organe:satzungsausschuss:go_bufata_et
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====Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik==== | ====Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik==== | ||
- | ===§1 Einladung zur Tagung=== | + | |
- | * Der Generalsekretär hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft der Generlsekretär | + | Stand: 80. BuFaTa in Ulm: Sommer 2017 |
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+ | ===§ 1 Einladung zur Tagung=== | ||
+ | * Der Generalsekretär hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft der Generalsekretär | ||
* Die Einladung enthält zumindest: | * Die Einladung enthält zumindest: | ||
* den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung, | * den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung, | ||
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* Vorschläge für Arbeitsgruppen, | * Vorschläge für Arbeitsgruppen, | ||
* Höhe der Tagungsgebühren. | * Höhe der Tagungsgebühren. | ||
- | * Zum Zeitpunkt der Einladung | + | * Zum Zeitpunkt der Einladung |
- | ===§2 Anmeldung zur Tagung=== | + | ===§ 2 Anmeldung zur Tagung=== |
* Die Anmeldung der Mitglieder zur Tagung erfolgt schriftlich an das ausrichtende Mitglied zu einer vom ausrichtenden Mitglied zu nennenden Frist unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Delegierten. Abweichend hierzu kann die Anmeldung auf anderem Wege erfolgen, wenn das ausrichtende Mitglied dem zustimmt. | * Die Anmeldung der Mitglieder zur Tagung erfolgt schriftlich an das ausrichtende Mitglied zu einer vom ausrichtenden Mitglied zu nennenden Frist unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Delegierten. Abweichend hierzu kann die Anmeldung auf anderem Wege erfolgen, wenn das ausrichtende Mitglied dem zustimmt. | ||
* Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden. | * Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer die Tagungsgebühren zu entrichten. Spätestens bei Ankunft müssen die Tagungsgebühren bezahlt werden. | ||
- | ===§ 3 Versammlungsleitung | + | ===§ 3 Versammlungsleitung=== |
* Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmmehrheit. | * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmmehrheit. | ||
- | * Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftungsordnung | + | * Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung |
* Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch | * Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch | ||
* einen Antrag zur Geschäftsordnung, | * einen Antrag zur Geschäftsordnung, | ||
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* Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. | * Gegen alle Entscheidungen der Versammlungsleitung kann nur unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. | ||
- | ===§4 Protokollführung=== | + | ===§ 4 Protokollführung=== |
* Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn des ersten Plenums den Protokollführer mit einfacher Stimmmehrheit. | * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn des ersten Plenums den Protokollführer mit einfacher Stimmmehrheit. | ||
- | * Das Protokoll | + | * Das Protokoll |
- | * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik | + | |
- | * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, | + | |
- | * die genehmigte Tagesordnung, | + | * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, |
- | * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, | + | * die genehmigte Tagesordnung, |
- | * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, | + | * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, |
- | * Äußerungen, | + | * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, |
- | * Berichte der Ausschüsse, | + | * Äußerungen, |
- | * Berichte der Mitglieder, deren wesentlicher Inhalt der Versammlungsleitung schriftlich vorliegen. | + | * Bei Arbeitskreisen-Protkollen sollen mindestens folgende Punkte festgehalten werden: |
- | * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das den Protokollführer stellt. Das Protokoll | + | * Anwesende Personen samt Hochschule, |
- | * Das ausgefertigte Protokoll | + | * Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK |
+ | * sowie Diskussionsinhalte oder bestenfalls Ergebnisse. | ||
+ | * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das den Protokollführer stellt. Das Protokoll | ||
+ | * Das ausgefertigte Protokoll | ||
- | ===§5 Beschlussfähigkeit=== | + | ===§ 5 Beschlussfähigkeit=== |
Die Bundesfachschaftentagung ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist. | Die Bundesfachschaftentagung ist nur in der Lage, Beschlüsse zu fassen und Wahlen abzuhalten, wenn sie beschlussfähig ist. | ||
- | ===§5a Feststellung der Beschlussfähigkeit=== | + | ===§ 5a Feststellung der Beschlussfähigkeit=== |
- | Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Delegierten der Mitglieder sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagessordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich. | + | Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Delegierten der Mitglieder sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagesordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich. |
- | ===§5b Verlust der Beschlussfähigkeit=== | + | ===§ 5b Verlust der Beschlussfähigkeit=== |
Wird von der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschlussfähigkeit festgestellt, | Wird von der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik vor Erledigung der Tagesordnung der Verlust der Beschlussfähigkeit festgestellt, | ||
- | ===§6 Tagesordnung=== | + | ===§ 6 Tagesordnung=== |
* Die Tagesordnung enthält einer Liste von Themen und Vorgängen, die von der Bundesfachschaftentagung abzuarbeiten sind. | * Die Tagesordnung enthält einer Liste von Themen und Vorgängen, die von der Bundesfachschaftentagung abzuarbeiten sind. | ||
* Außerhalb der Tagesordnung sind keine Wahlen oder Beschlüsse möglich. | * Außerhalb der Tagesordnung sind keine Wahlen oder Beschlüsse möglich. | ||
- | ===§6a Aufstellung der Tagesordnung=== | + | ===§ 6a Aufstellung der Tagesordnung=== |
* Die vorläufige Tagesordnung wird vom Koordinierungsausschuss im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Mitglied aufgestellt. | * Die vorläufige Tagesordnung wird vom Koordinierungsausschuss im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Mitglied aufgestellt. | ||
* Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen dem Generalsekretär mindestens drei (3) Wochen vor der Tagung vorliegen. | * Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die vorläufige Tagesordnung müssen dem Generalsekretär mindestens drei (3) Wochen vor der Tagung vorliegen. | ||
* Anträge zur Änderung des Wortlautes der Geschäftsordnung sind im Rahmen eines Tagesordnungspunktes möglich. | * Anträge zur Änderung des Wortlautes der Geschäftsordnung sind im Rahmen eines Tagesordnungspunktes möglich. | ||
- | ===§6b Inhalt der Tagesordnung=== | + | ===§ 6b Inhalt der Tagesordnung=== |
* Mit den Tagesordnungspunkten befasst sich die Tagung ausschließlich auf den Plena. | * Mit den Tagesordnungspunkten befasst sich die Tagung ausschließlich auf den Plena. | ||
* Die Tagesordnung enthält zumindest | * Die Tagesordnung enthält zumindest | ||
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* Verschiedenes. | * Verschiedenes. | ||
- | ===§6c Änderung an der Tagesordnung=== | + | ===§ 6c Änderung an der Tagesordnung=== |
* Änderungen an der Tagesordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder und sind nur nach Antrag während eines Plenums zulässig. | * Änderungen an der Tagesordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder und sind nur nach Antrag während eines Plenums zulässig. | ||
* Auf Antrag kann die Versammlungsleitung weitere Plena einberufen. | * Auf Antrag kann die Versammlungsleitung weitere Plena einberufen. | ||
- | ===§7 Anträge zur Geschäftsordnung=== | + | ===§ 7 Anträge zur Geschäftsordnung=== |
* Ein Antrag zur Geschäftsordnung erfolgt durch Heben beider Hände. Sie ist sofort zu behandeln, Redende dürfen hierdurch nicht unterbrochen werden. | * Ein Antrag zur Geschäftsordnung erfolgt durch Heben beider Hände. Sie ist sofort zu behandeln, Redende dürfen hierdurch nicht unterbrochen werden. | ||
* Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere | * Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere | ||
Zeile 90: | Zeile 96: | ||
* Antrag auf kurzfristige Sitzungsunterbrechung. | * Antrag auf kurzfristige Sitzungsunterbrechung. | ||
* Antrag auf Abwahl der Versammlungsleitung. | * Antrag auf Abwahl der Versammlungsleitung. | ||
- | * Antrag auf Änderung der Tagesordung. | + | * Antrag auf Änderung der Tagesordnung. |
* Erhebt sich gegen einen Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch, | * Erhebt sich gegen einen Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch, | ||
- | ===§8 Wahlen und Abstimmungen=== | + | ===§ 8 Wahlen und Abstimmungen=== |
Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgelegten Modalitäten durchgeführt werden. | Wahlen und Beschlüsse dürfen nur nach den in dieser Geschäftsordnung festgelegten Modalitäten durchgeführt werden. | ||
- | ===§8a Wahlen=== | + | ===§ 8a Wahlen=== |
* Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der Bundesfachschaftentagung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt. | * Die Besetzung der zu wählenden Organe wird von den Mitgliedern der Bundesfachschaftentagung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit geregelt. | ||
* Bei mehreren Kandidaten ist derjenige Kandidat gewählt, welcher die meisten " | * Bei mehreren Kandidaten ist derjenige Kandidat gewählt, welcher die meisten " | ||
* Für Gültigkeit muss der gewählte Kandidat die Wahl annehmen. | * Für Gültigkeit muss der gewählte Kandidat die Wahl annehmen. | ||
- | ===§8b Stimmführung und Stimmrecht=== | + | ===§ 8b Stimmführung und Stimmrecht=== |
* Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. | * Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. | ||
* Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig. | * Die Mitglieder regeln jeweils ihre Stimmführung. Delegation an oder Stimmführung für andere Mitglieder ist nach der Satzung der BuFaTa ET § 12 zulässig. | ||
* Der Generalsekretär prüft zu Beginn der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, | * Der Generalsekretär prüft zu Beginn der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, | ||
- | ===§8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi=== | + | ===§ 8c Mehrheiten und Abstimmungsmodi=== |
* Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der " | * Einfache Stimmenmehrheit bedeutet, dass die Zahl der " | ||
* Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Zahl der " | * Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Zahl der " | ||
Zeile 114: | Zeile 120: | ||
* Auf Verlangen eines anwesenden Mitglieds ist namentlich abzustimmen. | * Auf Verlangen eines anwesenden Mitglieds ist namentlich abzustimmen. | ||
- | ===§9 Inkrafttreten=== | + | ===§ 9 Inkrafttreten=== |
Diese Geschäftsordnung tritt sofort nach der Annahme durch die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik in Kraft. | Diese Geschäftsordnung tritt sofort nach der Annahme durch die Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik in Kraft. | ||
- | ===§10 Änderungsindex=== | + | ===§ 10 Änderungsindex=== |
* Die Geschäftsordnung wurde am 16.06.2001 in Rostock geändert. | * Die Geschäftsordnung wurde am 16.06.2001 in Rostock geändert. | ||
* Die Geschäftsordnung wurde am 05.06.2011 in Dresden geändert. | * Die Geschäftsordnung wurde am 05.06.2011 in Dresden geändert. | ||
* Die Geschäftsordnung wurde am 01.05.2014 in Berlin geändert. | * Die Geschäftsordnung wurde am 01.05.2014 in Berlin geändert. |
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
organe/satzungsausschuss/go_bufata_et.txt · Zuletzt geändert: 19.11.2021 19:42 von Dominik Rimpf