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BuFaTa e.V. – Beitragsordnung

Eckpunkte

Beitragsordnung-Textentwurf

§1 Mindestbeiträge

  1. Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 0 €
  2. Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 12€
  3. Der Beitrag für Fördermitglieder die Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften und juristische Personen mit Ausnahme von studentischen Vereinigungen sind beträgt 120€

§2 empfohlene Beiträge

natürliche Personen 12 €
Fachschaften 60 €
Firmen 300 €

Es steht jedem frei höhere Beiträge zu bezahlen. Die Beitragshöhe legt jedes Mitglied in seinem Mitgliedsantrag fest. Sie kann jederzeit schriftlich zum nächsten Fälligkeitstermin geändert werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Vorstand.

§3 Nachweise

Auf Verlangen müssen die Mitglieder Nachweise für die Zugehörigkeit zur gewählten Beitragsklasse vorlegen (Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung).

§4 Freistellung von der Beitragspflicht

Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.

§5 Zahlung

Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.

§5 Fälligkeit

Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum 1.1. des Jahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.

§6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am FIXME 10.05.2013 in Kraft.