Zwangsexma, wenn 2. Wiederholung nicht bestanden → entgültig nicht bestanden
Problem: APLs o.ä. finden in der Vorlesungszeit statt und nicht im Prüfungszeitraum und werden oft vergessen
Prüfungsleistungen werden normalerweise einmal pro Semester angeboten
Möglichkeit, dass Prof eine Widerholungsprüfung in der Woche vor Vorlesungsbeginn oder in der Woche vom Vorlsungsbeginn anzubieten → meist nicht angeboten
automatische Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen, aber keine Benachrichtigung
Fristen für Wiederholungsprüfungen → 2 Semester für 1. Wiederholung und 1 Semester für 2. Wiederholung
Die 2. Wiederholung muss schriftlich Beantragt werden
Mündliche Prüfung kann für die 2. Wiederholung beantragt werden, aber wird bei den Grundlagenfächern abgelehnt, da das Grundlagenwissen verbunden ist mit mathematischen Grundlagenkenntnissen, die gezeigt werden müssen
Freiversuche nur für Prüfungen über dem eigen Fachsemester → vorziehen von Prüfungsleistungen
Abmeldung: 1 Woche vor der Prüfung schriftlich im Prüfungsamt