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arbeitskreise:saechshsg [11.11.2012 00:28] – [Ergebnisse/Fazit] christiang_tudarbeitskreise:saechshsg:start [08.11.2013 18:47] (aktuell) – [Arbeitskreis zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes] michaelgeh
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-======Arbeitskreis zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes======+====== Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes======
  
 BuFaTa WiSe 2012/13 in München BuFaTa WiSe 2012/13 in München
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 vom 11.11.2012 zum §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 11.11.2012 zum §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes
  
-Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik spricht ihren Unmut gegen den §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.+Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik spricht ihren Unmut gegenüber den §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.
  
-Der im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages verabschiedete Änderungsantrag von CDU und FDP zu § 24 des Entwurfes des künftigen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich einer Austrittsmöglichkeit von Studenten aus der verfassten Studentenschaft führt zu weitreichenden und noch nicht in voller Breite absehbaren praktischen +Der im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages verabschiedete Änderungsantrag von CDU und FDP zu § 24 des Entwurfes des künftigen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich einer Austrittsmöglichkeit von Studierenden aus der verfassten Studentenschaft führt zu weitreichenden und noch nicht in voller Breite absehbaren Konsequenzen für die inneruniversitäre studentische Mitbestimmung.
-Konsequenzen für die inneruniversitäre studentische Mitbestimmung.+
  
-Laut der Begründung von CDU und FDP soll ein hohes Maß der Selbstbestimmung +Laut der Begründung von CDU und FDP soll die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden vergrößert werden. Durch den Änderungsantrag wird jedoch das Gegenteil erreicht. Die innen- und außenhochschulpolitische studentische Mit- und Selbstbestimmung wird in erheblichen Maße geschwächt, da ihre Legitimationsgrundlage entzogen wird
-für die Studierenden erreicht werden. Durch den Änderungsantrag wird  +
-aber das Gegenteil erreicht. Die inner- und außerhochschulische studentische Mit- und Selbstbestimmung wird im erheblichen Maße beschnitten[warum genauer]+
  
-Bisher wurden die studentischen Belange in der Hochschule und in der sächsischen Hochschullandschaft durch gewählte Studentenräte und die Fachschaften vertreten. +Bisher wurden die studentischen Belange in der Hochschule und in der sächsischen Hochschullandschaft durch die Studentenräte und die gewählten Fachschaftsräte vertreten. 
 Innerhalb der Hochschule ist die verfasste Studentenschaft aktiv an der Arbeit in den Gremien beteiligt, welche erheblichen Anteil an der Erstellung von Studienablaufplänen, Qualitätssicherung und -steigerung, Studienberatung, sowie rechtlichen und sozialen Hilfestellung haben. Innerhalb der Hochschule ist die verfasste Studentenschaft aktiv an der Arbeit in den Gremien beteiligt, welche erheblichen Anteil an der Erstellung von Studienablaufplänen, Qualitätssicherung und -steigerung, Studienberatung, sowie rechtlichen und sozialen Hilfestellung haben.
  
 Die - durch Mandat legitimierten – Vertreter der verfassten Studentenschaft sind unersetzliche Ansprechpartner der Hochschullehrer, Rektorate und Politik.  Die - durch Mandat legitimierten – Vertreter der verfassten Studentenschaft sind unersetzliche Ansprechpartner der Hochschullehrer, Rektorate und Politik. 
-Diese Legitimation der verfasste[n] Studentenschaft wird durch §24 künftig untergraben und in eine rechtlich ungewisse Situation manövriert.+Diese Legitimation der verfassten Studentenschaft wird durch §24 künftig untergraben und in eine rechtlich ungewisse Situation manövriert.
  
-Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik sieht das Mitbestimmungsrecht aller Studierenden für unverzichtbar. Als besonders kritischer Punkt wird der finanzielle Anreiz zur Aufgabe studentischer Rechte erachtet.+Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik sieht das Mitbestimmungsrecht aller Studierenden für unverzichtbar. Als besonders kritischer Punkt wird der finanzielle Anreiz zur Aufgabe studentischer Rechte erachtet. 
  
-Die Folgen einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft betreffen nicht nur finanzielle Unsicherheiten für die Studentenräte mit absehbaren Einschnitten in der Aufrechterhaltung  Beratungsangeboten und Hilfestellungen in Fragen zu Lehre und Studiumsowie Einführungsveranstaltungen und kulturellen Angeboten sowie negative Auswirkungen unter anderem auf das Semesterticket. +Die Folgen einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft betreffen nicht nur finanzielle Unsicherheiten für die Studentenräte, sondern haben auch extrem negative Auswirkungen auf das solidarisch finanzierte Semesterticket. 
  
-Von weit größerer Tragweite ist die Bildung einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Gemeinschaft der Studierenden, bestehend aus Studierenden mit  Anspruch auf Wahrnehmung des Leistungsangebotes der gewählten Studentenschaft, sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten in der hochschulpolitischen Landschaft und von ihren Rechten ausgenommenen Studierenden.+Die finanziellen Unsicherheiten führen zu absehbaren Einschnitten in der Aufrechterhaltung von Beratungsangeboten und Hilfestellungen in Fragen zu Lehre und Studium, sowie Einführungsveranstaltungen und kulturellen Angeboten. 
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 +Von weit größerer Tragweite ist die Bildung einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Gemeinschaft der Studierenden, bestehend aus Studierenden mit Anspruch auf Wahrnehmung des Leistungsangebotes der gewählten Studentenschaft, sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten in der hochschulpolitischen Landschaft und von diesen Rechten ausgenommenen Studierenden.
  
 Deshalb spricht sich die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik ausdrücklich gegen die unausgereifte Umsetzung des Änderungsantrages zu § 24 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.  Deshalb spricht sich die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik ausdrücklich gegen die unausgereifte Umsetzung des Änderungsantrages zu § 24 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus. 


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/saechshsg/start.1352590100.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.11.2012 00:28 von christiang_tud