Inhaltsverzeichnis

Leitfaden Vereinsfinanzen

VORLÄUFIGE FASSUNG

Allgemeines

Je nach Bundesland und Stellung des Vereins gegenüber anderen Institutionen (Zum Beispiel einer Universität und oder einer Fachschaft) ergeben sich für den Verein neue Schwerpunkte und rechtliche Bedingungen.
Dies ist beim Lesen des Leitfadens zu beachten!

Begrifflichkeiten

Geschäftsbereiche

Beispiele:

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zahlungsnachweise

Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfristen sind 10 bzw. 6 Jahre Quelle 1:

Fremdrechnungen

Wie mache ich einen Beleg/Rechnung ablagefertig?

  1. Kopie des Belegs anfertigen (Thermopapier verblasst mit der Zeit, A4 besser ablegbar)
  2. Kurze Beschreibung auf die Kopie: „Wo gehört dieser Beleg dazu/Verwendungszweck?“ (ist sinvoll z.B. bei Festen, Tutorien, …)
  3. Mit dem Original zusammen ablegen
Eigenrechnungen

Rechnungen müssen je nach Betrag unterschiedliche Formalia enthalten. Siehe auch UStG §14. Achtung! Hat sich am 1.1.2017 geändert.

USt.-Befreit

Kleinunternehmerregelung

Rechtliche Grundlage: §19 UStG

Bedingungen:

Steuererklärung muss im ersten vollständigen Geschäftsjahr nach der Gründung abgegeben werden. Ab dann werden die Steuererklärungen nur alle 3 Jahre fällig. Nicht falsch verstehen: Dennoch muss für jedes Jahr eine eigenständige Steuererklärung gemacht werden, lediglich die Abgabe ans das Finanzamt erfolgt nur alle 3 Jahre.

Buchführung (USt.-Befreit)

Jahresabschluss (USt.-Befreit)

Steuererklärung (USt.-Befreit)

Arten:

USt.-Pflichtig

Wer die Bedingungen nach USt.-Befreit nicht erfüllt, ist Umsatzsteuerpflichtig. Vereine, die die Bedingungen erfüllen, können sich freiwillig von der Umsatzsteuerbefreiung befreien lassen. Dies muss man beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Buchführungen (USt.-Pflichtig)

Jahresabschluss (USt.-Pflichtig)

Steuererklärung (USt.-Pflichtig)

Wer Umsatzsteuerabgabepflichtig ist, muss dann auch die Steuerklärung jährlich machen. Der Stichtag hierfür ist derzeit der 31. Juli (Stand: Mai 2020). Wenn man als Verein einen Steuerberater hat, der für einen die Steuererklärung erledigt, verlängert sich die Frist auf 28/29. Februar des Folgejahres.

Veranschaulicht für die Steuererklärung 2019:

Arten:

Software-Lösungen

Open-Source

jverein (Linux, Windows, macOS)

Website: https://doku.jverein.de/

GNUcash (Linux, Windows, macOS)

Website: https://gnucash.org

ledger und vergleichbare (Linux, Windows, macOS)

Website: https://plaintextaccounting.org

Closed-Source

jes (Linux, Windows, macOS; kostenlos)

Website: https://www.jes-eur.de/

Lexoffice (online)

Website: https://lexoffice.de/

Lexware buchhaltung (Windows)

Website: https://lexware.de

Vereinswegweiser