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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2018

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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2018 [04.11.2018 10:39] Ann-Christin Skibaarbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2018 [04.11.2018 10:40] (aktuell) Ann-Christin Skiba
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      * Abmeldung von schriftliche Prüfungen bis 4 Tage vor der Klausur        * Abmeldung von schriftliche Prüfungen bis 4 Tage vor der Klausur  
      * Abmeldung bei mündlichen Prüfungen nicht möglich      * Abmeldung bei mündlichen Prüfungen nicht möglich
- +   * Drittversuch muss nach 6 Wochen der Bekanntgabe der Noten mündlich abgelegt werden (in den Ing Fächern - nicht z.B. in Mathe oder Info)     
-   * Drittversuch muss nach 6 Wochen der Bekanntgabe der Noten mündlich abgelegt werden (in den Ing Fächern - nicht z.B. in Mathe oder Info) +
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    * Nachteilsausgleich muss mit Attest durch Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden    * Nachteilsausgleich muss mit Attest durch Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden
    * Chronische Erkrankungen ermöglicht eine Verlängerung von Fristen    * Chronische Erkrankungen ermöglicht eine Verlängerung von Fristen


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_aachen2018.1541324369.txt.gz · Zuletzt geändert: 04.11.2018 10:39 von Ann-Christin Skiba