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Protokoll Prüfungsausschuss
Anwesend:
BuFaTa WiSe17
Anwesend: Christian (KIT), Tobias (Uni Paderborn), Robin(RWTH), Florentine, Karsten (HTW Dresden), Kreuter (Ulm), Sebastian (TU Dresden), Jonathan (Uni Freiburg)
Leitung des AK: Dennis Hübner (RWTH)
Protokoll: alle
Einführung
Einige Unis haben in regelmäßiger Häufigkeit mit Problemen von Härtefällen und Problem im Prüfungsausschuss und Problemen des ZPA.
Dieser AK soll die Probleme der Unis aufzeigen. Rechtslage bei einigen Punkten klären und Zuständigkeiten aufzeigen.
evtl. Stellungnahme zum Thema:
Ermöglichen von Auslandsaufenhalten,
Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland
Vernünftige und kooperative Zusammenarbeit zwischen Prüfungsaussschuss, Prüfungsamt und Hochschule
RWTH Aachen
* Seit ungefähr 6 Monaten Probleme mit Zentralem Prüfungsamt bzgl. Anerkennung von Beschlüssen:
Verlängerung von Arbeiten wegen Krankheit
Außerordentliche Mündliche Prüfungen
außerordentliche Wiederholungsprüfung im gleichen Semester
Rechtsabteilung versucht mit Rechtssicht Beschlüsse zu kippen.
Fakultät traut sich nicht zu klagen, da sie nicht gegen Arbeitgeber klagen wollen
Rechtsauskunft Anwalt über Asta
Realer Irrsinn:
Menschen mit einem 1,1er Abi bekommen mit einem Grundschulattest (wegen Legasteni) 30% mehr Zeit in allen Klausuren
Atteste, die völlig unglaubwürdig erscheinen, werden faktisch viel zu oft akzeptiert.
Institute geben Studenten aus Trotz einen Termin für eine mündliche Prüfung außerhalb der Abmeldezeit ohne Zustimmung des Studenten
Es klagen viele gegen einen Bescheid über ein endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung (ENB), weil sie ja nicht wussten wir eine Klausur angemeldet zu sein (Eigenverantwortung der Studierende)
Studierende klagen, weil der Prof. spontan aus Freundlichkeit 15 min mehr für die Klausur gibt.
Exmatrikulation durch wiederholtes (3 Semester lang) Nichterscheinen bei Praktikumsleistung
Professoren verweigern die Änderung der Prüfung von schriftlich auf mündlich und verhindern so aktiv die Teilnahme an einem Auslandssemester.
Uni Paderborn
Bei Anrechnungen zur Mastereinschreibung werden immer die selben Standardauflagen gegeben
Professoren ignorieren teilweise bewusst geltende Paragraphen der PO
Keine Probleme mit dem zentralen Prüfungssekretariat, dafür mit dem Justiziariat
Abmeldefrist für Prüfungen: 7 Tage vor Prüfungstermin
TU Dresden
Uni Freiburg
* Studentisches Mitglied im PA nur beratend
* Vorduck für Krankmeldung, mit Entbindung der Schweigepflicht
* Abmeldefrist wurde stark reduziert
KIT
* Externe Masterbewerber erhalten auch oft obligatorische Auflagenfächer.
Anerkennung wird beim Prüfer des jeweiligen Auflagenfachs beantragt.
Es wurden beschwerden an die Fachschaft getragen, weil bestimmte Fächer pauschal ohne Begründung nicht anerkannt worden sind.
Bisher hat noch kein Student dagegen geklagt.
* 2013 wurde eine Rahmen-PO beschlossen, die nach und nach von den Fakultäten umgesetzt wurde.
* Ein Professor fragt bei mündlichen Prüfung oft Dinge, die nicht in der Vorlesung behandelt wurden (bspw. über Inhalt einer DLF-Sendung von Vortag)
* Abmeldungsfrist für schriftliche Prüfungen ist 24:00 Uhr des Vortages der Prüfung online im Studienportal und persönlich bis unmittelbar vor Ausgabe der Prüfungsausgaben. Bei mündlichen Prüfungen ist die Abmeldefrist spätestens drei Werktage vor der Prüfung.
Ulm
* IST: Wenn es gut läuft eine Sitzung pro Jahr (zum KennenlernenÄ)
* Bei 30-40 Studierenden auch kein großer Andrang beim PA
* Auch schon Härtefall-Antrag wegen Legasthenie
* E-Technik hat deutlich mehr Sitzungen, weil mehr Studierende, auch mehr Wechsler aus dem Ausland
* Abmeldefrist 4 Tage, aber kaum Krankmeldungen
* Studierende haben beratende Rolle, jeweils mit zwei Mitgliedern
HTW Dresden
* Möglichst ohne bürokratischen Aufwand, viel durch die Vorsitzende
* Handelt aber auch im Sinne der Studierenden
*
Fakten
Nach nem aktuellen Urteil vom Gericht in Wuppertal ist auch ein erster Fehlversuch in einer Klausur ein Verwaltungsakt, dementsprechend kann man widersprechen.
Nachteilsausgleiche beschließt der Prüfungsausschuss nach bestem Wissen und Gewissen
Der wichtigste Grundsatz ist: Art 3. GG ⇒ Durch Bevorzugung des einen darf auf keinen Fall der Rest benachteiligt werden!!
Themen
Gründe warum Studis nicht klagen
Zu Faul / keine Motivation
kein Geld
Diverse Fachschaften würden ggf. unterstützen, wenn die Sache sinnvoll ist.
Zu Zeitaufwändig / Ergebnis nicht garantiert
Unwissenheit über Rechte und zu wem sie gehen können
Arbeiten(Bachlor, Master) verlängern durch Krankheit
Bei schwererer Krankheit abgebrochen als Verlängert
ggf. auch wegen Verzögerungen von Matreriallieferungen oder ähnliches
Mündliche Prüfung als Ersatztermin
unverschuldetes verlängern des Studiums
Nicht wahrnehmen von Auslandssemestern
Begründung:
Im Plenum fragen ob eine Stellungnahme gewünscht ist
Arbeitsgruppen Ergebnisse
Ende
Beginn: 17:15 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Der AK ist fertig / nicht fertig / sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden