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Rechtliche Grundlagen

Der Urheber der Arbeit ist der Student. Es scheint so zu sein, dass die Verwertungsrechte ausschließlich beim Studenten bleiben, und die Hochschule hat somit keine Nutzungsrechte. Siehe Urheberrecht.

Rechercheauftrag: Gibt es in Bundensländern spezielle Regelungen zu den Verwertungsrechten von Prüfungsleistunge. Wie sieht es an den Hochschulen aus, gibt es Sonderregelungen, sind die überhaupt rechtmäßig (z.B. automatische Übertragung der einfachen Nutzungsrechte an die Hochschule).

Handlungsvorschläge