf und üben Druck auf den oder die Profs aus
Bei bestehender Uneinsichtigkeit durch Seiten der Professoren Uni-eigene Rechtsaufsicht/Justitiariat?? Einschalten, ansonsten nächsthöhere Rechtsaufsichtsebene (Landesministerium für Bildung) und erst im letzten Schritt mit Klage drohen
* Allgemein einhaltbare Fristen (2-6 Wochen) und Lesebestätigung in Textform innerhalb der Anfrage setzen
* Ggfls. Professoren gegeneinander ausspielen oder gegenüber dem Studiendekan im FakRat ansprechen können
Ende
Beginn: 17:47 Uhr
Ende: 18:47 Uhr
Der AK ist fertig und kann bei Bedarf bei weiteren Tagungen besprochen werden.