Inhaltsverzeichnis

Protokoll

BuFaTa SoSe19
Anwesend: Robin (RWTH Aachen), Joshua (RWTH Aachen), Markus (TU Dresden), Norbert (FAU), Lorenz (TU München),Viktoria (TU Darmstadt), Carolin (TU Darmstadt), Benjamin (TU Darmstadt), Leonardo Mörlein (Leibniz Universität Hannover), Julian (KIT), Maja (FH Dortmund), Melanie (FH Dortmund), Maria (HTW Berlin), Verena (HTW Berlin), Sarah (HTW Berlin)
Leitung des AK: Maximilian (HTW Dresden)
Protokoll: Lorenz (TU München)

Einführung

Regelungen zu An- und Abmeldung von Prüfungen sind an den Hochschulen sehr unterschiedlich. Gerade der Umgang mit krankheitsbedingtem Fehlen bei Prüfungen (s. z.B. Symptompflicht) soll in der Stellungnahme kritisiert werden. Des Weiteren soll ein Vorschlag gemacht werden, wie die Stellungnahme öffentlichwirksam verbreitet werden kann.

Bericht der einzelnen Hochschulen

TU München

KIT

RWTH Aachen

TU Dresden

FAU

TU Darmstadt

HTW Dresden

FH Dortmund

Uni Hannover

HTW Berlin

Übersicht Stellungnahmen von anderen BuFaTas

Übersicht im Metafa-Wiki

Gruppe 1

KIF

Gruppe 2

BuFaK WiSo

Sonstige eigene Ideen:

Gruppe 3

PsyFaKo

Gruppe 4

ZaPF


FaTaMa


FZS

Zusammenfassung

Lösungsvorschlag

Abmeldung bis unmittelbar vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen

Textvorschläge für die Stellungnahme

Gruppe 1

Datenschutz -Zusätzliche Speicherung sensibler personenbezogener Daten an zusätzlichen Stellen erhöht Risiko von entwendeten Datensätzen -Man kann nicht gewährleisten, dass nur berechtige Personen Einsicht in Daten haben -Prof ist potentieller Arbeitgeber, kann so über Prüfungsausschuss an Daten gelangen, die er über seinen Angestellten nicht haben sollte

Eine Speicherung sensibler, personenbezogener Daten an zusätzlichen Stellen (Universität/Hochschule) erhöht das Risiko der Entwendung von ausnutzbaren Datensätzen. Die Entwendung der Daten kann über externe Dritte (z. B. Datendiebstahl) oder universitätsinterne Dritte (Personal) erfolgen. Ein Angriff auf eine solche Datenbank erscheint lukrativ, da diese gesammelt Informtionen über alle Studenten der Universität enthalten und potentiell gewinnbringend weiterverkauft werden kann. Dabei können die veröffentlichten Daten für die Einzelperson Nachteile bedeuten (z.B. bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern). Des Weiteren kann nicht sichergestellt werden, dass intern kein unberechtigter Zugriff durch Mitarbeiter stattfindet, die u.U. ebenfalls als potentieller zukünftiger Arbeitgeber zu sehen sind (bspw. Professoren im Prüfungsausschuss).

Gruppe 2

Die 84. Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stellt fest, dass Prüfungsrücktritte an Hochschulen in Deutschland unter verschiedenen Bedingungen ablaufen. Will man als Studierender von seiner Prüfung zurücktreten, ist es üblich, ein ärztliches Attest bei der Hochschule vorzulegen. In der jüngeren Vergangenheit fordern immer mehr Hochschulen, dass zusätzlich auch das Krankheitsbild bzw. die Symptome mit dargelegt werden müssen. Hierzu werden die Studierenden aufgefordert, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, andernfalls lehnt der Prüfungsausschuss das Attest ab und die Prüfung wird als Fehlversuch gewertet.

Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht sehr besorgniserregend. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist in Deutschland aus gutem Grund als sehr vertraulich eingestuft. Sensible Krankheitsdaten dürfen diesen Kreis nicht verlassen. Es ist leider zur Praxis geworden, dass sich Hochschulen anmaßen, die Glaubwürdigkeit der Atteste in Frage zu stellen. Eine Auswertung durch medizinisch nicht geschultes Personal aus dem Prüfungsausschuss ist unserer Meinung nach nicht fachgerecht. Der Mehraufwand die Atteste selbst zu prüfen, den sich die Hochschulen auferlegen, bringt aus diesem Grund aus unserer Sicht keinen Mehrwert.

Außerdem nicht gegebenen Mehrwert ergeben sich daraus weitere Probleme hinsichtlich des Datenschutzes. Durch die erzwungene Weitergabe der sehr vertraulichen Daten an die Hochschule erhöht sich das Missbrauchsrisiko. Dabei können die gespeicherten Daten für die jeweiligen Einzelpersonen Nachteile bedeuten (z.B. bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern). Des weiteren stehen Studierende gewissermaßen auch in einem Arbeitsverhältnis zu den Professoren innerhalb des Prüfungsausschusses, darf die Herausgabe sensibler privater Informationen nicht gefordert werden.

Dieses Problem hat sich entwickelt, da sich Hochschulen durch Missbrauch von einzelnen, nicht gerechtfertigten Rücktritten schützen zu wollen. Ein Generalverdacht gegenüber allen Studierenden schadet vor allem denjenigen, die tatsächlich erkrankt sind. Ist man erkrankt, sollte es möglichst einfach sein, sich von der Prüfung abzumelden. Ein zu großer Aufwand führt dazu, dass sich Studierende in krankem Zustand in die Prüfung setzen und somit nicht nur ihr Prüfungsergebnis verschlechtern sondern auch das der Kommilitonen. Für diese ist ein hustender Hörsaal ebenso kein optimales Prüfungsumfeld.

Aus unserer Sicht gehen einige Hochschulen, wie zum Beispiel an der Leibniz Universität Hannover oder der HTW Berlin, jedoch mit positivem Vorbild voran. An diesen Hochschulen ist es die Praxis, dass solange man die Klausur nicht gesehen hat, man automatisch abgemeldet ist und dies auch nicht als Fehlversuch gewertet wird. Dadurch entsteht sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden ein Mehrwert, da kranke Studierende kein Attest mehr vorlegen müssen wodurch auch für die Hochschulverwaltung der zusätzliche Aufwand wegfällt.

Wir sprechen uns allerdings weiterhin dafür aus, dass nach Abbruch einer Prüfung die Vorlage einer ärtzlichen Bescheinigung sinnvoll ist, um Missbrauch zu verringern.

Gruppe 4

* Kompetenz des Prüfungsausschuss

Da der Prüfungsausschuss in der Regel mit Personen ohne der nötigen fachlichen Kompetenz zur Beurteilung von Symptomen zur Prüfungsunfähigkeit bestellt ist, ist es daher nicht gegeben, dass dieser eine qualifizierte Einschätzung liefert. Das ärztliche Attest stellt bereits einen klaren Befund für die Prüfungsunfähigkeit dar und bedarf keiner weiteren Deutung durch den Prüfungsausschuss.

Studierende und Ärzte werden durch die Offenlegung von Symptomen unter Generalverdacht gestellt. Es wird den Ärzten unterstellt, dass diese Gefälligkeitsatteste für Studierenden schreiben würden.

Da Studierende gewissermaßen auch in einem Arbeitsverhältnis zu den Professoren innerhalb des Prüfungsausschusses stehen, darf die Herausgabe sensibler privater Informationen nicht gefordert werden.

Finale Stellungnahme

Die 84. Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stellt fest, dass Prüfungsrücktritte an Hochschulen in Deutschland unter verschiedenen Bedingungen ablaufen. Will man als Studierender von seiner Prüfung zurücktreten, ist es üblich, ein ärztliches Attest bei der Hochschule vorzulegen. In der jüngeren Vergangenheit fordern immer mehr Hochschulen, dass zusätzlich auch das Krankheitsbild bzw. die Symptome mit dargelegt werden müssen. Hierzu werden die Studierenden aufgefordert, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, andernfalls lehnt der Prüfungsausschuss das Attest ab und die Prüfung wird als Fehlversuch gewertet.

Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht sehr besorgniserregend. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist in Deutschland aus gutem Grund als sehr vertraulich eingestuft. Sensible Krankheitsdaten dürfen diesen Kreis nicht verlassen. Es ist leider zur Praxis geworden, dass sich Hochschulen anmaßen, die Glaubwürdigkeit der Atteste in Frage zu stellen. Eine Auswertung durch medizinisch nicht geschultes Personal aus dem Prüfungsausschuss ist unserer Meinung nach nicht fachgerecht. Der Mehraufwand die Atteste selbst zu prüfen, den sich die Hochschulen auferlegen, bringt aus diesem Grund aus unserer Sicht keinen Mehrwert.

Außerdem nicht gegebenen Mehrwert ergeben sich daraus weitere Probleme hinsichtlich des Datenschutzes. Durch die erzwungene Weitergabe der sehr vertraulichen Daten an die Hochschule erhöht sich das Missbrauchsrisiko. Dabei können die gespeicherten Daten für die jeweiligen Einzelpersonen Nachteile bedeuten (z.B. bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern). Des weiteren stehen Studierende gewissermaßen auch in einem Arbeitsverhältnis zu den Professoren innerhalb des Prüfungsausschusses, darf die Herausgabe sensibler privater Informationen nicht gefordert werden.

Dieses Problem hat sich entwickelt, da sich Hochschulen durch Missbrauch von einzelnen, nicht gerechtfertigten Rücktritten schützen zu wollen. Ein Generalverdacht gegenüber allen Studierenden schadet vor allem denjenigen, die tatsächlich erkrankt sind. Ist man erkrankt, sollte es möglichst einfach sein, sich von der Prüfung abzumelden. Ein zu großer Aufwand führt dazu, dass sich Studierende in krankem Zustand in die Prüfung setzen und somit nicht nur ihr Prüfungsergebnis verschlechtern sondern auch das der Kommilitonen. Für diese ist ein hustender Hörsaal ebenso kein optimales Prüfungsumfeld.

Aus unserer Sicht gehen einige Hochschulen, wie zum Beispiel an der Leibniz Universität Hannover oder der HTW Berlin, jedoch mit positivem Vorbild voran. An diesen Hochschulen ist es die Praxis, dass solange man die Klausur nicht gesehen hat, man automatisch abgemeldet ist und dies auch nicht als Fehlversuch gewertet wird. Dadurch entsteht sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden ein Mehrwert, da kranke Studierende kein Attest mehr vorlegen müssen wodurch auch für die Hochschulverwaltung der zusätzliche Aufwand wegfällt.

Wir sprechen uns allerdings weiterhin dafür aus, dass nach Abbruch einer Prüfung die Vorlage einer ärtzlichen Bescheinigung sinnvoll ist, um Missbrauch zu verringern.

Weiteres Vorgehen

Ende

Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Der AK soll auf weiteren Tagungen besprochen werden. Insbesondere soll auf der nächsten Tagung über eine weiter ausgearbeitete Stellungnahme (inhaltlich und sprachlich) gesprochen werden.