BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

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 +==== BaFöG =====
  
 +Im Rahmen der Änderungen des BAFöG Gesetzes erstellt die BuFaTa ET Stellungnahmen.
  
-======= Stellungnahme =======+====Protokolle==== 
 +  *[[arbeitskreise:bafoeg:protokoll_darmstadt2014|Protokoll 75. BuFaTa in Darmstadt 2014]]   
 +  *[[arbeitskreise:bafoeg:protokoll_karlsruhe2013|Protokoll 72. BuFaTa in Karlsruhe 2013]]
  
-Sehr geehrte Damen und Herren,+====Zusammenfassung==== 
 +In diesem Abschnitt sollte sich eine chronologische Zusammenfassung/Gruppierung der bisherigen Ergebnisse und Themen wiederfinden.  
 +Die Vereinigung des gesammelten Informationen zu dem Thema sollten hier aufbereitet werdendamit alle Punkte hier aufgegriffen werden können ohne in die Protokolle schauen zu müssen. 
 +  *Es sollte darauf geachtet werden, dass alte Informationen gestrichen bzw. ersetzt werden.
  
-aufgrund des angekündigten Anpassungsvorhabens des BAföG Satzes für das Wintersemester 2014 bezieht die Bundesfachschaftentagung für Elektrotechnik stellvertretend für alle Studierenden mit elektrotechnischem Schwerpunkt des deutschsprachigen Raumes Stellung.+====Externe und Interne Links==== 
 +Falls es eine gesondertes Dokumente oder How-TOs gibt, dann sollten diese hier wie folgt verlinkt werden: 
 +  *extern: www.webseite.de + Begründung warum Seite relevant ist  
 +  *intern: interner Link + Inhalt/Name des Dokuments 
 +  *intern: [[arbeitskreise:akkreditierung:start|Akkreditierung]] Wiki Seite zur Akkreditierung
  
- +{{indexmenu>:arbeitskreise:bafoeg#1|navbar}}
-Unserer Meinung nach sehr gut  geregelt sind die Rückzahlungsregelungen für den zinslosen Kredit.  Ebenso sehen wir keinen Anpassungsbedarf für die Freibeträge des  Besitzes der BAföG Empfänger und deren Eltern. +
- +
- +
- +
- +
-<WRAP box bgblue round> +
-Bei nachfolgenden Themen sehen wir Anpassungsbedarf: +
-===== Bachelor/Master-Problematik =====  +
- +
-**Momentane Situation**  +
-Bei vielen Hochschulen ist die Möglichkeit gegeben, einen Masterstudiengang zu beginnen, bevor alle Studienleistungen des dafür qualifizierenden Bachelorabschlusses korrigiert wurden. In einem weiteren Modell bleibt die Studierenden im Bachelor eingeschrieben, hört jedoch schon Masterveranstaltungen. Nach Abschluss des Bachelors wird die Immatrikulation entsprechend umgelegt und bereits erbrachte Master-Studienleistungen angerechnet. +
-Eine fortlaufende Förderung für ein direkt im Anschluss begonnenes Masterstudium ist in den meisten Fällen nicht unterbrechungsfrei möglich. +
-Das Masterstudium wird erst gefördert, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt. +
-\\ +
- +
-**Kritik der momentanen Situation**\\ +
-Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass bis zur Abgabe der Bachelorarbeit noch Klausuren geschrieben werden können, kann sich der Zeitpunkt, zu dem alle Studienleistungen korrigiert sind, weit bis ins Masterstudium hinein verzögern. Hier sind selbst im Durchschnitt einige Monate einzuplanen.  +
-Faktisch muss die Masterstudierende die ersten Monate dieses Studiums ohne finanzielle Förderung auskommen. Die Tatsache, dass die finanziellen Mittel nach Erhalt der Bachelorarbeit nachgezahlt werden, kann aufgrund der laufenden Kosten, denen die Studierende regelmäßig nachkommen muss, nicht als Option vertreten werden.  +
-Es existiert kein nachvollziehbares Argument, weshalb eine Immatrikulationsbescheinigung für den Masterstudiengang für den Erhalt der Förderung nicht ausreicht. +
-  +
-**Verbesserungsvorschläge ( oder Forderungen?)**\\ +
-Die Immatrikulationsbescheinigung muss zur vorläufigen Berechtigung, finanzielle Förderung weiter beziehen zu dürfen, ausreichen. Das Einreichen des Bachelorzeugnisses sollte somit auch nachträglich möglich sein. Außerdem darf die Förderung bei einem zusätzlichen Bachelorsemester in dem schon Mastervorlesungen gehört werden, nicht eingestellt werden, auch wenn dadurch die maximale Förderungszeit des Bachelorstudienganges durch BAFöG überschritten wird. +
- +
- +
- +
-===== Altersgrenze ===== +
- +
-**Momentane Situation**\\ +
-Personen, die bei Beginn ihrer Ausbildung ein Alter von 30 (für ein Bachelorstudium) bzw. 35 (für ein Masterstudium) Jahren erreicht haben, sind nicht berechtigt, BAföG-Unterstützung zu beantragen. +
-  +
-**Kritik der momentanen Situation**\\ +
-Gerade ingenieurstechnischen Studiengängen geht oft eine technische Ausbildung und eventuell mehrjährige Berufserfahrung vorraus. Diese Tatsachen verschieben den Start eines Studiums mitunter ins höhere Alter. +
-Weiterbildungen selbst im hohen Alter sind jedoch von deutscher Wirtschaft und Arbeitsamt, um nur diese zu nennen, ausdrücklich gewünscht. +
-Weiterhin ist durch das Bachelor/Master-System die Möglichkeit gegeben, zwischen beiden Studiengängen beruflicher Praxis nachzugehen. +
- +
-**Verbesserungsvorschläge**\\ +
-Alternativ schlagen wir ein anderes Konzept zur generellen Berechtigung von BAföG Bezug einer Person vor. +
-Jede Person sollte einen festgelegten Föderungszeitraum zur Verfügung haben, welcher unabhängig vom Alter genutzt werden kann. +
- +
- +
- +
-===== Förderungshöchstdauer ===== +
- +
-**Momentane Situation**\\ +
-Die Förderung entfällt, wenn die angesetzte Regelstudienzeit überschritten wird.  +
- +
-**Kritik der momentanen Situation**\\ +
-Gerade ingenieurstechnischen Studiengängen ist es meist nicht möglich, die Regelstudienzeit einzuhalten. +
-Den entsprechenden Statistiken ist zu entnehmen, dass die Regelstudienzeit in diesen Studiengängen im Durchschnitt überschritten wird. Besonders problematisch ist es wenn sich Studierende neben dem Studium sozial und politisch engagieren was einen ausdrücklichen Wunsch des Kultusminsteriums und Arbeitgebern darstellt. +
- +
-**Verbesserungsvorschläge**\\ +
-Die Förderungshöchstdauer sollte länger als die Regelstudienzeit sein. Wir schlagen 3 zusätzliche Semester zur Regelstudienzeit vor. Zumindest sollten die entsprechenden Statistiken zur durchschnittlichen Studienzeit bei der notwendigen Überarbeitung berücksichtigt werden. +
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- +
- +
- +
-===== Einkommensgrenzen der Eltern ===== +
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-**Momentane Situation**\\ +
-Das Einkommen der Eltern gilt als Kriterium, ob ein Student/eine Studentin berechtigt ist, finanzielle Förderung gemäß BAföG zu erhalten. +
- +
-**Kritik der momentanen Situation**\\ +
-Die bisherigen Kriterien sind zu einseitig. Die finanzielle Situation rein am Einkommen festzumachen, blendet finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise regelmäßig abzuzahlende Kredite, aus. +
-So ist ein Mittelverdiener mit laufenden Rückzahlungen für einen Kredit, z. B. für seinen Hausbau, nicht in der Lage seinen Sohn/seine Tochter im Studium ausreichend finanziell zu unterstützen. BAföG wird trotzdem nicht gewährt. +
- +
-**Verbesserungsvorschläge**\\ +
-Wir schlagen eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen vor, unter Beachtung der Faktoren, die neben dem reinen Verdienst die finanzielle Gesamtsituation beeinflussen. +
- +
- +
- +
-===== Mietzuschüsse ===== +
- +
-**Momentane Situation**\\ +
-Wenn die Wohnungskosten einen festgesetzten Betrag überschreiten, wird ein entsprechender Zuschuss gewährt. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen Pauschalbetrag. +
- +
-**Kritik der momentanen Situation**\\ +
-In Orten, in denen überdurchschnittlich hohe Mietkosten zu erwarten sind, bleiben zu wenig finanzielle Mittel übrig, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. +
- +
-**Verbesserungsvorschläge**\\ +
-Wir schlagen einen Mietzuschuss vor, der an die lokalen Gegebenheiten angepasst wird. +
-Ein lokaler Zuschuss, der den bundesweiten Sockelbetrag übersteigt, darf nicht auf den Förderungshöchstbetrag angerechnet werden. +
- +
- +
-===== Einkommensfreibetrag ===== +
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-**Momentane Situation**\\ +
-Der Einkommensfreibetrag beläuft sich derzeit auf 406,66 €. +
-Zuletzt wurden sowohl der steuerliche Grundfreibetrag (von 8004€ 2011 auf 8350€ 2014) als auch die Grenze für Minijobs (400€ auf 450€) angehoben. +
- +
-**Kritik der momentanen Situation**\\ +
-Der Einkommensfreibetrag wurde nicht entsprechend  angepasst. +
- +
-**Verbesserungsvorschläge**\\ +
-Der Einkommensfreibetrag sollte sich an der Grenze für Minijobs orientieren, damit jeder BAföG Empfänger einen vollwertigen Minijob ausüben kann ohne Abstriche in Kauf nehmen zu müssen. +
- +
-</WRAP> +
-\\ +
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-Wir verbleiben in der Hoffnung, dass einige unserer Verbesserungsvorschläge Gehör finden. +
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-Mit freundlichen Grüßen +
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-Sekretär der Bundesfachschaftentagung+
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/bafoeg/start.1368268346.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.05.2013 12:32 von mark