Inhaltsverzeichnis

Ethikleitfaden

96. BuFaTa an der TU Ilmenau
Datum Beginn Ende Sitzungsleitung Protokollierung
29.05.2025 08:00 10:00 Sven Gedamke (RWTH Aachen) Fabian Brenneisen (HS München)

Anwesende: Thea & Tilman & Erik (Uni Kiel), Lotte (HS Bremen), Sven (Alumnus TU Ilmenau), Nino (RWTH Aachen), Sven (RWTH Aachen), Fabian Brenneisen (HS München), Daniel (HS Koblenz),Paul (Uni Rostock), Flo (Uni Rostock)

Einführung

Zusammenfassung: Was wurde auf der 95. BuFaTa an der CAU Kiel besprochen?

Was will der AK eigentlich machen?

Themenbereiche

Nachhaltigkeit

Erstrebenswerte Ziele:

Formulierungsidee

  1. Reduzierung von Müll: Um die Umweltbelastung zu verringern, sollte der Einsatz von Einwegbesteck und -geschirr vermieden werden. Außerdem soll Verpackungsmüll reduziert werden, indem wir einzeln verpackte Artikel vermeiden und stattdessen auf unverpackte oder nachhaltig verpackte Produkte zurückgreifen.
  2. Bevorzugung regionaler und saisonaler Zutaten: Wo immer möglich, sollten regionale und saisonale Zutaten bevorzugt werden. Dies trägt nicht nur zur Unterstützung lokaler Produzenten bei, sondern reduziert auch den CO2-Fußabdruck durch kürzere Transportwege.
  3. Angebot vegetarischer und veganer Gerichte: Es sollen vegetarische und vegane Gerichte angeboten werden, um unterschiedlichen Ernährungsbedürfnissen gerecht zu werden und die Umwelt zu schützen, da pflanzliche Ernährung einen geringeren ökologischen Fußabdruck hat.
  4. Nachhaltige Beschaffung von Merchandise: Bei der Beschaffung von Merchandise soll Wert auf Langlebigkeit der Produkte gelegt werden. Zudem wird bei der Anmeldung eine verbindliche Bestellung abgefragt, um Überproduktion zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen.
  5. Leihen statt Kaufen: Wir empfehlen das Leihen von Geschirr und Elektrogeräten anstelle des Kaufs neuer Produkte. Bei Neuanschaffungen sollte darauf geachtet werden, dass diese auch nach der Nutzung im Rahmen der BuFaTa weiterhin Verwendung finden können.

Kooperationspartner

Überprüfbare Kriterien:

Zielvorstellungen:

Offen: Wie tief forscht man nach? (Zulieferer, Tochterunternehmen, …)

Ampelsystem:

Eine Kooperation ist …
uneingeschränkt möglich eingeschränkt möglich ausgeschlossen
Unternehmen, die - nach bestem Wissen und Gewissen bewertet - mit den ethischen Grundsätzen im Einklang sind Unternehmen, die nicht eindeutig auf ihre ethischen Grundsätze geprüft werden können, oder deren Handeln umstritten, aber nicht grundsätzlich falsch gemäß der ethischen Grundsätze ist Unternehmen, die grundsätzlich nicht in Einklang mit ethischen Grundsätzen gebracht werden können, oder die gegen die Ethikklauseln der ausrichtenden Universität/Hochschule verstoßen

Zur Hilfe bei der Bewertung verweisen wir auf die Ethikklauseln der Unis/HS, sowie auf den Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der Leopoldina und DFG.

Grundsätzlich gilt: Die ausrichtenden Fachschaften verpflichten sich, mögliche Zulieferer und Sponsoren nach bestem Wissen und Gewissen auf Widersprüche zu den ethischen Grundsätzen zu prüfen. Mit nicht eindeutig einwandfreien Partnern soll die Zusammenarbeit auf nicht obligatorische Programmteile beschränkt werden. So ist im Zweifelsfall dem Teilnehmenden freigestellt, ob diese mit solchen Partnern interagieren möchten.

Gleichstellung/Gleichbehandlung

Themensammlung im letzen AK:

Formulierungsidee:

Die BuFaTa ET sollte für alle Menschen zugänglich sein. Die ausrichtende Fachschaft sollte sich bemühen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Gleichberechtigung/Gleichbehandlung soweit möglich umzusetzen. Über Umsetzungen und potentielle Einschränkungen sollte frühzeitig und offen informiert werden.

Ideen zur praktischen Umsetzung:

Gute Checkliste für Ideen, was die konkrete Umsetzung (der Barrierefreiheit) angeht (z.B. fürs HowTo BuFaTa): https://delivery-aktion-mensch.stylelabs.cloud/api/public/content/checkliste-barrierefreie-veranstaltungen.pdf?v=5aee9cd2

Fazit

Nachhaltigkeit und Gleichstellung/Gleichbehandlung können mit Formulierungen gut in einen Ethikleitfaden übernommen werden, aus dem Bereich Kooperationspartner soll die Formulierung unter „Grundsätzlich gilt“ übernommen werden. Besonders die Ergebnisse aus dem Bereich Gleichstellung/Gleichbehandlung sollen an den How-to-BuFaTa ET und weitere AKs weitergegeben werden.

Ende

Beginn: 08:00 Uhr
Ende: 10:00 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden. Es wurden einzelne Themen für den Ethikleitfaden ausgearbeitet, diese benötigen noch einen weiteren AK um als Ethikleitfaden ausformuliert zu werden.