Bestimmung eines Austragungsorts der
BuFaTa ET für den Fall, dass ein vorgesehener Tagungsort ausfällt; in diesem Fall ändert sich mit Festlegung eines neuen Austragungsorts die Zusammensetzung des Koordinierungsausschusses automatisch gemäß Abs. (1). Als Zeitpunkt ist hierbei das Ende der Sitzung des Koordinierungsausschusses maßgeblich,