(dieser Abschnitt sollte von den AK-Mitgliedern bzw. dem Themenausschuss nach Durchführung des AKs aktualisiert werden)
Hochschule
Sprachzentrum zur Fortbildung von Lehrenden / für Lehrveranstaltungen von Studis
als Zulassungsvorraussetzung vorschreiben sofern Englisch im Studium benötigt wird
Sprachnachweise / Zertifikate finanziell bezuschussen wenn sie vorrausgesetzt sind
Angabe warum Englisch verwendet wird, z.B. für:
internationale Studierende
Arbeiten im Studium für die Englisch erforderlich ist
Lehrende
bei Veranstaltgungen die komplett auf Englisch gehalten werden sollte kein Deutsch verwendet werden, damit z.B. Fachwörter für alle verständlich sind
Sprachniveau als Teil der Evaluation, bei Bedarf Schulungen anbieten
Studierende
alle erforderlichen Sprachen für den Pflichtteil des Studiums müssen klar ersichtlich sein, z.B. im Modulhandbuch (dort muss auf eindeutige Angaben geachtet werden)