arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-ws1314
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arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-ws1314 [09.11.2013 14:18] – angelegt Andrej Rode | arbeitskreise:zivilklausel:protokoll-ws1314 [16.11.2014 17:17] (aktuell) – janl | ||
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- | AK Zivilklausel | + | ===== AK Zivilklausel |
- | Begin: 15.45 | + | |
- | Namen:Jan Latzko (TU Darmstadt), Tom Kunzendorf (HS Wismar), Ernesto Tröger u. Nils Baumann (HTW Berlin), Andrej Rode (KIT), Lilli Wolff u. Stefan Schiller (HS Regensburg), | ||
- | Andre Hillers (HS Emden/ | ||
- | Ziel des AK's | + | Begin: 15.45 |
- | - 1. Einführung, letztes Protokoll zu dem Thema wurde gelesen und die Stellungnahme wurde vorgelesen. | + | Anwesend: Jan Latzko (TU Darmstadt, jlatzko@fs-etit.de), Tom Kunzendorf (HS Wismar), Ernesto Tröger u. Nils Baumann (HTW Berlin), Andrej Rode (KIT), Lilli Wolff u. Stefan Schiller (HS Regensburg), |
- | - 2. Abfrage welche Uni welche Regelung hat und Ist-Stand unter den Anwesenden. | + | === Ziel des AK's === |
- | - 3. Definition und Eingrenzung des Begriffs Zivilklausel | + | |
+ | - Abfrage welche Uni welche Regelung hat und Ist-Stand unter den Anwesenden. | ||
+ | - Definition und Eingrenzung des Begriffs Zivilklausel | ||
+ | - Ausarbeitung ob man die Stellungnahme der BuFaTa im SoSe 2011 so weiterverfolgen soll, sie abändern oder ihr widersprechen möchte. | ||
- | - 4. Ausarbeitung ob man die Stellungnahme der BuFaTa im SoSe '11 so weiterverfolgen soll, sie abändern oder ihr widersprechen möchte. | + | === Ist-Stand an den einzelnen Hochschulen === |
- | 2. Ist-Stand | + | * Regensburg: weiss nichts von einer Zivilklausel , möchte sich hier informieren, |
+ | * Wismar: weiss nichts von einer Zivilklausel und möchte sich informieren. | ||
+ | * Aachen: haben keine Zivilklausel, | ||
+ | * Siegen: Klausel wird von einer Fachschaft an der Uni angetrieben, | ||
+ | * HS Emden/Leer weiss von keiner Klausel, HS forscht nicht in der Richtung und ist der Meinung, dass die HS diese Klausel nicht braucht. | ||
+ | * HTW Berlin: haben keine Zivilklausel in der Satzung, Uni forscht aber nicht in der Richtung. | ||
+ | * TU Darmstadt: ab den 50er Jahren gab es mal eine Zivilklausel, | ||
+ | * Karlsruhe: Haben momentan keine Zivilklausel, | ||
+ | * Dresden: Haben bisher keine Zivilklausel, | ||
- | Regensburg: weiss nichts von einer Zivilklausel , möchte sich hier informieren, | + | -> im alten Protokoll |
- | Wismar: weiss nichts von einer Zivilklausel und möchte sich informieren. | + | |
- | Aachen: haben keine Zivilklausel, | + | |
- | Siegen: Klausel wird von einer Fachschaft an der Uni angetrieben, | + | |
- | HS Emden/Leer weiss von keiner Klausel, HS forscht nicht in der Richtung und ist der Meinung, dass die HS diese Klausel nicht braucht. | + | |
- | HTW Berlin: haben keine Zivilklausel in der Satzung, Uni forscht aber nicht in der Richtung. | + | |
- | TU Darmstadt: ab den 50er Jahren gab es mal eine Zivilklausel, | + | |
- | Machen Unterschiede zwischen Ziel einer Forschung und dem Zweck einer Forschung. Friedliche Ziele mit militärischem Zweck sind i.O. (Minensuche) militärische Ziele eher weniger. | + | |
- | Wollen insgesamt an der Uni weniger Rüstungsforschung haben. Sind schon in der Durchführung der Zivilklausel und erarbeiten ein Konzept mit dem sie effizient Projekte untersuchen können, ob ein Projekt gegen die Zivilklausel verstößt und nicht genehmigt werden soll. Haben keine Kooperationen mit Rüstungsfirmen. | + | |
- | Karlsruhe: Haben momentan keine Zivilklausel, | + | |
- | Dresden: Haben bisher keine Zivilklausel, | + | |
- | + | ||
- | -> im alten Protokoll | + | |
In Regensburg wurde diskutiert ob man bei der Bachelorarbeit den Studenten ermöglichen soll die Arbeit folgenlos abzubrechen, | In Regensburg wurde diskutiert ob man bei der Bachelorarbeit den Studenten ermöglichen soll die Arbeit folgenlos abzubrechen, | ||
Die Idee wurde aber verworfen. | Die Idee wurde aber verworfen. | ||
- | TU Darmstadt ist am überlegen, ob den Studenten empfohlen werden soll, dass sie ans Ende ihrer Bachelorarbeit schreiben sollen, dass ihre Ergebnisse nicht für mil. Zwecke verwendet werden dürfen. | + | TU Darmstadt ist am überlegen, ob den Studenten empfohlen werden soll, dass sie ans Ende ihrer Bachelorarbeit schreiben sollen, dass ihre Ergebnisse nicht für militärische |
Es ist bekannt, dass veröffentlichte Forschungsergebnisse von Rüstungsfirmen " | Es ist bekannt, dass veröffentlichte Forschungsergebnisse von Rüstungsfirmen " | ||
- | 3. Definition Zivilklausel | + | === Definition |
Abhandlung in der Satzung der TU Darmstadt: | Abhandlung in der Satzung der TU Darmstadt: | ||
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Die zuständige Universität hat aber die Möglichkeit sich von dem ' | Die zuständige Universität hat aber die Möglichkeit sich von dem ' | ||
- | Für Zivilklausel: | + | ** Für Zivilklausel: |
- | - Es soll keine militärische Forschung ein öffentlichen deutschen Universitäten geben. | + | |
- | - Kriegerische Handlungen schaden Menschen und die Gesellschaft will soetwas nicht. | + | |
- | Gegen Zivilklausel: | + | ** Gegen Zivilklausel: |
- | - Es könnten Drittmittel wegfallen bzw. die Möglichkeit das Drittmittell eingeholt werden können. | + | |
- | - Könnte es sein, dass Institute schließen müssen u. damit evtl. die Lehre eingeschränkt wird. (Landesmittel zu wenig) | + | |
- | - Problem könnte der verwaltungtechnische Aufwand sein. | + | |
- | - Zivilklausel ist eher ein politisches Mittel und sollte eher von der Politik dies fordern. | + | |
- | - Waffen sollten gut entwickelt werden, damit nur ein geringer Kollateralschaden bei der Verwendung entsteht. | + | |
- | Verfahren für die Umsetzung: | + | **Verfahren für die Umsetzung:** |
- | - Formular (vor Projekt) | + | *Formular (vor Projekt) |
- | - Rechenschaft (während/ | + | *Rechenschaft (während/ |
- | - Gremium (diskutiert kritische Projekte) | + | *Gremium (diskutiert kritische Projekte) |
- | - offentl. Einsichtsnahme (jeder kann Projekte einsehen) | + | * Öffentl. Einsichtsnahme (jeder kann Projekte einsehen) |
- | - Whistleblower | + | *Whistleblower |
- | - Berufungsrichtlinien (direkt bei der Berufung) | + | *Berufungsrichtlinien (direkt bei der Berufung) |
- | - Richtlinen für Abschlussarbeiten | + | *Richtlinen für Abschlussarbeiten |
- | - Ausfallmittel für Nicht-Projekte | + | *Ausfallmittel für Nicht-Projekte |
- | - Zertifikat (für Projekte, die ausschließlich zivile Ziele hat) | + | *Zertifikat (für Projekte, die ausschließlich zivile Ziele hat) |
- | Diskussion über Verfahren zur Umsetzung der Zivilklausel: | + | ** Diskussion über Verfahren zur Umsetzung der Zivilklausel: |
- | - Formular ist zu aufwändig (Verwaltungsoverhead zu groß) -> nicht ganz eindeutig, wie Projekte beim Rektor/ | + | *Formular ist zu aufwändig (Verwaltungsoverhead zu groß) -> nicht ganz eindeutig, wie Projekte beim Rektor/ |
- | - Formular deckt 100% der Projekte ab (Projektregister (uniintern) | + | *Formular deckt 100% der Projekte ab (Projektregister (uniintern) |
+ | *Rechenschaft, | ||
+ | *Gremium braucht Auswahlverfahren um kritische Projekte zu finden. | ||
+ | *Prof. geht nicht unbedingt freiwillig zum Gremium bzw. nimmt das Projekt ohne das Gremium vorher zu besuchen. | ||
+ | *öffentl. Einsichtnahme könnte nicht so simpel umsetzbar sein, da ansonsten evtl. Projektpartner abspringen | ||
- | - Rechenschaft, nicht optimal da relativ Zeit fressend | + | Es wird festgestellt, dass es sinnvoll ist am nächsten Tag eine neue Runde zum Thema Zivilklausel zu machen |
- | - Gremium braucht Auswahlverfahren um kritische Projekte zu finden. | + | ===2. Sitzung am 9.11.2013=== |
- | - Prof. geht nicht unbedingt freiwillig zum Gremium bzw. nimmt das Projekt ohne das Gremium vorher zu besuchen. | + | |
- | - öffentl. Einsichtnahme könnte nicht so simpel umsetzbar sein, da ansonsten evtl. Projektpartner abspringen | + | Anwesend: Jan Latzko (TU Darmstadt), Ernesto Tröger u. Nils Baumann (HTW Berlin), Christian Krämer (KIT), Stefan Schiller (HS Regensburg), |
- | Es wird festgestellt, | + | Grundsätzlich wird entschieden, |
+ | |||
+ | Die Diskussion beginnt mit der Frage nach Entkräftung des Argumentes der finanziellen Abhängigkeit von Unternehmen. | ||
+ | Dabei wird festgestellt, | ||
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+ | Nach anfänglichen Einstiegsschwierigkeiten wird die alte Stellungsnahme angeschaut | ||
+ | |||
+ | Die Begriffsdefinition gestalltet sich als schwierig einzuordnen. In Bezug auf die Zivilklausel von Darmstadt kristallisieren sich wenige Fragen: | ||
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+ | ==Warum Zivilklauseln? | ||
+ | *Forschung sollte dem Menschen Dienen, Militärische Forschung dient nicht dem Menschen im Sinne der Weiterentwicklung | ||
+ | *Die Gesellschaftliche Entwicklung wird durch militärische Forschung behindert und " | ||
+ | *Ein klares Statement der staatlichen Hochschulen wird gefordert | ||
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+ | ==Was sollen sie bewirken? | ||
+ | *Forschung und Lehre sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen nur zivile Zwecke erfüllen (maßgeblich ist die Zielsetzung!) | ||
+ | *Forschungsprojekte sollten von der gesamten Uni (Gremium?) Diskutiert werden und somit für militärische Nutzung sensibilisiert werden (Anmerkung: | ||
+ | Aktuelles Beispiel: Ingenieure ohne Grenzen hat eine Spende von Thyssen Krupp abgelehnt. | ||
+ | ==Rahmenbedingung/ | ||
+ | *Die Einzelfallbetrachtung, | ||
+ | *Die Umsetzung erfordert Zeit und Sensibilität, |
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zivilklausel/protokoll-ws1314.1384003108.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.11.2013 14:18 von Andrej Rode