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Arbeitskreis zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes

BuFaTa WiSe 2012/13 in München

Anwesend: TU Dresden, TU Wien, TU Graz, ETH Zürich, TU Braunschweig

Leitung des AK: Christian Grüning (TUD)

Protokoll: Dirk Baumbach (TU BS)

Anlass/Fragestellung

Anlass ist die Änderung des sächsischen Hochschulgesetzes beschlossen durch CDU,FDP und NPD.

Dazu ein studentischer Artikel:

„Am 26. September wurden die aktuellen Änderungen des Sächsischen Hochschulgesetzes in der öffentlichen Sitzung des Landtages beschlossen, doch was sind das für Änderungen und was bedeuten sie vor allem für die Studenten? Lange bekannt ist die Einführung von Langzeitstudiengebühren ab dem fünften Fachsemester über der Regelstudienzeit und von Studiengebühren für Nicht-EU-Studenten ab dem ersten Semester. Die Gebühren werden vorerst in einer Höhe von 500 Euro festgelegt. Bisher gibt es dazu keine Härtefallregelung z.B. für Studierende die arbeiten, um sich ihren Unterhalt zu verdienen, Studierende mit Kindern, chronisch Kranke… Außerdem wird die sogenannte Freiversuchsregelung in modularisierten Studiengängen abgeschafft. Durch den Freiversuch konnten Prüfungen vor dem dafür vorgesehenen Fachsemester abgelegt werden. Sollte man die Prüfung nicht bestanden haben, wurde die Note einfach nicht gewertet bzw. war die Note zu schlecht, konnte man sich im regulären Semester erneut an der Klausur versuchen und die bessere Note wurde für die Bewertung herangezogen.

Am 10. September 2012 kam jedoch eine weitere, bis dahin unbekannte Änderung hinzu! Die Abschaffung der zwangsverfassten Studentenschaft mittels Austrittsmöglichkeit. Für EUCH heisst das vor allem, dass es euer Semesterticket nicht mehr geben wird! Trotzdem wird dein Studentenausweis wahnsinnig wichtig sein, nur eben nicht mehr für die Kontrolleure in der Bahn, Prüfer und Wahlbeobachter. Nein! Mit dem Studentenausweis müsst IHR euch in Zukunft als Mitlgieder der verfassten Studentenschaft erkennbar geben!!! Sei es auf Veranstaltungen der Fachschafts- räte oder des Studentenrates, wenn IHR die Serviceleistungen eurer gewählten Vertreter in Anspruch nehmen wollt usw. IHR wollt EURE Vertreter wählen? Nur als Mitglied der verfassten Studentenschaft!!! Denn FSR und StuRa sind deren Gremien! Einfach mal schnell einen Rat bei euren Vertretern des Vertrauens einholen? Nur als Mitglied der verfassten Studentenschaft. Günstig was trinken auf der Feier deiner Fachschaft? Nur als Mitglied der Verfassten Studentenschaft!

Was hier wie Ausgrenzung klingen mag, ist Rechtsschutz! Eure Vertreter in den Gremien sind dazu verpflichtet nur denen ihr Angebot zugute kommen zu lassen, die dafür ihren Beitrag von 4,60 Euro an der TU Dresden bezahlen! 4,60 ist nicht viel, bedeutet aber für viele Rechtsschutz, Beratung und Service. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP begründen ihre Idee mit einem Freiheitsgewinn für alle Studierenden, vergessen dabei allerdings, dass sich die Studentenschaft solidarisch finanziert! Der Student hat aber die Wahl! und das ist wichtig! Er hat die Wahl sich zu seinen Rechten und Pflichten in der Studentenschaft zu bekennen oder eben all diese aufzugeben und sich als unmündig abstempeln zu lassen.“

Protokoll AK Sächsisches Hochschulgesetz

BuFaTa WiSe 2012/13 in München
Anwesend: TU Dresden, TU Wien, TU Graz, ETH Zürich, TU Braunschweig
Leitung des AK: Christian Grüning (TUD)
Protokoll: Dirk Baumbach (TU BS)

TU Dresden

Die TU Dresden berichtet, welche Probleme sie erwarten, sollte diese Änderung in Kraft treten:

  • Freiwillige Rechtsabgabe der Studierenden, die sich ab dann in einer Grauzone befinden
  • Ausgetretene Studierende dürften keinerlei Hilfen von den Fachschaften erhalten, geschweige denn, werden sie durch diesen vertreten
  • Schaffung einer „Zweiklassengesellschaft“ unter den Studierenden
  • Vermutung, dass auf diesem Weg Schritt für Schritt die VS ganz abgeschafft werden soll.
  • Freiere Hand für die Bildungspolitiker

Berichte der Unis über ihre Lage

ETH Zürich

  • Keine VS
  • Es gibt einen Verein, in den alle Studierenden einen Zwangsbeitrag bezahlen
  • Für einen höheren Beitrag kann man in den Verein eintreten
  • Verein vertritt alle Studierenden
  • Abrechnung funktioniert über die Uni
  • Verein ist unabhängig von der Uni

Österreich (Wien/Graz)

  • Zwangsmitgliedschaft in der VS für alle
  • Wer den Beitrag nicht zahlt, wird exmatrikuliert
  • Mitgliedschaft ist im Verfassungsrecht verankert

TU Braunschweig

  • Zwangsmitgliedschaft in der VS
  • Es werden ähnliche Probleme erwartet, sollte die Niedersächsische Landesregierung auch auf solche Ideen kommen

Problemlösungen

Es folgt der Umbau der Stellungnahme der LRK zur unserer mit eigenen Argumenten

Argumente

  • Finanziellen Anreiz zu geben seine Studentischen Rechte abzugeben ist äußerst kritisch
  • Zweiklassengesellschaft in der Studierendenschaft erzeugt Probleme, von denen man im Ministerium nichts weiß
  • Vergleichbar mit Abschaffung eines Betriebsrates
  • Sonst Argumente der LRK nutzen

Stellungnahme

Siehe Anhang

Ende

Beginn: 10:30 Uhr
Ende: 12:15 Uhr
Der AK ist fertig

Ergebnisse/Fazit

Stellungnahme der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik vom 11.11.2012 zum §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes

Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik spricht ihren Unmut gegenüber den §24 der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.

Der im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages verabschiedete Änderungsantrag von CDU und FDP zu § 24 des Entwurfes des künftigen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich einer Austrittsmöglichkeit von Studierenden aus der verfassten Studentenschaft führt zu weitreichenden und noch nicht in voller Breite absehbaren Konsequenzen für die inneruniversitäre studentische Mitbestimmung.

Laut der Begründung von CDU und FDP soll die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden vergrößert werden. Durch den Änderungsantrag wird jedoch das Gegenteil erreicht. Die innen- und außenhochschulpolitische studentische Mit- und Selbstbestimmung wird in erheblichen Maße geschwächt, da ihre Legitimationsgrundlage entzogen wird.

Bisher wurden die studentischen Belange in der Hochschule und in der sächsischen Hochschullandschaft durch die Studentenräte und die gewählten Fachschaftsräte vertreten. Innerhalb der Hochschule ist die verfasste Studentenschaft aktiv an der Arbeit in den Gremien beteiligt, welche erheblichen Anteil an der Erstellung von Studienablaufplänen, Qualitätssicherung und -steigerung, Studienberatung, sowie rechtlichen und sozialen Hilfestellung haben.

Die - durch Mandat legitimierten – Vertreter der verfassten Studentenschaft sind unersetzliche Ansprechpartner der Hochschullehrer, Rektorate und Politik. Diese Legitimation der verfassten Studentenschaft wird durch §24 künftig untergraben und in eine rechtlich ungewisse Situation manövriert.

Die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik sieht das Mitbestimmungsrecht aller Studierenden für unverzichtbar. Als besonders kritischer Punkt wird der finanzielle Anreiz zur Aufgabe studentischer Rechte erachtet.

Die Folgen einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft betreffen nicht nur finanzielle Unsicherheiten für die Studentenräte, sondern haben auch extrem negative Auswirkungen auf das solidarisch finanzierte Semesterticket.

Die finanziellen Unsicherheiten führen zu absehbaren Einschnitten in der Aufrechterhaltung von Beratungsangeboten und Hilfestellungen in Fragen zu Lehre und Studium, sowie Einführungsveranstaltungen und kulturellen Angeboten.

Von weit größerer Tragweite ist die Bildung einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Gemeinschaft der Studierenden, bestehend aus Studierenden mit Anspruch auf Wahrnehmung des Leistungsangebotes der gewählten Studentenschaft, sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten in der hochschulpolitischen Landschaft und von diesen Rechten ausgenommenen Studierenden.

Deshalb spricht sich die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik ausdrücklich gegen die unausgereifte Umsetzung des Änderungsantrages zu § 24 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aus.

Kommentare

Anhänge



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/saechshsg/start.1352731673.txt.gz · Zuletzt geändert: 12.11.2012 15:47 von christiang_tud