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arbeitskreise:fachschaftsfinanzen:rwth_aachen

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arbeitskreise:fachschaftsfinanzen:rwth_aachen [28.05.2022 15:46] Karoline Gericharbeitskreise:fachschaftsfinanzen:rwth_aachen [12.08.2025 17:43] (aktuell) – [Formalia] Karoline Gerich
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 === Stand === === Stand ===
-Datum der letzten Aktualisierung: 28.05.2022+Datum der letzten Aktualisierung: 12.08.2025
  
 === Organisationen inkl. Legitimierung === === Organisationen inkl. Legitimierung ===
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 === Einnahmen === === Einnahmen ===
-An der Hochschule zahlen die Studierenden 1€/Semester an die Fachschaften. Davon gehen 2/3 an die FS direkt und der restliche Betrag wird gleichmäßig unter allen 18 Fachschaften aufgeteilt. (§32 FInO RWTH)+An der Hochschule zahlen die Studierenden 2,00 €/Semester an die Fachschaften. Davon gehen 2/3 an die FS direkt und der restliche Betrag wird gleichmäßig unter allen 18 Fachschaften aufgeteilt. (§32 FInO RWTH)
 Die sind in Summer in etwa 4.500€ (WiSe 21/22). Die sind in Summer in etwa 4.500€ (WiSe 21/22).
 Zusätzlich erhält die Fachschaft etwa 20.285,00€ (2022) pro Jahr an zweckgebunden Mittel für die Ersemesterarbeit. Dies sind Qualitätsverbesserungsmittel des Landes NRW und können nur in dem Jahr der Zuteilung genutzt werden. Zusätzlich erhält die Fachschaft etwa 20.285,00€ (2022) pro Jahr an zweckgebunden Mittel für die Ersemesterarbeit. Dies sind Qualitätsverbesserungsmittel des Landes NRW und können nur in dem Jahr der Zuteilung genutzt werden.
  
-Zudem wird darauf geachtet das sich Veranstaltungen wie der Unicup (Eishockeyturnier der FSen, ca. 5.000€ Umsatz, vor CoViD-19) oder Partys mit einer anderen FS (ca. 18.000€ Umsatz, vor CoViD-19) mit einer anderen FS, wird im jährlichen Wechsel zwischen den FSen abgerechnete) selber tragen sollten.+Zudem wird darauf geachtet das sich Veranstaltungen wie der UniCup (Eishockeyturnier der Fachschaften ElektrotechnikMaschinenbau und Medizin, zwischen ca. 5.000 und 11.000 € Umsatz pro Jahr alleine für die FSET) oder Partys mit einer anderen FS (ca. 20.000 - 30.000 € Umsatz) mit einer anderen FS, wird im jährlichen Wechsel zwischen den FSen abgerechnetet) selber tragen sollten.
  
 === Ausgaben === === Ausgaben ===
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 ==== Formalia ==== ==== Formalia ====
-Jedes Haushaltsjahr wird ein Finanzplan durch die Vollversammlung beschlossen. Jedes gewählte Ratsmitglied/KaFüs kann im Rahmen dieses Haushaltsplanes Ausgaben von bis zu 50€ genehmigen, ab 50€ ist zusätzlich ein Beschluss des Fachschaftsrates erforderlich. Diese Ausgaben können sowohl Kostenerstattungen sein (von Studis vorgestrecktes Geld) oder Rechnungen, welche direkt beglichen werden. Ab 500€ müssen zusätzlich drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Ab 1.000€ ist zusätzlich eine Ausgabegenehmigung des ASTAs, sowie ein Vollversammlungs-Beschluss (§15 FinO RWTH) erforderlich. Danach ist eine ausgefüllte Kassenanweisung bei der Kassenführung einzureichen. Neben den Kassenanweisungen erfolgt die Buchführung via kmymoney und zum Tracken der Haushaltsposten via Cloud-Tabelle. +Jedes Haushaltsjahr wird ein Finanzplan durch die Vollversammlung beschlossen. Jedes gewählte Ratsmitglied/KaFüs kann im Rahmen dieses Haushaltsplanes Ausgaben von bis zu 50 € genehmigen, ab 50 € ist zusätzlich ein Beschluss des Fachschaftsrates erforderlich. Diese Ausgaben können sowohl Kostenerstattungen sein (von Studis vorgestrecktes Geld) oder Rechnungen, welche direkt beglichen werden. Ab 1.000 € müssen zusätzlich drei Vergleichsangebote (§2 (2) der HWVO NRW) eingeholt werden und zusätzlich eine Ausgabegenehmigung des AStAs, sowie ein Vollversammlungs-Beschluss (§15 FinO RWTH) erforderlich. Ab 10.000 € müssen mindestens sechs Vergleichsangebote (§2 (2) der HWVO NRW) einzuholen. Danach ist eine ausgefüllte Kassenanweisung bei der Kassenführung einzureichen. Neben den Kassenanweisungen erfolgt die Buchführung via kmymoney und zum Tracken der Haushaltsposten via Cloud-Tabelle. 
  
 === Verwaltung === === Verwaltung ===
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   * [[https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaablfzxjy|Finanzordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen (Stand März 2022)]]   * [[https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaablfzxjy|Finanzordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen (Stand März 2022)]]
   * [[https://temp.stud.rwth-aachen.de/files/Fachschaftsrahmenordnung_2018-08-01.pdf|Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen]]   * [[https://temp.stud.rwth-aachen.de/files/Fachschaftsrahmenordnung_2018-08-01.pdf|Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen]]
 +  * [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000357|Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW – HWVO NRW]]
  
 ==== Sonstiges ==== ==== Sonstiges ====
-Der Betrag den die FSen aus der Studierendenschaft bekommen (ugs.: Fachschafteneuro) wurde seit 1983(damals 2 DM) nicht mehr erhöht. Durch die Inflation entstand ein Kaufkraftverlust für die Fachschaften von ~47%.+Der Betrag den die FSen aus der Studierendenschaft bekommen (ugs.: Fachschafteneuro) wurde 2023 auf 2 € erhöht (ugs. Fachschaftenzweuro). Dieser wurde vorher 40 Jahre lang/seit 1983 (damals 2 DM) nicht mehr erhöht. Durch die Inflation entstand ein Kaufkraftverlust für die Fachschaften von ~47% bis zur Erhöhung.
  


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arbeitskreise/fachschaftsfinanzen/rwth_aachen.1653752774.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.05.2022 15:46 von Karoline Gerich