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organe:satzungsausschuss:go_bufata_et

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organe:go_bufata_et [23.02.2016 19:58] Marvin Kippingorgane:satzungsausschuss:go_bufata_et [17.10.2016 19:31] – organe:go_bufata_et umbenann in organe:satzungsausschuss:go_bufata_et (Aufräumen) Lukas Lischke
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 ====Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik==== ====Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik====
 ===§ 1 Einladung zur Tagung=== ===§ 1 Einladung zur Tagung===
-  * Der Generalsekretär hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft der Generlsekretär das Eröffnungsplenum ein.+  * Der Generalsekretär hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft der Generalsekretär das Eröffnungsplenum ein.
   * Die Einladung enthält zumindest:   * Die Einladung enthält zumindest:
     * den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung,     * den Wortlaut von Änderungsanträgen an der Satzung,
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     * Vorschläge für Arbeitsgruppen,     * Vorschläge für Arbeitsgruppen,
     * Höhe der Tagungsgebühren.     * Höhe der Tagungsgebühren.
-  * Zum Zeitpunkt der Einladung musss die Informationen auf der offiziellen Webseite der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (http://www.bufata-et.de) verfügbar sein.+  * Zum Zeitpunkt der Einladung muss die Informationen auf der offiziellen Webseite der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (http://www.bufata-et.de) verfügbar sein.
  
 ===§ 2 Anmeldung zur Tagung=== ===§ 2 Anmeldung zur Tagung===
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 ===§ 3 Versammlungsleitung=== ===§ 3 Versammlungsleitung===
   * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmmehrheit.   * Die anwesenden Mitglieder wählen zu Beginn der Tagung die Versammlungsleitung mit einfacher Stimmmehrheit.
-  * Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftungsordnung zuständig.+  * Die Versammlungsleitung ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung zuständig.
   * Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch   * Die Versammlungsleitung leitet die Diskussion im Plenum. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Wortmeldungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Die Redeliste wird unterbrochen durch
     * einen Antrag zur Geschäftsordnung,     * einen Antrag zur Geschäftsordnung,
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     * Berichte der Mitglieder, deren wesentlicher Inhalt der Versammlungsleitung schriftlich vorliegen.     * Berichte der Mitglieder, deren wesentlicher Inhalt der Versammlungsleitung schriftlich vorliegen.
   * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das den Protokollführer stellt. Das Protokoll ist vom Protokollführer zu unterzeichnen und muss spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung dem Generalsekretär zugesandt werden. Dieser hat das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen.   * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das den Protokollführer stellt. Das Protokoll ist vom Protokollführer zu unterzeichnen und muss spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung dem Generalsekretär zugesandt werden. Dieser hat das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen.
-  * Das ausgefertigte Protokoll ist gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum zu genehmigen und dann vom Generalsekretär endgültig zu veröffentlichen.+  * Das ausgefertigte Protokoll ist gegebenenfalls mit Korrekturen auf der darauf folgenden BuFaTa ET vom Plenum zu genehmigen und dann vom Generalsekretär endgültig zu veröffentlichen.
  
 ===§ 5 Beschlussfähigkeit=== ===§ 5 Beschlussfähigkeit===
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 ===§ 5a Feststellung der Beschlussfähigkeit=== ===§ 5a Feststellung der Beschlussfähigkeit===
-Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Delegierten der Mitglieder sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagessordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich.+Zu Beginn jeder Tagung stellt die Versammlungsleitung durch Aufruf die Anwesenheit der Delegierten der Mitglieder sowie die Tatsache der Beschlussfähigkeit gemäß §11 der Satzung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik fest. Der Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit ist nur vor Beginn eines neuen Tagesordnungspunktes, eines Wahlvorganges oder einer Abstimmung möglich.
  
 ===§ 5b Verlust der Beschlussfähigkeit=== ===§ 5b Verlust der Beschlussfähigkeit===
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     * Antrag auf kurzfristige Sitzungsunterbrechung.     * Antrag auf kurzfristige Sitzungsunterbrechung.
     * Antrag auf Abwahl der Versammlungsleitung.     * Antrag auf Abwahl der Versammlungsleitung.
-    * Antrag auf Änderung der Tagesordung.+    * Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
   * Erhebt sich gegen einen Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch, so ist der Antrag angenommen, andernfalls ist nach Anhörung einer Gegenrede mit einfacher Mehrheit abzustimmen.   * Erhebt sich gegen einen Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch, so ist der Antrag angenommen, andernfalls ist nach Anhörung einer Gegenrede mit einfacher Mehrheit abzustimmen.
  


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
organe/satzungsausschuss/go_bufata_et.txt · Zuletzt geändert: 19.11.2021 19:42 von Dominik Rimpf