Auflagenfächer beim Übergang zwischen Bachelor und Master sind grundsätzlich kritisch zu sehen, da durch den Bologna Prozess die gleichwertig im Zeitaufwand sichergestellt sein soll und eine inhaltiche Gleichwertigkeit durch Selbstprüfung sowie Studiumserfolg/misserfolg sichergestellt ist.
Auflagenfächer könnten gut durch ein Bewertungsgespräch abgefangen werden. Studis sollten selber beurteilen, ob sie gewisse empfohlene Fächer nachholen sollten, die Prüfung wäre dementsprechend optional.
Die Bewertungskriterien sollten dabei transparent kommuniziert werden und die fachliche Eignung als auch die Motivation beinhalten.
Vor allem bei Mastern mit Schwerpunktwahl ist es sinnfrei in anderen Schwerpunkten die Eignungsprüfung zu haben. Auch die Vergabe von generellen Auflagenfächern bei Schwerpunkten im Master ist kritisch zu betrachten. Bei einem Master mit festem Schwerpunkt z.B. regenerative Energietechnik oder Leistungselektronik hat ein Auflagenfach eine gewisse Begründbarkeit.
Um die Module im Master abzuschließen, werden Grundlagen aus dem Bachelor benötigt. Wenn diese nicht vorhanden sind, wird sich dies ohnehin regeln. Ein Schummeln mit „billigem“ Bachelor ist dadurch eh nicht möglich.
Problematik: Bestehende Hürden erschweren es, noch nicht vorhandene Grundlagen zusätzlich nachzuholen. Z.B. 30 ECTS Hürde nach erstem Semester
Dass man den Master nicht in Regelstudienzeit abschließt, ist aufgrund der hohen Diversität der Schwerpunkte der Bachelorstudiengänge zu erwarten und beim Uniwechsel in Kauf zu nehmen.