AK Zivilklausel

Begin: 15.45

Anwesend: Jan Latzko (TU Darmstadt, jlatzko@fs-etit.de), Tom Kunzendorf (HS Wismar), Ernesto Tröger u. Nils Baumann (HTW Berlin), Andrej Rode (KIT), Lilli Wolff u. Stefan Schiller (HS Regensburg), Frid Mahdi (Uni Siegen), Benedikt Krug (TU Dresden), Lucas Mösch (RWTH Aachen), Andre Hillers (HS Emden/Leer), Benedikt Krug (TU Dresden), Franz Xaver Häckl (HS Regensburg)

Ziel des AK's

  1. Einführung, letztes Protokoll zu dem Thema wurde gelesen und die Stellungnahme wurde vorgelesen.
  2. Abfrage welche Uni welche Regelung hat und Ist-Stand unter den Anwesenden.
  3. Definition und Eingrenzung des Begriffs Zivilklausel
  4. Ausarbeitung ob man die Stellungnahme der BuFaTa im SoSe 2011 so weiterverfolgen soll, sie abändern oder ihr widersprechen möchte.

Ist-Stand an den einzelnen Hochschulen

→ im alten Protokoll findet sich der Ist-Stand einiger nicht anwesenden Fachschaften.

In Regensburg wurde diskutiert ob man bei der Bachelorarbeit den Studenten ermöglichen soll die Arbeit folgenlos abzubrechen, wenn er das Gefühl hat, dass seine Arbeit für militärische Zwecke verwendet werden kann. Die Idee wurde aber verworfen. TU Darmstadt ist am überlegen, ob den Studenten empfohlen werden soll, dass sie ans Ende ihrer Bachelorarbeit schreiben sollen, dass ihre Ergebnisse nicht für militärische Zwecke verwendet werden dürfen. Es ist bekannt, dass veröffentlichte Forschungsergebnisse von Rüstungsfirmen „missbraucht“ werden können.

Definition einer Zivilklausel

Abhandlung in der Satzung der TU Darmstadt: „Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.„

Ablauf in der TU Darmstadt, es wurde relativ viel Arbeit in die Formulierung gesteckt. Der Text wurde in einer Arbeitsgruppe und im Konsens mit allen Gruppen an der Uni erstellt.

Bei der Zivilklausel ist festgelegt, dass ein bestimmter Bereich nicht erforscht werden soll.

Wie weit kann man die Zivilklausel auslegen? Es kommt die Frage auf wo man die Grenze zwischen militärischer Forschung und ziviler Forschung ziehen kann. Man stellt fest, dass es bei vielen Fragestellungen zu einer so gennanten 'Dual Use' Problematik kommt. Außerdem ist die Erforschung von militärnaher Themen häufig Auslegungssache des Forschers. Es wird diskutiert, ob die Aufrüstung möglicherweise 'unvermeidbar' ist und man sich durch gezielte Forschung besser verteidigen kann. In dem Zug wird die Frage 'Will man Schilde oder Schwerter herstellen?' angemerkt.

Man möchte aber, dass sich die Gesellschaft von kriegerischen Auseinandersetzungen distanziert und man bemerkt, dass dies sinnvoll in der Arbeit der Unis gezeigt werden kann. Ein weiterer zentraler Forderungspunkt sollte sein, dass falls es zu Militärforschung oder militärnaher Forschung kommt dies nicht die Lehre beeinflussen darf. Es wird ein Worst-Case-Szenario diskutiert: Ein Professor widerspricht der Zivilklausel und forscht trotzdem an militärischen Themen. Man stellt fest, dass man relativ wenig Eingriffsmöglichkeiten gegenüber dem einzelnen Professor hat, da er unter dem Schutz der Freiheit der Forschung und Lehre steht. Die zuständige Universität hat aber die Möglichkeit sich von dem 'Projekt'/der Forschungssache zu distanzieren, dies würde den Professor in ein schlechtes Licht rücken.

Für Zivilklausel:

Gegen Zivilklausel:

Verfahren für die Umsetzung:

Diskussion über Verfahren zur Umsetzung der Zivilklausel:

Es wird festgestellt, dass es sinnvoll ist am nächsten Tag eine neue Runde zum Thema Zivilklausel zu machen und dann mehr unter dem Gesichtspunkt der Stellungnahme weiterarbeiten.

2. Sitzung am 9.11.2013

Anwesend: Jan Latzko (TU Darmstadt), Ernesto Tröger u. Nils Baumann (HTW Berlin), Christian Krämer (KIT), Stefan Schiller (HS Regensburg), Benedikt Krug (TU Dresden), Lucas Mösch (RWTH)

Grundsätzlich wird entschieden, eine Stellungnahme auf gemeinsamen Nenner aller Anwesenden zu veröffentlichen.

Die Diskussion beginnt mit der Frage nach Entkräftung des Argumentes der finanziellen Abhängigkeit von Unternehmen. Dabei wird festgestellt, dass der Hintergrund zu klären ist. Anbei wird die Frage nach der Bundeswehr als „Staatsapparat“ mit in den Raum geworfen.

Nach anfänglichen Einstiegsschwierigkeiten wird die alte Stellungsnahme angeschaut und entschieden diese inhaltlich neu zu bearbeiten.

Die Begriffsdefinition gestalltet sich als schwierig einzuordnen. In Bezug auf die Zivilklausel von Darmstadt kristallisieren sich wenige Fragen:

Warum Zivilklauseln?
Was sollen sie bewirken?

Aktuelles Beispiel: Ingenieure ohne Grenzen hat eine Spende von Thyssen Krupp abgelehnt.

Rahmenbedingung/Umsetzung