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arbeitskreise:saechshsg:start

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Arbeitskreis zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes

Anlass/Fragestellung

Anlass ist die Änderung des sächsischen Hochschulgesetzes beschlossen durch CDU,FDP und NPD.

Dazu ein studentischer Artikel:

„Am 26. September wurden die aktuellen Änderungen des Sächsischen Hochschulgesetzes in der öffentlichen Sitzung des Landtages beschlossen, doch was sind das für Änderungen und was bedeuten sie vor allem für die Studenten? Lange bekannt ist die Einführung von Langzeitstudiengebühren ab dem fünften Fachsemester über der Regelstudienzeit und von Studiengebühren für Nicht-EU-Studenten ab dem ersten Semester. Die Gebühren werden vorerst in einer Höhe von 500 Euro festgelegt. Bisher gibt es dazu keine Härtefallregelung für z.B. Studenten die arbeiten, um sich ihren Unterhalt zu verdienen, Studenten mit Kindern, chronisch Kranke… Außerdem wird die sogenannte Freiversuchsregelung in modularisierten Studiengängen abgeschafft. Durch den Freiversuch konnten Prüfungen vor dem dafür vorgesehenen Fachsemester abgelegt werden. Sollte man die Prüfung nicht bestanden haben, wurde die Note einfach nicht gewertet bzw. war die Note zu schlecht, konnte man sich im regulären Semester erneut an der Klausur versuchen und die bessere Note wurde für die Bewertung herangezogen.

Am 10. September 2012 kam jedoch eine weitere, bis dahin unbekannte Änderung hinzu! Die Abschaffung der zwangsverfassten Studentenschaft mittels Austrittsmöglichkeit. Für EUCH heisst das vor allem, dass es euer Semesterticket nicht mehr geben wird! Trotzdem wird dein Studentenausweis wahnsinnig wichtig sein, nur eben nicht mehr für die Kontrolleure in der Bahn, Prüfer und Wahlbeobachter. Nein! Mit dem Studentenausweis müsst IHR euch in Zukunft als Mitlgieder der verfassten Studentenschaft erkennbar geben!!! Sei es auf Veranstaltungen der Fachschafts- räte oder des Studentenrates, wenn IHR die Serviceleistungen eurer gewählten Vertreter in Anspruch nehmen wollt usw. IHR wollt EURE Vertreter wählen? Nur als Mitglied der verfassten Studentenschaft!!! Denn FSR und StuRa sind deren Gremien! Einfach mal schnell einen Rat bei euren Vertretern des Vertrauens einholen? Nur als Mitglied der verfassten Studentenschaft. Günstig was trinken auf der Feier deiner Fachschaft? Nur als Mitglied der Verfassten Studentenschaft! Was hier wie Ausgrenzung klingen mag, ist Rechtsschutz! Eure Vertreter in den Gremien sind dazu verpflichtet nur denen ihr Angebot zugute kommen zu lassen, die dafür ihren Beitrag von 4,60Euro an der TU Dresden bezahlen! 4,60 ist nicht viel, bedeutet aber für viele Rechtsschutz und Beratung und Service. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP begründen ihre Idee mit einem Freiheitsgewinn für jeden Studenten, vergessen dabei allerdings, dass sich die Studentenschaft solidarisch finanziert! Der Student hat aber die Wahl! und das ist wichtig! Er hat die Wahl sich zu seinen Rechten und Pflichten in der Studentenschaft zu bekennen oder eben all diese aufzugeben und sich als unmündig abstempeln zu lassen.“

Motivation/Ziel

Verfassen einer Stellungnahme der BuFaTa ET

Fortschritt

To Do

Disskusionsgrundlage

Ergebnisse/Fazit

Hier sollte das Ergebnis des AK's stehen

Organisation/Protokollführung

Kommentare

Anhänge



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/saechshsg/start.1351954969.txt.gz · Zuletzt geändert: 03.11.2012 16:02 von christiang_tud