Protokoll
BuFaTa SoSe22
Anwesend: Stefan Branz (TU Ilmenau), Timo (TH Nürnberg), Asma (HSRM), Michael Baumgartner (OTH Regensburg), Jonathan (TU Dresden), Melina (TU Kaiserslautern), Frederike (TU Kaiserlautern), Julia (TU Kaiserlautern)
Leitung des AK: Stefan Branz (TU Ilmenau)
Protokoll: Asma (HSRM)
Ziele
Austausch über aktuelle Ordnungen in den Prüfungsausschüssen (evtl. alte Vorstellungen aus existierenden Protokollen nutzen)
Möglichkeiten zur Hilfe der Fachschaften besprechen
anschließend in Leitfaden einarbeiten (Erweiterung)
TOP 1: Ordnungen der einzelnen Fachschaften
Vorstellung der Prüfungsmodalitäten
auftretende Probleme/Sonderfälle
sonstige Gründe für Zwangsexmatrikulationen
Hochschule Rhein Main
Ist die Wiederholung einer Prüfungsleistung, die für das Bestehen eines Moduls erforderlich gewesen wäre, nicht mehr möglich, führt dies zum endgültigen Nichtbestehen mit der Folge der Exmatrikulation
Im Falle eines mehrfachen oder schwerwiegenden Täuschungsversuches kann die oder der Studierende exmatrikuliert werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung der oder des Betroffenen.
Als schwerwiegender Täuschungsversuch gilt insbesondere, wenn Studierende über die Person der oder des Leistungserbringenden täuschen, indem sie die Leistung durch eine andere Person als sie selber erbringen lassen oder dies versuchen.
TU Ilmenau
regulär 2 Versuche:
Möglichkeit von Freiversuchen bei erstem Versuch
zweite Wiederholungsmöglichkeit immer/i.d.R. mündlich
einmalige 3. Wiederholungsprüfung bei 80% abgeschlossene Prüfungsleistungen (muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden)
-
Langzeitstudiengebühren: Vermeidung/Verzögerung durch Urlaubssemester um Prüfungen nachzuholen
Abmeldung möglich bis 4 Tage vor der Prüfung (schriftlich), mündlich lediglich eine Verschiebung möglich (auch sehr kurzfristig, von Prüfer abhängig)
TU Kaiserslautern
regulär 2 schriftliche und einen mündliche Wiederholungsversuch (bis zu 3. Wiederholungsprüfungen)
den zweiten Wiederholungsversuch muss man antreten, um ein Recht auf den mündlichen Wiederholungsversuch zu haben
bis zum 6. Semester naturwissenschaftlich-mathematische und informatische fächer mindestens ein Mal versucht
bis zum 11. Semester muss man seine Bachelorarbeit angemeldet haben
man kann diese Fristen um 2 Semester versäumen muss dann aber die Versuche ein erstes Mal ablegen
versäumt man die Frist, muss man sich selbst anmelden, man wird nicht automatisch angemeldet
OTH Regensburg
regulär 3 Versuche:
Abmeldung möglich bis einen Monat vor der Prüfung (online), nicht erscheinen ohne Fristenfünf nur beim ersten Mal möglich
Klausuren müssen nach erster Anmeldung in den Folgesemestern geschrieben werden (Ausnahme: 2. und 3. Wiederholungsklausur)
Maximalstudienzeit 10 Semester (Ausnahme: Genehmigung durch Prüfungskommission + Coronasemester)
auch nach Durchgefallener 2.W kann Studiengang mit selbigem Modul besucht werden (interne Erfahrung)
TH Nürnberg
Klausuren:
regulär 3 Versuche
selbstständige Anmeldung zur Prüfung
3 mal schieben möglich (nicht erscheinen trotz Anmeldung zählt als nicht angemeldet), danach Zwangsanmeldung
Regelstudienzeit:
7 Semester Regelstudienzeit
Maximale Studienzeit (ohne Sonderfälle): voraussichtlich 9 Semester → Exmatrikulation
TU Dresden
3 Versuche insgesamt
bei Wahlmodulen u.U. z.B. Umwahl der Vertiefungsrichtung möglich
erste Wiederholungsprüfung (WH) nach einem Jahr, zweite WH zum nächstmöglichen Termin
nicht bestandene Diplomarbeit kann nicht wiederholt werden
Täuschung/Störung führt zu „Nicht bestanden“ und u.U. Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen
Maximale Studiumszeit entspricht in etwa 10 Semester + 4 Semester + x Urlaubssemester + x Gremiensemester
irgendwann gibt es dann Langzeitstudiumsgebühren
* automatische Anmeldung für Ma1 und ET1 (manuelle Abmeldung möglich)
Uni Siegen
* 3 Versuche (2. Wiederholungsprüfung meist mündlich)
* bis 1 Woche vor der Prüfung abmelden, sonst durchgefallen wegen NE
TOP 2: Berichte von Fällen
TOP 3: Überarbeitung des Leitfaden
Alter Leitfaden (Stand: 06/2019):
Leitfaden für FS(R)
1.
FS sollten sich mit Prüfungsmodalitäten und Ordnungen auseinander setzen, ggf. auch Hochschulgesetz
2. Bei Vorstellung schon auf Modalitäten hinweisen. Insbesondere empfehlen auch die APB zu lesen
Prüfungsordnung Grundlagen bei der Erstsemestereinführung sinnvoll
Problem dabei ist, dass die Erstsemester in den ersten Woche allgemein sehr viele Infos erhalten und vieles vergessen oder erst gar nicht merken.
3. Handout zum Prüfungsrecht in Erstsemester-Vorlesungen verteilen. (z.B. als Teil einer Erstsemesterzeitschrift)
4. Einladung zum Persönlichen Gespräch mit einem Studentischen Experten
WICHTIG: Immer ehrlich mit den Leuten sein und bei aussichtslosen Situationen Alternativen bieten und nicht durchboxen versuchen.
Leitfaden bei drohender Zwangsexmatrikulation
Überlegen sich vor der Zwangsexmatrikulation selbst zu exmatrikulieren oder/um Studiengang wechseln
(nach erfolgter Zwangsexma durch ein endgültig nicht bestandenes Modul, kann jeder Studiengang mit diesem Modul deutschlandweit znicht mehr studiert werden, weil das Nicht-Bestehen qua Amt übernommen wird)
Mit allen Studien- und Prüfungsordnungen vertraut machen
Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
Tipps für letzte Wiederholungsprüfung
Keine Panik, Ruhe bewahren!
Dozent kontaktieren, nach Konsultationen fragen
Fokussieren auf ausstehende Prüfung/Prioritäten setzen!
Platz mit guter Lernatmosphäre finden
Bibliothek
Lernräume, etc.
Auf den Hosenboden setzen! Ernst nehmen!
Seine Lerngewohnheiten in Frage stellen und neue Taktiken in Betracht ziehen. Wo war vorher das Problem?
Übungsaufgaben von Professor/Tutorium/Fachschaft/Alumni besorgen und Schwerpunkte erfragen
an Übungsstunden teilnehmen, regelmäßig Vorlesung besuchen und Fragen stellen
Gründe für Zwangsexmatrikulation
Aufgrund von nicht bestandenen Prüfungen
Widerspruch(APB lesen) entsprechend den Fristen einlegen! → gibt mehr Zeit
zur Klausureinsicht gehen
ggf. nach Formfehler suchen → Prüfungsordnung eingehalten?
Härtefall beantragen
Maximale Studienzeit überschritten
Fehlende Rückmeldung bzw. keinen Semesterbeitrag gezahlt
Grobe Verstöße gegen Hausordnung (Sachbeschädigung, Vandalismus etc.)
Gespräch suchen
ggf. Rechtsanwalt
Was tun nach rechtskräftiger Zwangsexmatrikulation
Ansprechpartner ausmachen und kontaktieren
Fachschaft
Studienberatung
Agentur für Arbeit
Wie kann es weiter gehen?
Andere Studiengänge oder eine Ausbildung in Betracht ziehen
Studium im Ausland in Betracht ziehen
Beachten welche Folgen sich aus der (vorübergehenden) Exmatrikulation ergeben.
TOP 4: Brainstorming zu möglicher Resolution
(Wenn noch Zeit und Lust bleibt)
AK sollte weitergeführt werden.
Beginn: 16:35 Uhr
Ende: 17:59 Uhr