BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:saechshsg:start

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Arbeitskreis zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes

Anlass/Fragestellung

Anlass ist die Änderung des sächsischen Hochschulgesetzes beschlossen durch CDU,FDP und NPD.

Dazu ein studentischer Artikel:

„Am 26. September wurden die aktuellen Änderungen des Sächsischen Hochschulgesetzes in der öffentlichen Sitzung des Landtages beschlossen, doch was sind das für Änderungen und was bedeuten sie vor allem für die Studenten? Lange bekannt ist die Einführung von Langzeitstudiengebühren ab dem fünften Fachsemester über der Regelstudienzeit und von Studiengebühren für Nicht-EU-Studenten ab dem ersten Semester. Die Gebühren werden vorerst in einer Höhe von 500 Euro festgelegt. Bisher gibt es dazu keine Härtefallregelung für z.B. Studenten die arbeiten, um sich ihren Unterhalt zu verdienen, Studenten mit Kindern, chronisch Kranke… Außerdem wird die sogenannte Freiversuchsregelung in modularisierten Studiengängen abgeschafft. Durch den Freiversuch konnten Prüfungen vor dem dafür vorgesehenen Fachsemester abgelegt werden. Sollte man die Prüfung nicht bestanden haben, wurde die Note einfach nicht gewertet bzw. war die Note zu schlecht, konnte man sich im regulären Semester erneut an der Klausur versuchen und die bessere Note wurde für die Bewertung herangezogen.

Am 10. September 2012 kam jedoch eine weitere, bis dahin unbekannte Änderung hinzu! Die Abschaffung der zwangsverfassten Studentenschaft mittels Austrittsmöglichkeit. Für EUCH heisst das vor allem, dass es euer Semesterticket nicht mehr geben wird! Trotzdem wird dein Studentenausweis wahnsinnig wichtig sein, nur eben nicht mehr für die Kontrolleure in der Bahn, Prüfer und Wahlbeobachter. Nein! Mit dem Studentenausweis müsst IHR euch in Zukunft als Mitlgieder der verfassten Studentenschaft erkennbar geben!!! Sei es auf Veranstaltungen der Fachschafts- räte oder des Studentenrates, wenn IHR die Serviceleistungen eurer gewählten Vertreter in Anspruch nehmen wollt usw. IHR wollt EURE Vertreter wählen? Nur als Mitglied der verfassten Studentenschaft!!! Denn FSR und StuRa sind deren Gremien! Einfach mal schnell einen Rat bei euren Vertretern des Vertrauens einholen? Nur als Mitglied der verfassten Studentenschaft. Günstig was trinken auf der Feier deiner Fachschaft? Nur als Mitglied der Verfassten Studentenschaft! Was hier wie Ausgrenzung klingen mag, ist Rechtsschutz! Eure Vertreter in den Gremien sind dazu verpflichtet nur denen ihr Angebot zugute kommen zu lassen, die dafür ihren Beitrag von 4,60Euro an der TU Dresden bezahlen! 4,60 ist nicht viel, bedeutet aber für viele Rechtsschutz und Beratung und Service. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP begründen ihre Idee mit einem Freiheitsgewinn für jeden Studenten, vergessen dabei allerdings, dass sich die Studentenschaft solidarisch finanziert! Der Student hat aber die Wahl! und das ist wichtig! Er hat die Wahl sich zu seinen Rechten und Pflichten in der Studentenschaft zu bekennen oder eben all diese aufzugeben und sich als unmündig abstempeln zu lassen.“

Motivation/Ziel

Verfassen einer Stellungnahme der BuFaTa ET

Fortschritt

To Do

Disskusionsgrundlage

Ergebnisse/Fazit

Stellungnahme der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik vom 11.11.2012 zum §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes

Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik spricht seinen Unmut gegen den §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.

Der im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages verabschiedete Änderungsantrag von CDU und FDP zu § 24 des Entwurfes des künftigen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich einer Austrittsmöglichkeit von Studenten aus der verfassten Studentenschaft führt zu weitreichenden und noch nicht in voller Breite absehbaren praktischen Konsequenzen für die inneruniversitäre studentische Mitbestimmung.

Der Begründung nach der CDU und FDP soll ein hohes Maß der Selbstbestimmung für die Studierenden erreicht werden. Durch den Änderungsantrag wird aber das Gegenteil erreicht. Die inner- und außerhochschulische studentische Mit- und Selbstbestimmung wird im erheblichen Maße beschnitten.

Bisher wurden die studentischen Belange in der Hochschule und in der sächsischen Hochschullandschaft durch gewählte Studentenräte und die Fachschaften vertreten. Innerhalb der Hochschule ist die verfasste Studentenschaft aktiv an der Arbeit in den Gremien beteiligt, welche erheblichen Anteil an der Erstellung von Studienablaufplänen, Qualitätssicherung und -steigerung, Studienberatung, sowie rechtlichen und sozialen Hilfestellung haben.

Die - durch Mandat legitimierten – Vertreter der verfassten Studentenschaft sind unersetzliche Ansprechpartner der Hochschullehrer, Rektorate und Politik. Diese Legitimation der verfasste Studentenschaft wird durch §24 künftig untergraben und in eine rechtlich ungewisse Situation manövriert.

Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik sieht das Mitbestimmungsrecht aller Studierenden für unverzichtbar. Als besonders kritischer Punkt wird der finanzielle Anreiz zur Aufgabe studentischer Rechte erachtet.

Die Folgen einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft betreffen nicht nur finanzielle Unsicherheiten für die Studentenräte mit absehbaren Einschnitten in der Aufrechterhaltung Beratungsangeboten und Hilfestellungen in Fragen zu Lehre und Studium, sowie Einführungsveranstaltungen und kulturellen Angeboten sowie negative Auswirkungen unter anderem auf das Semesterticket.

Von weit größerer Tragweite ist die Bildung einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Gemeinschaft der Studierenden, bestehend aus Studierenden mit Anspruch auf Wahrnehmung des Leistungsangebotes der gewählten Studentenschaft, sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten in der hochschulpolitischen Landschaft und von ihren Rechten ausgenommenen Studierenden.

Deshalb spricht sich die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik ausdrücklich gegen die unausgereifte Umsetzung des Änderungsantrages zu § 24 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.

Kommentare

Anhänge



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/saechshsg/start.1352546414.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.11.2012 12:20 von christiang_tud