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arbeitskreise:saechshsg [10.11.2012 16:40] – Verbesserungsvorschläge Lukas Lischke Lukas Lischkearbeitskreise:saechshsg:start [08.11.2013 18:47] (aktuell) – [Arbeitskreis zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes] michaelgeh
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-======Arbeitskreis zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes======+====== Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes====== 
 + 
 +BuFaTa WiSe 2012/13 in München 
 + 
 +Anwesend: TU Dresden, TU Wien, TU Graz, ETH Zürich, TU Braunschweig 
 + 
 +Leitung des AK: Christian Grüning (TUD) 
 + 
 +Protokoll: Dirk Baumbach (TU BS) 
 + 
  
 =====Anlass/Fragestellung===== =====Anlass/Fragestellung=====
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 über der Regelstudienzeit und von Studiengebühren für Nicht-EU-Studenten ab dem ersten  über der Regelstudienzeit und von Studiengebühren für Nicht-EU-Studenten ab dem ersten 
 Semester. Die Gebühren werden vorerst in einer Höhe von 500 Euro festgelegt. Bisher Semester. Die Gebühren werden vorerst in einer Höhe von 500 Euro festgelegt. Bisher
-gibt es dazu keine Härtefallregelung für z.B. Studenten die arbeiten, um sich ihren Unterhalt zu  +gibt es dazu keine Härtefallregelung z.B. für Studierende die arbeiten, um sich ihren Unterhalt zu  
-verdienen, Studenten mit Kindern, chronisch Kranke...+verdienen, Studierende mit Kindern, chronisch Kranke...
 Außerdem wird die sogenannte Freiversuchsregelung in modularisierten Studiengängen abgeschafft. Außerdem wird die sogenannte Freiversuchsregelung in modularisierten Studiengängen abgeschafft.
 Durch den Freiversuch konnten Prüfungen vor dem dafür vorgesehenen Fachsemester abgelegt werden. Durch den Freiversuch konnten Prüfungen vor dem dafür vorgesehenen Fachsemester abgelegt werden.
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 Mitglied der verfassten Studentenschaft. Günstig was trinken auf der Feier deiner Fachschaft? Nur als Mitglied Mitglied der verfassten Studentenschaft. Günstig was trinken auf der Feier deiner Fachschaft? Nur als Mitglied
 der Verfassten Studentenschaft! der Verfassten Studentenschaft!
 +
 Was hier wie Ausgrenzung klingen mag, ist Rechtsschutz! Eure Vertreter in den Gremien sind dazu verpflichtet Was hier wie Ausgrenzung klingen mag, ist Rechtsschutz! Eure Vertreter in den Gremien sind dazu verpflichtet
-nur denen ihr Angebot zugute kommen zu lassen, die dafür ihren Beitrag von 4,60Euro an der TU Dresden bezahlen! +nur denen ihr Angebot zugute kommen zu lassen, die dafür ihren Beitrag von 4,60 Euro an der TU Dresden bezahlen! 
-4,60 ist nicht viel, bedeutet aber für viele Rechtsschutz und Beratung und Service.  +4,60 ist nicht viel, bedeutet aber für viele RechtsschutzBeratung und Service.  
-Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP begründen ihre Idee mit einem Freiheitsgewinn für jeden Studenten,+Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP begründen ihre Idee mit einem Freiheitsgewinn für alle Studierenden,
 vergessen dabei allerdings, dass sich die Studentenschaft solidarisch finanziert! vergessen dabei allerdings, dass sich die Studentenschaft solidarisch finanziert!
 Der Student hat aber die Wahl! und das ist wichtig! Er hat die Wahl sich zu seinen Rechten und Pflichten in der  Der Student hat aber die Wahl! und das ist wichtig! Er hat die Wahl sich zu seinen Rechten und Pflichten in der 
 Studentenschaft zu bekennen oder eben all diese aufzugeben und sich als unmündig abstempeln zu lassen." Studentenschaft zu bekennen oder eben all diese aufzugeben und sich als unmündig abstempeln zu lassen."
  
-=====Motivation/Ziel=====+====== Protokoll AK Sächsisches Hochschulgesetz ======
  
-Verfassen einer Stellungnahme der BuFaTa ET+BuFaTa WiSe 2012/13 in München \\ 
 +Anwesend: TU Dresden, TU Wien, TU Graz, ETH Zürich, TU Braunschweig \\ 
 +Leitung des AK: Christian Grüning (TUD) \\ 
 +Protokoll: Dirk Baumbach (TU BS)
  
 +==== TU Dresden ====
  
-<WRAP box bggreen round> +Die TU Dresden berichtet, welche Probleme sie erwarten, sollte diese Änderung in Kraft treten: 
-//**__Fortschritt__**//+  Freiwillige Rechtsabgabe der Studierenden, die sich ab dann in einer Grauzone befinden 
 +  Ausgetretene Studierende dürften keinerlei Hilfen von den Fachschaften erhalten, geschweige denn, werden sie durch diesen vertreten 
 +  Schaffung einer "Zweiklassengesellschaft" unter den Studierenden 
 +  Vermutung, dass auf diesem Weg Schritt für Schritt die VS ganz abgeschafft werden soll. 
 +  * Freiere Hand für die Bildungspolitiker 
 +==== Berichte der Unis über ihre Lage ====
  
  
 +**ETH Zürich**
 +  *Keine VS
 +  *Es gibt einen Verein, in den alle Studierenden einen Zwangsbeitrag bezahlen
 +  *Für einen höheren Beitrag kann man in den Verein eintreten
 +  *Verein vertritt alle Studierenden
 +  *Abrechnung funktioniert über die Uni
 +  *Verein ist unabhängig von der Uni
  
 +**Österreich (Wien/Graz)**
 +  *Zwangsmitgliedschaft in der VS für alle
 +  *Wer den Beitrag nicht zahlt, wird exmatrikuliert
 +  *Mitgliedschaft ist im Verfassungsrecht verankert
  
-</WRAP>+**TU Braunschweig** 
 +  *Zwangsmitgliedschaft in der VS 
 +  *Es werden ähnliche Probleme erwartet, sollte die Niedersächsische Landesregierung auch auf solche Ideen kommen 
 +   
 +===== Problemlösungen =====
  
-<WRAP box bgred round> +Es folgt der Umbau der Stellungnahme der LRK zur unserer mit eigenen Argumenten
-//**__To Do__**// +
- +
- +
- +
-</WRAP> +
- +
-=====Disskusionsgrundlage=====+
  
 +==== Argumente ====
  
 +  *Finanziellen Anreiz zu geben seine Studentischen Rechte abzugeben ist äußerst kritisch
 +  *Zweiklassengesellschaft in der Studierendenschaft erzeugt Probleme, von denen man im Ministerium nichts weiß
 +  *Vergleichbar mit Abschaffung eines Betriebsrates
 +  *Sonst Argumente der LRK nutzen
  
 +==== Stellungnahme ====
  
 +Siehe Anhang
  
 +===== Ende =====
 +Beginn: 10:30 Uhr\\
 +Ende: 12:15 Uhr \\
 +Der AK ist fertig 
  
  
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 vom 11.11.2012 zum §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 11.11.2012 zum §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes
  
-Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik spricht (seinen) [ihrenUnmut gegen den §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.+Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik spricht ihren Unmut gegenüber den §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.
  
-Der im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages verabschiedete Änderungsantrag von CDU und FDP zu § 24 des Entwurfes des künftigen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich einer Austrittsmöglichkeit von Studenten aus der verfassten Studentenschaft führt zu weitreichenden und noch nicht in voller Breite absehbaren praktischen +Der im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages verabschiedete Änderungsantrag von CDU und FDP zu § 24 des Entwurfes des künftigen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich einer Austrittsmöglichkeit von Studierenden aus der verfassten Studentenschaft führt zu weitreichenden und noch nicht in voller Breite absehbaren Konsequenzen für die inneruniversitäre studentische Mitbestimmung.
-Konsequenzen für die inneruniversitäre studentische Mitbestimmung.+
  
-(Der Begründung nach der CDU und FDP) [Nach der Begründung von CDU und FDPsoll ein hohes Maß der Selbstbestimmung +Laut der Begründung von CDU und FDP soll die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden vergrößert werden. Durch den Änderungsantrag wird jedoch das Gegenteil erreicht. Die innen- und außenhochschulpolitische studentische Mit- und Selbstbestimmung wird in erheblichen Maße geschwächt, da ihre Legitimationsgrundlage entzogen wird
-für die Studierenden erreicht werden. Durch den Änderungsantrag wird  +
-aber das Gegenteil erreicht. Die inner- und außerhochschulische studentische Mit- und Selbstbestimmung wird im erheblichen Maße beschnitten[warum genauer]+
  
-Bisher wurden die studentischen Belange in der Hochschule und in der sächsischen Hochschullandschaft durch gewählte Studentenräte und die Fachschaften vertreten. +Bisher wurden die studentischen Belange in der Hochschule und in der sächsischen Hochschullandschaft durch die Studentenräte und die gewählten Fachschaftsräte vertreten. 
 Innerhalb der Hochschule ist die verfasste Studentenschaft aktiv an der Arbeit in den Gremien beteiligt, welche erheblichen Anteil an der Erstellung von Studienablaufplänen, Qualitätssicherung und -steigerung, Studienberatung, sowie rechtlichen und sozialen Hilfestellung haben. Innerhalb der Hochschule ist die verfasste Studentenschaft aktiv an der Arbeit in den Gremien beteiligt, welche erheblichen Anteil an der Erstellung von Studienablaufplänen, Qualitätssicherung und -steigerung, Studienberatung, sowie rechtlichen und sozialen Hilfestellung haben.
  
 Die - durch Mandat legitimierten – Vertreter der verfassten Studentenschaft sind unersetzliche Ansprechpartner der Hochschullehrer, Rektorate und Politik.  Die - durch Mandat legitimierten – Vertreter der verfassten Studentenschaft sind unersetzliche Ansprechpartner der Hochschullehrer, Rektorate und Politik. 
-Diese Legitimation der verfasste[n] Studentenschaft wird durch §24 künftig untergraben und in eine rechtlich ungewisse Situation manövriert.+Diese Legitimation der verfassten Studentenschaft wird durch §24 künftig untergraben und in eine rechtlich ungewisse Situation manövriert
 + 
 +Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik sieht das Mitbestimmungsrecht aller Studierenden für unverzichtbar. Als besonders kritischer Punkt wird der finanzielle Anreiz zur Aufgabe studentischer Rechte erachtet
  
-Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik sieht das Mitbestimmungsrecht aller Studierenden für unverzichtbar. Als besonders kritischer Punkt wird der finanzielle Anreiz zur Aufgabe studentischer Rechte erachtet.+Die Folgen einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft betreffen nicht nur finanzielle Unsicherheiten für die Studentenräte, sondern haben auch extrem negative Auswirkungen auf das solidarisch finanzierte Semesterticket
  
-Die Folgen einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft betreffen nicht nur finanzielle Unsicherheiten für die Studentenräte mit absehbaren Einschnitten in der Aufrechterhaltung  Beratungsangeboten und Hilfestellungen in Fragen zu Lehre und Studium, sowie Einführungsveranstaltungen und kulturellen Angeboten sowie negative Auswirkungen unter anderem auf das Semesterticket+Die finanziellen Unsicherheiten führen zu absehbaren Einschnitten in der Aufrechterhaltung von Beratungsangeboten und Hilfestellungen in Fragen zu Lehre und Studium, sowie Einführungsveranstaltungen und kulturellen Angeboten.
  
-Von weit größerer Tragweite ist die Bildung einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Gemeinschaft der Studierenden, bestehend aus Studierenden mit  Anspruch auf Wahrnehmung des Leistungsangebotes der gewählten Studentenschaft, sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten in der hochschulpolitischen Landschaft und von ihren Rechten ausgenommenen Studierenden.+Von weit größerer Tragweite ist die Bildung einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Gemeinschaft der Studierenden, bestehend aus Studierenden mit Anspruch auf Wahrnehmung des Leistungsangebotes der gewählten Studentenschaft, sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten in der hochschulpolitischen Landschaft und von diesen Rechten ausgenommenen Studierenden.
  
 Deshalb spricht sich die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik ausdrücklich gegen die unausgereifte Umsetzung des Änderungsantrages zu § 24 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.  Deshalb spricht sich die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik ausdrücklich gegen die unausgereifte Umsetzung des Änderungsantrages zu § 24 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus. 


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/saechshsg/start.1352562015.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.11.2012 16:40 von Lukas Lischke