Dieser Ethikleitfaden soll für die ausrichtenden Fachschaft als Orientierungshilfe dienen. Der Leitfaden umfasst drei Themenfelder: Kooperationspartner, Gleichstellung sowie Nachhaltigkeit.
Der Abschnitt Kooperationspartner behandelt dabei Kriterien, die potentielle Kooperationspartner erfüllen sollten, sowie ein Ampelsystem zur Einschätzung der Kriterien.
Der Abschnitt Gleichstellung listet Umsetzungsmöglichkeiten, um die BuFaTa ET für alle Teilnehmenden angenehm und einschränkungsfrei zu gestalten.
Der Abschnitt Nachhaltigkeit erläutert Konzepte, mit welchen die BuFaTa ET nachhaltig veranstaltet werden kann.
Im Anhang werden Begriffe erläutert.
Unternehmen, die für ein Sponsoring in Frage kommen, müssen sorgfältig überprüft werden. Es sollte besonders auf die unten stehenden Kriterien geachtet werden. Eine Liste der Sponsoren sollte so früh wie möglich dem Koordinierungsausschuss vorgelegt werden.
| Eine Kooperation ist … | ||
|---|---|---|
| uneingeschränkt möglich | eingeschränkt möglich | ausgeschlossen |
| Unternehmen, die - nach bestem Wissen und Gewissen bewertet - mit den ethischen Grundsätzen im Einklang sind | Unternehmen, die nicht eindeutig auf ihre ethischen Grundsätze geprüft werden können, oder deren Handeln umstritten, aber nicht grundsätzlich falsch gemäß der ethischen Grundsätze ist | Unternehmen, die grundsätzlich nicht in Einklang mit ethischen Grundsätzen gebracht werden können, oder die gegen die Ethikklauseln der ausrichtenden Universität/Hochschule verstoßen |
Liste an Kriterien, die bei der Sponsorensuche berrücksichtigt werden sollten:
Die BuFaTa ET sollte für alle Menschen zugänglich sein. Die ausrichtende Fachschaft sollte sich bemühen, Maßnahmen zur (digitalen) Barrierefreiheit soweit wie möglich umzusetzen. Über Umsetzungen und potenzielle Einschränkungen sollte frühzeitig und offen informiert werden. In der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung sollten keine Kompromisse eingegangen werden.
Hier werden Begriffe definiert. Dies soll gerne erweitert werden. (Lieber eine Definition mehr als weniger)
Folgende Punkte sollten in einem späteren AK näher definiert werden: - Begriffe im Punkt Kooperationspartner
- Begriffe im Punkt Gleichstellung
- Begriffe im Punkt Nachhaltigkeit