Inhaltsverzeichnis

Studiumsinformationen (intern)

Regelung von Wiederholungsprüfungen in den einzelnen Bundesländern bzw. Hochschulen

Anlass/Fragestellung

Der Arbeitskreis wurde ins Leben gerufen, um die einzelnen Studiengänge und Fachschaften an den verschiednen Hochschulen und Ländern zu vergleichen. Dabei sollen alle Probleme und Vorteile aufgezeigt werden, um diese möglichst aus dem Vergleich mit den Universitäten zu lösen oder anzuwenden. Das Hauptziel dieses Arbeitskreises ist die Verbesserung der Quallität der Lehre und steigerung der Studierbarkeit der Studiengänge.

Motivation/Ziel

Fortschritt

  • Prüfungswiederholung: Übersichtstabelle erstellt

To Do

  • Praktikumsregelungen
  • Wahl(pflicht)bereich (zu klein)
  • Creditbewertung einzelner Veranstaltungen Vergleichbarkeit
  • Finanzierung von Projekten
  • Lehrverbesserung
  • Evaluation

Diskussionsgrundlage

Als Diskussionsgrundlage dienen zunächst die Ordnungen und Beschreibungen der Studiengänge. Zusätzlich betrachtet man die Erfahrungsberichte aus den Fachschaften.

Ergebnisse/Fazit

Einzelergebnisse

Tabelle Prüfungswiederholung: Sammlung von Wiederholungsregelungen in den einzelnen Bundesländern, und damit Möglichkeiten der Einflussnahme

Bundesland Regelung im jeweiligen Landeshochschulgesetz Hochschule Modulprüfungen Freiversuchsregelung Erlass durch, Einflussnahme
Baden-Württemberg Grundstudium max 2 Semester nach Termin, danach Verlust des Prüfungsanspruchs; Rest auf Hochschul-PO verwiesen (§32-34) HS Karlsruhe (Allg. PO) 1W, dann Härtefall, Wdh. im Folgesemseter Pflicht. Bei 4,3 in 1. oder 2. Wh mündl. Nachprüfung auf Antrag nicht vorhanden Senatsbeschluss, studentische Vertreter (AStA) direkt gewählt
Uni Karlsruhe
Bayern Verweist auf Hochschul-PO (§61.2) unbekannt
Berlin verweist auf Hochschul-PO (§31) HTW Berlin (Rahmen-PO) 2 W, 3.W Härtefall, 3S nach Vorlesungsbesuch unbekannt Akademischer Senat, 2 Stimmen der Studierendenschaft, direkt gewählt
Brandenburg Verweist auf Fachbereich-Prüfungsordnungen (§21) unbekannt
Bremen Verweist auf Hochschul-PO (§62) unbekannt
Hamburg Verweist auf Hochschul-PO (§60) unbekannt
Hessen Verweist auf Hochschul-PO (§20.2) unbekannt
Mecklenburg-Vorpommern Vorgaben für Inhalt der PO, insbesondere Wiederholungsregelung (§36-38) unbekannt
Niedersachsen verweist auf Hochschul-PO (§7) unbekannt
Nordrhein-Westfalen Verweist auf Hochschul-PO (§64.2) unbekannt
Rheinland-Pfalz Vorgaben für Inhalt der PO, insbesondere Wiederholungsregelung (§26.2) im LHG vorgeschrieben
Saarland Unterscheidung Uni/FH: Verweist aber beides auf Hochschul-PO (Uni §58f, HS §57) unbekannt
Sachsen Verweis auf Prüfungsordnungen, 2. Wdh vorgeschrieben (juristische Auslegung) (§35.3) unbekannt
Sachsen-Anhalt Verweist auf Hochschul-PO (§13) unbekannt
Schleswig-Holstein Verweist auf Fachbereich-Prüfungsordnungen (§51f) im LHG vorgeschrieben
Thüringen Verweist auf Hochschul-PO (§46, §34) unbekannt

Organisation/Protokollführung

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