Ethikleitfaden
96. BuFaTa an der TU Ilmenau |
Datum | Beginn | Ende | Sitzungsleitung | Protokollierung |
29.05.2025 | 08:00 | 10:00 | Sven Gedamke (RWTH Aachen) | Fabian Brenneisen (HS München) |
Anwesende: Thea & Tilman & Erik (Uni Kiel), Lotte (HS Bremen), Sven (Alumnus TU Ilmenau), Nino (RWTH Aachen), Sven (RWTH Aachen), Fabian Brenneisen (HS München), Daniel (HS Koblenz),Paul (Uni Rostock), Flo (Uni Rostock)
Einführung
Zusammenfassung: Was wurde auf der 95. BuFaTa an der CAU Kiel besprochen?
Warum war der
AK an sich erforderlich?
Die
BuFaTa ET hatte in der Vergangenheit eine Zivilklausel beschlossen, diese war aber nicht mehr auffindbar.
Was wurde gemacht?
Was war das Ergebnis?
Folgende Formulierung wurde im Abschlussplenum angenommen: „Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik steht für eine friedliche Zukunft. Wir möchten keine Kooperationen mit Unternehmen aus der Rüstungs- oder Waffenindustrie eingehen und diesen keine Plattform bieten. Über eventuelle Kooperationen in Zweifels- sowie in Ausnahmefällen entscheidet der Koordinierungsausschuss.“
Außerdem wurde beschlossen folgende Definitionen mit zu beschließen:
Der
AK Zivilklausel wurde somit abgeschlossen.
Der
AK Ethikleitfaden kann nun die Arbeit weiterführen.
Was will der AK eigentlich machen?
Idee: Es werden Untergruppen zu den in Kiel erarbeiteten Unterthemen (
Protokoll Themenfindung Kiel) innerhalb des
AKs gebildet und dort weitere Ideen zum Thema gesammelt und evtl. eine erste Formulierung erarbeitet. Nach ca. einer Stunde kommt die Gesamte Gruppe wieder zusammen und die Ergebnisse werden zusammengetragen und diskutiert.
Themenbereiche
Nachhaltigkeit
Erstrebenswerte Ziele:
Müll soll durch Nicht-Verwenden von Einwegbesteck/-geschirr reduziert werden.
Regionale und saisonale Zutaten sollten bei Möglichkeit bevorzugt werden.
Verpackungsmüll sollte wenn möglich reduziert werden, z.B. durch Vermeiden von einzeln verpackten Artikeln
Vegetarische und vegane Gerichte müssen angeboten werden.
Bei der Beschaffung von Merchandise ist auf Langlebigkeit zu achten und bei der Anmeldung ist eine verbindliche Bestellung abzufragen um Überproduktion zu vermeiden.
Es wird empfohlen Geschirr und Elektrogeräte zu leihen anstatt zu kaufen. Bei Neuanschaffungen ist darauf zu achten, dass diese auch nach der
BuFaTa Verwendung finden.
Reduzierung von Müll: Um die Umweltbelastung zu verringern, sollte der Einsatz von Einwegbesteck und -geschirr vermieden werden. Außerdem soll Verpackungsmüll reduziert werden, indem wir einzeln verpackte Artikel vermeiden und stattdessen auf unverpackte oder nachhaltig verpackte Produkte zurückgreifen.
Bevorzugung regionaler und saisonaler Zutaten: Wo immer möglich, sollten regionale und saisonale Zutaten bevorzugt werden. Dies trägt nicht nur zur Unterstützung lokaler Produzenten bei, sondern reduziert auch den CO2-Fußabdruck durch kürzere Transportwege.
Angebot vegetarischer und veganer Gerichte: Es sollen vegetarische und vegane Gerichte angeboten werden, um unterschiedlichen Ernährungsbedürfnissen gerecht zu werden und die Umwelt zu schützen, da pflanzliche Ernährung einen geringeren ökologischen Fußabdruck hat.
Nachhaltige Beschaffung von Merchandise: Bei der Beschaffung von Merchandise soll Wert auf Langlebigkeit der Produkte gelegt werden. Zudem wird bei der Anmeldung eine verbindliche Bestellung abgefragt, um Überproduktion zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen.
Leihen statt Kaufen: Wir empfehlen das Leihen von Geschirr und Elektrogeräten anstelle des Kaufs neuer Produkte. Bei Neuanschaffungen sollte darauf geachtet werden, dass diese auch nach der Nutzung im Rahmen der
BuFaTa weiterhin Verwendung finden können.
Kooperationspartner
Überprüfbare Kriterien:
Rüstungsunternehmen
hauptsächlicher Zweck/Geschäftszweig (zivil / Dual Use / militärisch)
mögliches Indiz: Exportbeschränkung / Geheimschutz
Aktiengesellschaften müssen Geschäftsberichte veröffentlichen
Menschenrechte (Länder und Firmen)
z.B. Kinderarbeit, Einhaltung fairer Lieferketten → Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LKSG) verpflichtet Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung von Berichten
im Detail schwer überprüfbar, sollte aber bei bekannten Verstößen greifen
Fossile Brennstoffe
Suchtmittel (z.B. Glücksspiel, Tabak, Alkohol)
Zielvorstellungen:
Offen: Wie tief forscht man nach? (Zulieferer, Tochterunternehmen, …)
Ampelsystem:
Eine Kooperation ist … |
uneingeschränkt möglich | eingeschränkt möglich | ausgeschlossen |
Unternehmen, die - nach bestem Wissen und Gewissen bewertet - mit den ethischen Grundsätzen im Einklang sind | Unternehmen, die nicht eindeutig auf ihre ethischen Grundsätze geprüft werden können, oder deren Handeln umstritten, aber nicht grundsätzlich falsch gemäß der ethischen Grundsätze ist | Unternehmen, die grundsätzlich nicht in Einklang mit ethischen Grundsätzen gebracht werden können, oder die gegen die Ethikklauseln der ausrichtenden Universität/Hochschule verstoßen |
Zur Hilfe bei der Bewertung verweisen wir auf die Ethikklauseln der Unis/HS, sowie auf den Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der Leopoldina und DFG.
Grundsätzlich gilt:
Die ausrichtenden Fachschaften verpflichten sich, mögliche Zulieferer und Sponsoren nach bestem Wissen und Gewissen auf Widersprüche zu den ethischen Grundsätzen zu prüfen. Mit nicht eindeutig einwandfreien Partnern soll die Zusammenarbeit auf nicht obligatorische Programmteile beschränkt werden. So ist im Zweifelsfall dem Teilnehmenden freigestellt, ob diese mit solchen Partnern interagieren möchten.
Gleichstellung/Gleichbehandlung
Themensammlung im letzen AK:
Formulierungsidee:
Die
BuFaTa ET sollte für alle Menschen zugänglich sein. Die ausrichtende Fachschaft sollte sich bemühen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Gleichberechtigung/Gleichbehandlung soweit möglich umzusetzen. Über Umsetzungen und potentielle Einschränkungen sollte frühzeitig und offen informiert werden.
Ideen zur praktischen Umsetzung:
Gute Checkliste für Ideen, was die konkrete Umsetzung (der Barrierefreiheit) angeht (z.B. fürs HowTo BuFaTa):
https://delivery-aktion-mensch.stylelabs.cloud/api/public/content/checkliste-barrierefreie-veranstaltungen.pdf?v=5aee9cd2
Fazit
Nachhaltigkeit und Gleichstellung/Gleichbehandlung können mit Formulierungen gut in einen Ethikleitfaden übernommen werden, aus dem Bereich Kooperationspartner soll die Formulierung unter „Grundsätzlich gilt“ übernommen werden.
Besonders die Ergebnisse aus dem Bereich Gleichstellung/Gleichbehandlung sollen an den How-to-BuFaTa ET und weitere AKs weitergegeben werden.
Ende
Beginn: 08:00 Uhr
Ende: 10:00 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden. Es wurden einzelne Themen für den Ethikleitfaden ausgearbeitet, diese benötigen noch einen weiteren AK um als Ethikleitfaden ausformuliert zu werden.