Inhaltsverzeichnis

Protokoll

BuFaTa SoSe18
Anwesend: Martin (KIT),Julius (KIT), Marcel (KIT), Robin (RWTH), Ann-Catherine (Uni Freiburg), Marion (Uni Freiburg), Irina (RWTH), Dennis (RWTH), Hannes (HS München), Franzi (HS München), Maike (Uni Ulm), Peter (HTW Dresden), Ronald (OTH Regensburg), Ann-Christin (TU Braunschweig), Chayenne (HS Ingolstadt), Uni Chemnitz
Leitung des AK: Ann-Christin (TU Braunschweig)
Protokoll: Robin (RWTH)

Einführung

Es soll sich über die verschiedenen Prüfungsmodalitäten (v. a. Prüfungsanmeldung, -abmeldung) der Hochschulen ausgetauscht werden. Zusätzlich soll über die Symptompflicht auf Attesten bei krankheitsbedingtem Fehlen bei Prüfungen geredet werden.

Bestandsaufnahmen

Uni Freiburg

Ravensburg Weingarten

TU Chemnitz

RWTH

KIT

  1. Prüfungsmodalitäten
    • bis 23:59 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden
    • bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Tage vor der Prüfung möglich
    • nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden
    • Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche, um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann
  2. Symptompflichten/Atteste
    • pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung
    • ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen)
  3. Nachteilsausgleich
    • bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.

HTW Dresden

  1. Prüfungsmodalitäten
    • Automatische Anmeldung durch das System auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen Prüfungsamt
    • Abmeldung bis eine Woche vor der Prüfung
    • Bei 5, 5ue oder Krank automatisch zur nächsten Prüfungsperiode für die 1. Wiederholung angemeldet, diese kann aber beim ersten Mal auch entschuldigt werden
    • Für die 1. Wiederholung dann 2 Semester Zeit
    • Für die 2. Wiederholung muss man sich selber schriftlich anmelden und hat nur noch 1 Semester Zeit, außer mit AU-Schein
    • Durch Teilnahme an Prüfungen von höheren Semestern automatisch angemeldet oder Freiversuch mit vier Wochen vorher anmelden
    • Maximale Studienzeit Regelzeit + 4 Semester
  2. Symptompflichten/Atteste
    • Abmeldung mit normaler AU-Bescheinigung vom Arzt ohne Symptome
  3. Nachteilsausgleich
    • Mit Attest und nach Prüfung des Prüfungsausschussvorsitzenden, werden eine Prüfung pro Woche, Vorleser oder mehr Zeit in der Prüfung gewährt
    • Bei Einspruch auf einen Widerspruch des Prüfungsausschussvorsitzenden wird der Prüfungsausschuss eingeschaltet zur Härtefallentscheidung
  4. Mündliche Prüfungen
    • Prüfer und Beisitzer

TH Ingolstadt

  1. Prüfungsmodalitäten
    • Anmeldung: ca 2 Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums 1-2 Wochen
    • Keine Abmeldung notwendig/möglich (wird aber diskutiert)
    • Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester)
    • Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht
    • Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich –> weibliche Person verlässt mit Studentin den Raum und prüft auf Headset und überprüft die Identität
  2. Atteste
    • Atteste zur Firstverlängerung: Attest + zusätzliches Formular (inkl. Angabe der Symptome)
    • Muss durch den Prüfungssausschuss genehmigt werden (meist problemlos)
    • Für die Dauer des Attestes darf keine Prüfung abgelegt werden
    • Bei häufigerer Vorlage des Attestes –> Amtsärtzliches Attest notwendig
  3. Nachteilsausgleich
    • Nachteilsausgleich möglich, wird aber durch die Studenten kaum genutzt

HS München

  1. Prüfungsmodalitäten
    • Online Prüfungsanmeldung innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen
    • Nur Anmeldung für Prüfungen, die man auch schreiben darf (Keine Prüfungen aus höheren Semestern, sofern die Hürden noch nicht geschafft sind)
    • Keine Abmeldung für Prüfungen notwendig, nicht Erscheinen zur Klausur wird als „Schieben“ gewertet (auch trotz Anmeldung)
  2. Atteste
    • Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss
      • Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), aber keine Diagnose
      • Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern
      • Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht
  3. Nachteilsausgleich
    • Der Nachteilsausgleich ist schriftlich und spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu beantragen
    • Dafür muss sowohl ein Antrag als auch ein qualifiziertes haus- oder fachärztliches Attest eingereicht werden
    • Aus dem Attest müssen die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Ablegung von Prüfungen sowie die Form und Art des Nachteilsausgleichs aus ärztlicher Sicht klar ersichtlich sein
    • Legasthenie ist durch ein ärztliches oder fachpsychologisches Gutachten zu belegen, das nicht älter als zwei Jahre ist

OTH Regensburg

TU Braunschweig

Uni Ulm

Diskussion

Kopien in Prüfungenseinsichten

https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/examen-pruefungen-einsicht-eugh-klausuren/

Weiteres Vorgehen für den AK

Ende

Beginn: 19:15 Uhr
Ende: 20:30 Uhr
Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden