Inhaltsverzeichnis

Zwischenplenum

Sitzungsleitung: Nils (RWTH Aachen)
hauptsächlicher Protokollant: Robert (Alumnus)
weitere Protokollanten: Sebastian Mesow (TU Dresden), Maximilian Wende (TU Chemnitz), Marc Kreft (HS OWL)
Beginn: 02.11.2017 16:40
Ende: 02.11.2017 20:35

TOP 12 Organisatorisches

TOP 13 Berichte der Mitglieder 2

TOP 14 Berichte der Arbeitskreise 1

AK Erstsemestereinführung / Rekrutierung

Bericht AK Studienabbrecher

Bericht AK Abbrecherquote

Bericht AK Notenvergabe Abschlussarbeiten

Hinweis: Jemand aus dem letzten AK wäre sinnvoll gewesen; darauf soll das nächste Mal noch mehr geachtet werden

* Aus den letzten Protokollen rausgelesen, dass ein Leitfaden sehr gewünscht wäre

  1. > Es soll ein Leitfaden für die Studierende und einer für Professoren/Betreuer auf den nächsten BuFaTas erarbeitet werden

Bericht AK Akkreditierung

Bericht AK Expertenpools

Bericht AK IT-Dienste

Bericht AK Technikfolgen-Abschätzung

Bericht AK Hochschulpolitik überregional

Bericht AK Einführung neuer Studiengänge

Bericht AK Notenvergabe Klausuren

  1. > Wurde allerdings nicht als sinnvoll erachtet

Bericht AK Uniwechsel

Bericht AK Nulltes Vorbereitungssemster & Vorkurse

Bericht AK Fachschaftspartys

Bericht AK Admin

TOP 15 Semesterberichte 2

Noch einmal die eindringliche Bitte von Nils (Generalsekretär) die fehlenden Semesterberichte zu ergänzen Die Semesterberichte sind sehr praktisch zum kurzen Nachschauen von Infos und Vergleichen unter den Fachschaften. Danke an alle Fachschaften, die dies schon getan haben.

TOP 16 Berichte Ausschüsse

Bericht des Koordinierungsausschuss (KA)

Bericht des Themenausschuss (TA)

Bericht des Hochschulpolitik-Ausschusses (HoPo-Ausschuss)

Kurze Pause

TOP 17 Stellungnahmen

Eignungstest

Vorlage

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) hat sich im Rahmen ihrer 80. Versammlung in Ulm mit dem Thema Einstufungstests zum Studienbeginn befasst.
Aufgrund hoher Abbrecherquoten in Studiengängen der Elektrotechnik kommen an Universitäten und Fachhochschulen vermehrt Einstufungstests zum Einsatz. Diese Einstufungstests sollen dabei die Eignung der Bewerber*innen für das Studium feststellen, um den Erfolg des Studiums zu sichern und die Abbrecherquote zu reduzieren. Die BuFaTa ET stellt sich gegen die Einführung restriktiver Einstufungstests, bei denen die Eignung der Bewerber*innen geprüft und bei Scheitern der Studienplatz verwehrt wird. Ein solcher Test kann und darf die Eignung für das Studium nicht feststellen. Eine Prüfung fachlicher und persönlicher Qualifikationen widerspricht dem Grundgedanken einer Bildungseinrichtung, da diese insbesondere die fachlichen Qualifikationen selbst zu vermitteln sucht.
Die BuFaTa ET spricht sich allerdings für Eignungstests aus, die einen rein informativen Charakter haben. Im Zuge eines solchen Tests sollte den angehenden Studierenden der Aufbau des Studiums näher gebracht und ein realistisches Bild der Anforderungen aufgezeigt werden. Ein derartiger Test kann auch zur Vermittlung von Berufsaussichten genutzt werden, um angehenden Studierenden eine Unterstützung bei der Findung ihrer Interessen bezüglich der Berufswahl zu liefern. Dies trägt zur Wahl eines geeigneten Studiengangs bei und kann so ohne Restriktionen die Abbrecherquote reduzieren.
Die BuFaTa ET sieht die Studierenden in der Pflicht, sich hinreichend über ihr Studium zu informieren und sich ihrer Interessen bezüglich der Berufswahl bewusst zu werden. Damit kann und darf eine Universität insbesondere im Rahmen der freien Berufswahl den Zugang zum Studium nicht durch Einstufungstests beschränken.

Diskussion

Anm. von Nils zum Verfahren: Im Plenum sollen vor Allem Inhaltliches diskutiert werden, redaktionelle Änderungen im Zwiegespräch mit den Erstellern der Stellungnahme klären

Eignungsfeststellungsprüfung

Vorlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der 81. Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) in München beschäftigten wir uns mit den Themen Politik und Expertise. Hierbei wurde diskutiert, welche Kompetenzen ein Minister mitbringen muss, um sein Amt geeignet auszuführen. Dabei sind wir zu der Feststellung gekommen, dass einerseits die Bundes- sowie Landesminister fundiertes Hintergrundwissen mitbringen müssen und ebenfalls über Führungskompetenzen verfügen sollten. Derzeit werden Ministerposten aus dem Personalkreis der aktuell regierenden Parteien besetzt. Hierbei sind innerparteiliche Faktoren ausschlaggebend und die fachliche Kompetenz zweitrangig. Daher kommt es hin und wieder zu unglücklichen Besetzungen der Ministerposten mit Personen, die das Amt nicht überzeugend und adäquat ausfüllen können.

Wir, die Vertreter der Studierenden im Bereich der Elektrotechnik und Informationstechnik aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, schlagen ein optimiertes System zur Besetzung der einzelnen Ministerämter vor.

Um die Fach- und Führungskompetenz eines Ministers sicherzustellen fordert die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik ein Eignungsfeststellungsverfahren einzuführen, welches ein vorgeschlagener Ministerkandidat vor dem Amtsantritt erfolgreich durchlaufen muss. Die Überprüfung wird von hochrangigen Beamten des betreffenden Ministeriums unter vollständiger öffentlicher Transparenz durchgeführt. Die Eignung wird im Zuge des Verfahrens durch mindestens drei harte Kriterien festgestellt.

Wir fordern:

  1. eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung, wobei die letzte Beschäftigung in diesem Tätigkeitsfeld zum Zeitpunkt der Ernennung nicht länger als fünf Jahre zurück liegen darf. Im Falle einer wiederholten Ernennung ist die Erfahrung auf dem jeweiligen Ministerposten als Berufserfahrung anzuerkennen.

Ein Minister muss grundlegende Entscheidungen auf seinem Fachgebiet treffen. Dies ist ohne aktuelle fachliche Erfahrung und Kompetenz, die nur durch fachnahe Berufserfahrung erlangt werden kann, nicht möglich.

  1. drei Jahre Berufserfahrung in einer Führungsposition.

Eine fachliche Kompetenz muss durch Führungserfahrung ergänzt werden. Nur durch Kombination von beidem ist der Minister befähigt sein Ministerium effektiv zu leiten.

  1. keine Vorstrafen beziehungsweise verbüßte Freiheitsstrafen.

Der Minister muss eine Vertrauensperson sein, die in der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion einnimmt.

Bei Benennung eines Ministers sind die Nachweise die für die Überprüfung der obigen Kritieren erforderlich sind öffentlich auf der Ministerialwebsite zur Verfügung zu stellen. Hierüber kann sicher gestellt werden, dass ein Kandidat die nötige Fachkompetenz für das Amt mitbringt und diese von der Öffentlichkeit überprüfbar ist.

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik verbleibt mit der Forderung nach Gehör und freut sich auf Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Nils

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik ist eine regelmäßige Zusammenkunft Vertreter der Elektrotechnik Studierenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Diskussion

Verfahrensantrag: Soll die Diskussion in einem weiteren Zwischenplenum oder in einem AK fortgesetzt werden? Ergebnis: ein weiterer AK soll statt finden, in dem diese Stellungnahme nocheinmal weiter bearbeitet werden soll.

Meinungsbild zu 3.: deutliche Enthaltungsmehrheit

Uniwechsel

Vorlage

Das Ziel des Bologna-Prozesses war es „einen vergleichbaren, kompatiblen und kohärenten Hochschulraum in Europa (European Higher Education Area, EHEA) zu schaffen, in dem die Mobilität der Studierenden, Absolventinnen und Absolventen und Hochschullehrerinnen und -lehrern uneingeschränkt möglich sein soll.“ (Quelle:https://www.kmk.org/themen/hochschulen/internationale-hochschulangelegenheiten.html).Allerdings ist die uneingeschränkte Mobilität, vor allem für Studierende im technischen Bereich, nicht gesichert. Diese Mobilität ist eine Bereicherung für die Hochschulen, die unterstützt und nicht eingeschränkt werden sollte. Für den Studierenden ist die Entscheidung für den passenden Masterstudiengang ein essenzieller Teil für die fachliche Weiterentwicklung und sollte nicht durch zusätzliche Belastungen verhindert werden. Die Kenntnisse, die im Bachelorstudium an einer Hochschule erworben wurden, reichen oft nicht aus, um an einer anderen Hochschule im gleichen Fach ein Master-Studium fortführen zu können. Dies führt dazu, dass eine Zulassung in den Masterstudiengang nur unter Auflagen oder in einigen Fällen sogar gar nicht möglich ist. Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand und fehlende Planungssicherhheit der Studierenden, was zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums führt. Diese Verlängerung der Studiendauer stellt zudem eine finanzielle Mehrbelastung dar und ist somit eine zusätzliche Einschränkung für die Wahl des Masterstudiengangs und -ortes. Eine Zulassung mit Auflagen ist daher nur zu befürworten, wenn ohne die Auflagen ein erfolgreiches Masterstudium nicht gesichert werden kann. Die Entscheidung über die Zulassung von Studierenden erfolgt bei jeder Hochschule nach anderen Kriterien und wirkt zum Teil willkürlich. Wir sehen diese Intransparenz des Zulassungsprozesses und der am Ende stehenden Auflagen oder Ablehnung als größtes Problem. Dies wird verstärkt durch die Tatsache, dass bei einigen Auflagen der Nutzen für den Masterabschluss nicht ersichtlich ist, und getroffene Entscheidungen nur in Ausnahmefällen begründet werden. Zudem ist für den Studierenden bei der Bewerbung oft nicht erkennbar, welche Module oder Inhalte für das Studium vorausgesetzt werden. Wir empfehlen zu diesem Zweck einen Katalog von Grundkenntnissen für jeden Masterstudiengang zu erstellen, welcher alle nötigen Voraussetzungen beinhaltet um das entsprechende Studium aufnehmen zu können. Dieser soll selbstverständlich öffentlich zugänglich und verbindlich sein. Der Einfachheit halber kann dieser Katalog eine Liste der im Vorstudium (i.d.R. Bachelor) essentiellen Module sein, sollte aber eine Gesamtzahl von 100 ECTS (European Credit Transfer System) dieses Studiums nicht übersteigen. Voraussetzung für diese Zusammenfassung ist allerdings ein aussagekräftiges Modulhandbuch, welchem die einzelnen Inhalte detailliert entnommen werden können. Weiter sprechen wir uns dafür aus, für jede einzelne ausgesprochene Auflage eine stichhaltige, inhaltliche Begründung aufbauend auf den vom Bewerber vorgebrachten Leistungen abzugeben. Der Bewerber hat somit die Möglichkeit sich vorher über die geforderten Voraussetzungen umfassend zu informieren sowie die Entscheidungen zu Auflagen stichhaltig nachzuprüfen und gegebenfalls begründet gegen diese vorgehen zu können. Selbige Begründungen sollen selbstverständlich auch für Auflagen bei Wechsel des Studiengangs (unabhängig davon, ob innerhalb der Hochschulle oder zwischen Hochschulen) abgegeben werden. Ohne Anpassung des derzeitigen Verfahrens sehen wir die Grundidee des Bologna-Prozesses missachtet und ist aus der Sicht der BuFaTa ET abzulehnen.

Diskussion

Anmerkung ohne Diskusion: „zu befürworten, wenn ohne die Auflagen ein erfolgreiches Masterstudium nicht gesichert werden kann.“ → wird das nicht von jeder Hochschule aus diesem Grund eingeführt? DELETEME ← bitte mit den Leuten klären (Wird bei Diskusion angesprochen) ← super

Verfahrensvorschlag: Das Plenum direkt heute nach dem Essen fortsetzen

Nils: Lieber nach AK3 ein 2. Zwischenplenum II → Allgemeine Zustimmung, die Stellungnahme wird dort diskutiert

TOP 18 Zeitplan/ Einteilung Arbeitskreise 2

Freitag Abend: AK Fachschaftsprobleme + Öfffentlichkeistarbeit (ca. 6 und ca. 3)

AK Lehr-& Lernkonzept (ca. 5)

AK Prüfungsausschuss (ca. 10)

AK Abschlussarbeiten Industie vs. Hochschule (ca. 9) AK Hochschulpolitik lokal (ca. 6)

AK Expertenpools (ca. 9) AK Aufräumen Pseudowissenschaften (ca. 3) AK Wissenschaftlicher Taschenrechner selber bauen (ca. 12)

Samstag Vormittag: AK Britzel-Logo AK Ingenierure und Gesellschaft AK Hörsaalbranding

AK Entwicklung der Einschreibezahlen AK Stellungnahme „Vorkurse“ AK Altklausuren

AK Fachschaftsservices AK Fachschaftsfinanzen

Nächste BuFaTa: AK Lehrpreise

Zwischenplenum zum Zweiten

Sitzungsleitung: Nils (RWTH Aachen)
hauptsächlicher Protokollant:
weitere Protokollanten: Sebastian Mesow (TU Dresden), Maximilian Wende (TU Chemnitz), Marc Kreft (HS OWL), Andrej Rode (KIT)
Beginn: 03.11.2017 20:45
Ende: 23:00

Anmerkungen zur Tagesordnung:

TOP 19 Bericht Generalsekretär

TOP 20 Entlastung Ausschüsse

Verfahrensvorschlag: Alle Ausschüsse (Themen-, Koordinierungs-, Infrastrukturausschuss) gemeinsam abstimmen, keine Gegenrede, angenommen.

Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 21 Entlastung Generalsekretär

Abstimmung über die Entlastung: Einstimmig angenommen.

TOP 22 Berichte der in den Akkreditierungspool entsandten Personen

Weitere Infos aus der LAK Bayern: Personalprobleme für einen Teil der wenigen Schulungen, die vom Akkreditierungspool veranstaltet werden, für die Akkreditierung verantwortlich. GS: Prinzipiell könnte auch die BuFaTa als pooltragende Organisation solche Schulungen anbieten, um das Problem zu mitigieren (hihihi, Fremdwort).

TODO für Koordinierungsausschuss, Schulung als Möglichkeit auf weiteren Tagungen diskutieren!

TOP 23 Entsendung studentischer Akkreditierungspool

Gemeinsame Wahl der Bewerber: Einstimmige Annahme der Entsendung.

TOP 24 Wahl/ Bestätigung weiterer Austragungsorte

Die Vorbereitungen stehen bereits für die 82. Sommersemester 2018: TU Dresden

83. Wintersemester 2018:

Anmerkung: How-To-BuFaTa im Wiki dokumentiert, für weitere Interessierte

Verfahrensantrag: Wahl der Austragungsorte auf Abschlussplenum verschieben, keine Gegenrede

84. Sommersemster 2019:

TOP 25 Wahl Generalsekretär

Unser Alterspräsident Robert leitet die Abstimmung: einstimmig angenommen, Nils hat die Wahl angenommen

Kandidaten für Amt des Vertreters des Generalsekretärs:

Für eine Einarbeitung eines neuen möglichen Generalsekretärs

TOP 26 Wahl / Bestätigung Koordinierungsausschuss

Die Wahl findet gemeinsam statt: 1 Enthaltung ; 29

TOP 27 Aussprache BMBF

Diese Tagung wurde nicht gefördert aufgrund von fehlenden Haushaltsmitteln. Fast alle Fachschaftstagungen wurden aus dem selben Grund in diesem Jahr nicht gefördert. Fast alle Tagungen in der Vergangenheit wurden gefördert.

Information: Im Verbändegespräch wurde dazu nichts gesagt.

Was kann man tun, um herauszufinden, warum das so war? Idee 1: TODO Koordinierungsausschuss möge das BMBF anschreiben, um das heraus zu finden. Idee 2: Bundestagsabgeordneten vor Ort anfragen, dass dieser sich informiert. Kleine Anfrage wäre das ideale Mittel.

Am 1.3. wird es den Bescheid für die TU Dresden geben, mit einer wahrscheinlichen Kürzung.

Frage ob eine Ausfallsicherung möglich ist, um Sponsoren aus unerwünschten Tätigkeitsgebieten vermeiden zu können. Es sollen bestehende Kontakte zu Sponsoren besser genutzt werden, um dort eine Grundfinanzierung zu sichern.

Anmerkung: Dresden: Falls das BMBF nicht fördert, muss man halt auf den Luxus „Hostel“ verzichten, Turnhallen waren früher gang und gebe.

TOP 28 Interessensbekundung AK4

Fachschaftsservices: (_) Fachschaftsfinanzen: (9) Altklausuren: (_) Entwicklung der Einschreibzahlen + Stellungnahme „Vorkurse“: (_) Hörsaalbranding: (4)

ggf. zusammen mit Altklausuren um auf ein paar mehr Teilnehmer zu kommen

AK Qualitätssicherung BuFaTa: (entfällt) Ingenieure und Gesellschaft: (2) Britzel-Logo (verbessern): (4) Antrag BMBF: (5) IT-Dienste: (3)

TOP 29 Verschiedenes 2

Hinweis: Bitte immer weiterleiten wenn euch ein Thema einfällt, die bei der Tagung behandelt werden könnte

Interesse an den VG-Wort Präsentation im Plenum: Nicht im Plenum vorstellen, sondern per Mail schicken, damit sich Interessierte das durchlesen können

Auflistung der Verteiler

BuFaTa e.V. Werbeblock

TOP 30 Diskussion zu den Stellungnahmen v2

Hinweis: Fortsetzung von Top 17, die Stellungnahmen finden sich dort

Uniwechsel

Hinweis: es wurde nichts groß besprochen und geändert. Der Aufruf an die Fachschaften gehört nicht direkt zur Stellungnahme

Verfahren: weiterhin absatzweise besprechen

  1. Abschnitt:
    Anstatt „Das Ziel“ eher „ein Hauptziel“
  2. Abschnitt:
    — passt —
  3. Abschnitt:
    Die Aussage steht etwas allein im Raum und sollte belegt oder rausgelassen werden
  4. Abschnitt:
    • Auflagenfächer haben gewissermaßen einen Sinn, damit man mit einem Studiengang „Informationstechnik“, wo gar nichts derartiges vermittelt wird, ohne Vorbereitung nen Master anfangen kann
    • Zweck ist, die Auflagenfächer transparenter und weniger willkürlich zu machen
    • Mit dem „ein erfolgreiches Masterstudium muss sichergestellt sein“ ist sicher, dass die Studiengänge vergleichbar ist
    • Präzisierung wär sinnvoll
    • Prinzipiell sollte durch Bologna auch ein fachfremdes Wechseln möglich sein, genau dafür sind die Auflagenfächer da und sinnvoll
    • Engagement von https://www.jmwiarda.de
  5. Abschnitt:
    — passt —
  6. Abschnitt:
    Auflistung der Probleme durch klare Forderungen ersetzen (es MUSS aus Auflagen ersichtlich werden, welcher Nutzen sich für das Studium ergibt)
  7. Abschnitt:
    Eher allgemein Transparenz beim Zulassungsverfahren anstatt einen Katalog empfehlen? (Man kann nen Katalog stellen und sich trotzdem nicht daran halten)
  8. Abschnitt:
    • Die Zahl von 100 ECTS wirkt etwas willkürlich, zumal ein Bachelor 6 oder 7 Semester sein kann.
      • Begründung: 1. … 2. Die Unis sollen nicht einfach sagen können: unser Bachelor ist Voraussetzung, wegen Wahlfächern
    • Den Teil kann man streichen, den Teil mit der stichhaltigen Begründung sollten wir aber definitiv stärker hervorheben
  9. Abschnitt:
  10. Abschnitt:
    — passt —
  11. Abschnitt:
    Auf Bologna hinarbeiten und Verbesserungen vorschlagen und Missachtung widerspricht sich etwas

Allgemeines zum Aufbau:

Eignungsfeststellungsprüfung

Eignungstest II