(Muss zwischen Diplom-, Bachelor-, Masterzeugnis unterschieden werden?)
Darüber hinaus sollte es eine Sektion geben, die die generelle Zusammenarbeit subjektiv bewertet.
Im Muster ein Evaluierung mit 7 Schritten von „eher gut“ bis „eher nicht so gut“.
http://lgh.de/upload/pdf/MCH/Leistung-bogen.pdf (rein banales Beispiel)
In der Überschrift sollte noch eine kleine aber pregnate hinführung stadtfidnen.
(Diese Bewertung soll einen Einheitlichen Vergleich zwischen den Studenten bieten, die Bewertung MUSS vom Betreuer der auch mit dem Studenten zu tun hatte ausgefüllt werden, und wenn möglich wahrheitsgetreu sein, auch wens nicht gang und gäbe ist. Aber für eine Aussagekräftige Beurteilung Nötig)
Für Diplomarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten sind sowohl die ganzzahligen Werte 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend) und 5 (nicht bestanden) zugelassen als auch die Zwischenwerte 1.3, 1.7, 2.3,
2.7, 3.3 und 3.7.
Diese Noten sollten stets im „Wortsinne“ angewendet werden.
sehr gut – eine wirklich hervorragende Leistung, die (nicht nur) keinen Mangel in den genannten Kriterien aufweist, sondern sowohl dem Betreuer als auch externen Begutachtern einen ausgezeichneten Eindruck vermittelt.
gut – eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen/Leistungen liegende Arbeit, die in inhaltlicher Qualität, Methodik, Eigenständigkeit sowie auch Darstellung und Form ohne weiteres — auch nach außen — als „gute Leistung“ erkennbar und vorzeigbar ist.
(Bemerkung: 2.5 ist der Mittelwert der Bewertungen mit dem Prädikat „bestanden“, d. h. eine den Anforderungen entsprechende „Durchschnitts-Diplomarbeit“ wäre theoretisch hiermit zu bewerten)
befriedigend – eine das gewünschte Ziel „in zufriedenstellendem Maße“ erreichende Leistung; hier und dort sind aber Mängel erkennbar.
ausreichend – eine Arbeit, die die gestellten Anforderungen „noch ausreichend befriedigt“, aber in etlichen Punkten von den in sie gestellten Erwartungen abweicht.
Wann eine Arbeit als „nicht ausreichend“ gewertet werden muss, ist sicher eine in jedem Einzelfall schwierig zu treffende Entscheidung. Die Arbeit wird mehrere der Anforderungen nicht oder nur äußerst mangelhaft erfüllen und in der Gesamteinschätzung des Betreuers nicht die Verleihung des Grades „Diplom-Informatiker/ in“ (bzw. der entsprechenden Bachelor/ Master-Graduierung) gestatten.
Bei der Bewertung werden selbstverständlich die zeitlichen Rahmenbedingungen und der gegebene Arbeitskontext in angemessener Weise berücksichtigt. (vgl. Beurteilungskriterien Nr. 5)