| 98. BuFaTa an der RWTH Aachen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Datum | Beginn | Ende | Sitzungsleitung | Protokollierung |
| 14.05.26 | 08:30 | 10:33 | Lotte (HS Bremen) | Fabian (HS München) , Vincent (TU Dresden) |
Anwesende: Fabian (HS München), Lotte (HS Bremen), Vincent (TU Dresden), Maximilian (TH Nürnberg), Chris (TH Nürnberg),Kardelen(TH Nürnberg), Markus Dippel (RPTU Kaiserslautern), Pierre-Igor Froidevaux (KIT), Nele(KIT)
Ethikleitfaden der BuFaTa ET weiter gestalten. (In einem zukünftigen AK sollen für die erarbeiteten Leitlinien Erklärungen und Ansätze zur Umsetzung erarbeitet werden. Außerdem sollen Begriffe erklärt werden. Dieses soll dann den Leitlinien angehangen werden. )
Protokoll Ethikleitfaden Hamburg (aktueller Stand) (nur für pad nutzung: https://wiki.bufata-et.de/arbeitskreise/zivilklausel/protokoll_hamburg2025)
Neben Rüstungsunternehmen gibt es auch noch andere Unternehmen, mit welchen man evtl. aus diversen Gründen nicht zusammenarbeiten will: (Großkonzerne mit menschenverachtenden Arbeitsbedingungen)
1. Analyse: Was fehlt aktuell im Ethikleitfaden noch? Protokoll Hamburg wird von allen Teilnehmenden durchgelesen. * Den Punkt Menschenrechte und co erweitern auf Menschenverachtende Gruppen / Aussagen/ andere Sponsoring Partner überprüfen * Firmen wo zum Beispiel Leitungen (CEO) kritische Aussagen treffen * Liste an guten Unternehmen, nachhaltigen/langlebigen Shirts und co anfangen an die sich weitere ausrichtenden Fachschaften halten können * Macht es einen Unterschied ob wir Sachspenden annehmen oder Geld gegen Werbefläche… 2. Nehmt den aktuellen Ethikleitfaden (aus Hamburg) und fügt diesen auf eine eigene Seite oder die AK Hauptseite ein. –> Ist jetzt auf AK Hauptseite verlinkt!
3. (optional): Wenn genug Teilnehmer da sind in Kleingruppen aufteilen und weitere Merkmale bzw. fehlende Teile anfangen auszuformulieren und Begriffe erklären. Umsetzungsideen etc.
Beginn: 08:30 Uhr
Ende: 10:33 Uhr
Der AK ist nicht fertig.
Der Ethikleitfaden soll erweitert werden. Dafür sollten mindestens die Begriffe definiert werden. Außerdem sollte der Punkt Gleichstellung erweitert werden. Dafür sollte zum Beispiel eine Checkliste erstellt werden mit der (zum Beispiel anhand von 5 Fragen) geklärt werden kann, ob die BuFaTa dem Punkt Gleichstellung gerecht wird. Es braucht eine Klassifizierung der Unternehmenskooperationskriterien nach dem Ampel-system der Kooperationspartner (z.B. Bier und Tabak in Ampelstufe gelb, Rüstung und Menschenrechtsverletzungen in Rot).