BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

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organe:satzungsausschuss:go_bufata_et

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organe:satzungsausschuss:go_bufata_et [17.10.2016 19:31] – organe:go_bufata_et umbenann in organe:satzungsausschuss:go_bufata_et (Aufräumen) Lukas Lischkeorgane:satzungsausschuss:go_bufata_et [10.11.2019 11:45] – Änderung der GO 80. BuFaTa Ulm Sommer 2017, TOP 31 Franz Höpfner
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 ====Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik==== ====Geschäftsordnung der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik====
 +
 +Stand: 80. BuFaTa in Ulm: Sommer 2017
 +
 ===§ 1 Einladung zur Tagung=== ===§ 1 Einladung zur Tagung===
   * Der Generalsekretär hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft der Generalsekretär das Eröffnungsplenum ein.   * Der Generalsekretär hat bis spätestens sechs (6) Wochen vor der Tagung alle Mitglieder zur Teilnahme an der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik schriftlich einzuladen. Mit der Einladung beruft der Generalsekretär das Eröffnungsplenum ein.
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 ===§ 4 Protokollführung=== ===§ 4 Protokollführung===
   * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn des ersten Plenums den Protokollführer mit einfacher Stimmmehrheit.   * Die anwesenden Mitglieder der Tagung wählen nach Vorschlag der Versammlungsleitung zu Beginn des ersten Plenums den Protokollführer mit einfacher Stimmmehrheit.
-  * Das Protokoll beinhaltet insbesondere: +  * Das Protokoll soll die Mitschriften von Plena und Arbeitskreisen aus dem BuFaTa-Wiki enthalten. Zudem sollte eine Übersicht über die verschiedenen Arbeitskreise aufgenommen werden.  
-    * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik mit der Anzahl ihrer Delegierten+    * Bei den Plena-Protokollen sollte auf folgende Punkte geachtet werden: 
-    * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, +      * die anwesenden Mitglieder der Bundesfachschaftentagung der Elektrotechnik, 
-    * die genehmigte Tagesordnung, +      * den Wortlaut der Änderungen des letzten Protokolls, 
-    * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, +      * die genehmigte Tagesordnung, 
-    * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, +      * den Wortlaut der gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse, 
-    * Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird, +      * den Wortlaut der schriftlichen Anfragen und deren Beantwortungen, 
-    * Berichte der Ausschüsse, deren wesentlicher Inhalt der Versammlungsleitung schriftlich vorliegen+      * Äußerungen, von denen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangt wird. 
-    Berichte der Mitglieder, deren wesentlicher Inhalt der Versammlungsleitung schriftlich vorliegen+    * Bei Arbeitskreisen-Protkollen sollen mindestens folgende Punkte festgehalten werden: 
-  * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das den Protokollführer stellt. Das Protokoll ist vom Protokollführer zu unterzeichnen und muss spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung dem Generalsekretär zugesandt werden. Dieser hat das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen. +      * Anwesende Personen samt Hochschule
-  * Das ausgefertigte Protokoll ist gegebenenfalls mit Korrekturen auf der darauf folgenden BuFaTa ET vom Plenum zu genehmigen und dann vom Generalsekretär endgültig zu veröffentlichen.+      Diskussions- bzw. Arbeitsgegenstand des AK 
 +      * sowie Diskussionsinhalte oder bestenfalls Ergebnisse
 +  * Für die Ausfertigung des Protokolls ist dasjenige Mitglied zuständig, das den Protokollführer stellt. Das Protokoll sollte spätestens vier (4) Wochen nach Ende der Tagung dem Generalsekretär zugesandt werden. Dieser soll das Protokoll auf der offiziellen Webseite unverzüglich vorläufig zu veröffentlichen. 
 +  * Das ausgefertigte Protokoll soll gegebenfalls mit Korrekturen auf der darauffolgenden BuFaTa ET vom Plenum genehmigt und dann vom Generalsekretär endgültig veröffentlicht werden.
  
 ===§ 5 Beschlussfähigkeit=== ===§ 5 Beschlussfähigkeit===


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
organe/satzungsausschuss/go_bufata_et.txt · Zuletzt geändert: 19.11.2021 19:42 von Dominik Rimpf