arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_karlsruhe2019
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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_karlsruhe2019 [22.06.2019 12:25] – lorenzs | arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_karlsruhe2019 [23.06.2019 10:35] – maximilianf02 | ||
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BuFaTa SoSe19 \\ | BuFaTa SoSe19 \\ | ||
- | Anwesend: Robin(RWTH Aachen), Joshua (RWTH Aachen), Markus (TU Dresden), Norbert (FAU), Lorenz (TU München), | + | Anwesend: Robin (RWTH Aachen), Joshua (RWTH Aachen), Markus (TU Dresden), Norbert (FAU), Lorenz (TU München), |
Leitung des AK: Maximilian (HTW Dresden) \\ | Leitung des AK: Maximilian (HTW Dresden) \\ | ||
Protokoll: Lorenz (TU München)\\ | Protokoll: Lorenz (TU München)\\ | ||
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* Die Fristen für die An-/ | * Die Fristen für die An-/ | ||
* Während der Prüfung direkt am selben Tag ärztliches Attest, keine Symptompflicht | * Während der Prüfung direkt am selben Tag ärztliches Attest, keine Symptompflicht | ||
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==== KIT ==== | ==== KIT ==== | ||
Zeile 67: | Zeile 66: | ||
* Automatisch zu allen Prüfungen im Fachsemester angemeldet | * Automatisch zu allen Prüfungen im Fachsemester angemeldet | ||
* Abmeldung bis eine Woche vorher | * Abmeldung bis eine Woche vorher | ||
- | * Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorlegen (Symptome sind freiwillig) | + | * Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorlegen (Symptome sind freiwillig |
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==== Gruppe 1 ==== | ==== Gruppe 1 ==== | ||
- | | + | **[[https:// |
* Argumente gegen Symptome auf Attesten: | * Argumente gegen Symptome auf Attesten: | ||
* Fehlendes ärztliches Wissen des Prüfungsausschusses | * Fehlendes ärztliches Wissen des Prüfungsausschusses | ||
Zeile 118: | Zeile 118: | ||
==== Gruppe 2 ==== | ==== Gruppe 2 ==== | ||
- | | + | |
+ | **[[https:// | ||
* Gegen Angabe von Krankheitsbildern. | * Gegen Angabe von Krankheitsbildern. | ||
* Der Schutz der Privatsphäre muss gewährleistet sein. (Besonders bei heiklen Krankheiten) | * Der Schutz der Privatsphäre muss gewährleistet sein. (Besonders bei heiklen Krankheiten) | ||
Zeile 132: | Zeile 133: | ||
==== Gruppe 3 ==== | ==== Gruppe 3 ==== | ||
- | ===PsyFaKo=== | + | **[[https:// |
* Verletzung der Persönlichkeitsrechte | * Verletzung der Persönlichkeitsrechte | ||
* Nötigung zur Umgehung der Schweigepflicht, | * Nötigung zur Umgehung der Schweigepflicht, | ||
Zeile 138: | Zeile 140: | ||
* über Symptome können eventuell Krankheiten mit sozialem Stigma abgeleitet werden | * über Symptome können eventuell Krankheiten mit sozialem Stigma abgeleitet werden | ||
* Einschätzung der Prüfungsfähigkeit durch unqualifiziertes Personal | * Einschätzung der Prüfungsfähigkeit durch unqualifiziertes Personal | ||
- | * Listen mit direkt abzulehnenden Symptomen | + | * Listen mit direkt abzulehnenden Symptomen |
- | | + | |
* Nachteilsausgleich muss ohne schlechte Nachwirkungen gegeben werden | * Nachteilsausgleich muss ohne schlechte Nachwirkungen gegeben werden | ||
==== Gruppe 4 ==== | ==== Gruppe 4 ==== | ||
- | === ZaPF === | + | **[[https:// |
* Argumente gegen Aufführung von Symptomen: | * Argumente gegen Aufführung von Symptomen: | ||
* Die ärztliche Schweigepflicht muss mehr oder wenig " | * Die ärztliche Schweigepflicht muss mehr oder wenig " | ||
* Nicht medizinisch qualifiziertes Personal im Prüfungsausschuss muss über die Leistungseinschränkungen entscheiden | * Nicht medizinisch qualifiziertes Personal im Prüfungsausschuss muss über die Leistungseinschränkungen entscheiden | ||
* Bei Speicherung dieser sensiblen Daten können diese ungewollt an Dritte gelangen | * Bei Speicherung dieser sensiblen Daten können diese ungewollt an Dritte gelangen | ||
- | === FaTaMa | + | \\ |
+ | **[[https:// | ||
* Psychische Belastung durch Erzwungene Offenlegung steht in keinen Verhältnis zum fragwürdigen Nutzen | * Psychische Belastung durch Erzwungene Offenlegung steht in keinen Verhältnis zum fragwürdigen Nutzen | ||
* Kompetenz des Prüfungsausschusses zur medizinischen Beurteilung wird in Frage gestellt | * Kompetenz des Prüfungsausschusses zur medizinischen Beurteilung wird in Frage gestellt | ||
* Es ist nicht hinnehmbar, dass Studierende und Ärzte unter den Generalverdacht der Vorteilnahme gestellt werden | * Es ist nicht hinnehmbar, dass Studierende und Ärzte unter den Generalverdacht der Vorteilnahme gestellt werden | ||
- | === FZS === | + | \\ |
+ | **[[https:// | ||
* Sieht Aufhebung der Schweigepflicht sehr kritisch | * Sieht Aufhebung der Schweigepflicht sehr kritisch | ||
* Kompetenz des Prüfungsausschusses zur medizinischen Beurteilung wird in Frage gestellt | * Kompetenz des Prüfungsausschusses zur medizinischen Beurteilung wird in Frage gestellt | ||
* Psychische Belastung der Studierenden bei sensiblen Erkrankungen | * Psychische Belastung der Studierenden bei sensiblen Erkrankungen | ||
- | ===== Zusammenfassung | + | ==== Zusammenfassung ==== |
* Datenschutz der sensiblen Krankheitsdaten | * Datenschutz der sensiblen Krankheitsdaten | ||
* Anzweiflung der Kompetenz des Prüfungsausschusses | * Anzweiflung der Kompetenz des Prüfungsausschusses | ||
Zeile 163: | Zeile 166: | ||
* Mehraufwand für Studierende | * Mehraufwand für Studierende | ||
| | ||
- | === Lösung | + | === Lösungsvorschlag |
Abmeldung bis unmittelbar vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen | Abmeldung bis unmittelbar vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen | ||
- | === Textvorschläge === | + | === Textvorschläge |
== Gruppe 1 == | == Gruppe 1 == | ||
Datenschutz | Datenschutz | ||
Zeile 199: | Zeile 202: | ||
== Gruppe 4 == | == Gruppe 4 == | ||
- | | + | * Kompetenz des Prüfungsausschuss |
Da der Prüfungsausschuss in der Regel mit Personen ohne der nötigen fachlichen Kompetenz zur Beurteilung von Symptomen zur Prüfungsunfähigkeit bestellt ist, ist es daher nicht gegeben, dass dieser eine qualifizierte Einschätzung liefert. Das ärztliche Attest stellt bereits einen klaren Befund für die Prüfungsunfähigkeit dar und bedarf keiner weiteren Deutung durch den Prüfungsausschuss. | Da der Prüfungsausschuss in der Regel mit Personen ohne der nötigen fachlichen Kompetenz zur Beurteilung von Symptomen zur Prüfungsunfähigkeit bestellt ist, ist es daher nicht gegeben, dass dieser eine qualifizierte Einschätzung liefert. Das ärztliche Attest stellt bereits einen klaren Befund für die Prüfungsunfähigkeit dar und bedarf keiner weiteren Deutung durch den Prüfungsausschuss. | ||
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Studierende und Ärzte werden durch die Offenlegung von Symptomen unter Generalverdacht gestellt. Es wird den Ärzten unterstellt, | Studierende und Ärzte werden durch die Offenlegung von Symptomen unter Generalverdacht gestellt. Es wird den Ärzten unterstellt, | ||
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Da Studierende gewissermaßen auch in einem Arbeitsverhältnis zu den Professoren innerhalb des Prüfungsausschusses stehen, darf die Herausgabe sensibler privater Informationen nicht gefordert werden. | Da Studierende gewissermaßen auch in einem Arbeitsverhältnis zu den Professoren innerhalb des Prüfungsausschusses stehen, darf die Herausgabe sensibler privater Informationen nicht gefordert werden. | ||
+ | ===== Finale Stellungnahme ===== | ||
+ | Die 84. Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik stellt fest, dass Prüfungsrücktritte an Hochschulen in Deutschland unter verschiedenen Bedingungen ablaufen. | ||
+ | Will man als Studierender von seiner Prüfung zurücktreten, | ||
- | ===== Ende ===== | + | Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht sehr besorgniserregend. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist in Deutschland aus gutem Grund als sehr vertraulich eingestuft. Sensible Krankheitsdaten dürfen diesen Kreis nicht verlassen. Es ist leider zur Praxis geworden, dass sich Hochschulen anmaßen, die Glaubwürdigkeit der Atteste in Frage zu stellen. Eine Auswertung durch medizinisch nicht geschultes Personal aus dem Prüfungsausschuss ist unserer Meinung nach nicht fachgerecht. |
+ | Der Mehraufwand die Atteste selbst zu prüfen, den sich die Hochschulen auferlegen, bringt aus diesem Grund aus unserer Sicht keinen Mehrwert. | ||
- | Einbringen ins morgige Zwischenplenum, | + | Außerdem nicht gegebenen Mehrwert ergeben sich daraus weitere Probleme hinsichtlich des Datenschutzes. |
- | Feedback7Amerkungen verarbeiten | + | Durch die erzwungene Weitergabe der sehr vertraulichen Daten an die Hochschule erhöht sich das Missbrauchsrisiko. Dabei können die gespeicherten |
- | im Endplenum am Samstag final abstimmen. | + | Des weiteren stehen Studierende gewissermaßen auch in einem Arbeitsverhältnis zu den Professoren innerhalb des Prüfungsausschusses, |
+ | Dieses Problem hat sich entwickelt, da sich Hochschulen durch Missbrauch von einzelnen, nicht gerechtfertigten Rücktritten schützen zu wollen. Ein Generalverdacht gegenüber allen Studierenden schadet vor allem denjenigen, die tatsächlich erkrankt sind. Ist man erkrankt, sollte es möglichst einfach sein, sich von der Prüfung abzumelden. Ein zu großer Aufwand führt dazu, dass sich Studierende in krankem Zustand in die Prüfung setzen und somit nicht nur ihr Prüfungsergebnis verschlechtern sondern auch das der Kommilitonen. Für diese ist ein hustender Hörsaal ebenso kein optimales Prüfungsumfeld. | ||
+ | Aus unserer Sicht gehen einige Hochschulen, | ||
+ | An diesen Hochschulen ist es die Praxis, dass solange man die Klausur nicht gesehen hat, man automatisch abgemeldet ist und dies auch nicht als Fehlversuch gewertet wird. | ||
+ | Dadurch entsteht sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden ein Mehrwert, da kranke Studierende kein Attest mehr vorlegen müssen wodurch auch für die Hochschulverwaltung der zusätzliche Aufwand wegfällt. | ||
+ | |||
+ | Wir sprechen uns allerdings weiterhin dafür aus, dass nach Abbruch einer Prüfung die Vorlage einer ärtzlichen Bescheinigung sinnvoll ist, um Missbrauch zu verringern. | ||
+ | |||
+ | ===== Weiteres Vorgehen ===== | ||
+ | |||
+ | * Einbringen ins morgige Zwischenplenum, | ||
+ | * Feedback und Anmerkungen verarbeiten (evtl. dazu einen seperaten AK am Samstag machen) | ||
+ | * im Endplenum am Samstag final abstimmen. | ||
+ | |||
+ | ===== Ende ===== | ||
Beginn: 16:00 Uhr\\ | Beginn: 16:00 Uhr\\ | ||
Ende: 20:00 Uhr \\ | Ende: 20:00 Uhr \\ | ||
- | Der AK ist nicht fertig und soll nach Feedback aus dem Plenum erneut veranstaltet | + | Der AK soll auf weiteren Tagungen besprochen werden. Insbesondere soll auf der nächsten Tagung über eine weiter ausgearbeitete Stellungnahme gesprochen |
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_karlsruhe2019.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2019 10:50 von maximilianf02