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Protokoll Uniwechsel

Anwesend:

BuFaTa WiSe16
Anwesend: Brückner Jonas (TU Ilmenau), Magda (TU Berlin), Julia (HTW Berlin), Tim (HTW Berlin), Julian Buschbaum (TU Darmstadt), Mathias Müller (OTH-Regensburg), Sascha Gorny (TU BS), Max (FHU Erlangen), Ferid (Siegen), Andreas (Siegen), Tobias (Siegen) , Bernd (TH Nürnberg), Lennart (FH Karlsruhe), Christine (HS Emden)
Leitung des AK: Marika (TU Cemnitz)
Protokoll: Ferid (Siegen)

Stimmungsbild

Im Stimmungsbild hat sich ergeben, dass das Interesse am AK sich besonders auf die Probleme mit dem Wechsel des Studienortes ergibt und wie Studierende, die einen Wechsel vollziehen wollen, besser beraten werden können. Probleme mit der Anerkennung von Kursen aus anderen Unis, die nur dort gemacht werden, da die Fächer an der Heimuni zu schwer sind und diese die Fächer so umgehen möchten. Zum Teil liegt das Interesse privat am Wechsel der Unis und zu den damit verbunden Abläufen.

Themen

Die folgenden Themen kamen beim Stimmungsbild auf und passen sehr gut in die Thematik. Einige der Themen sollen behandelt werden, wobei wir die nicht behandelten Themen gerne an weitere Arbeitskreise weiterleiten möchten:

Gruppe 1
Gruppe 2:
Gruppe 3
Gruppe 4 Rechtsgrundlagen

Themen für weitere Arbeitskreise:

Einführung

Da der Bachelor ein Berufsqualifizierender Abschluss ist, könnte man davon ausgehen, dass ein Wechsel problemlos möglich ist. Das ist jedoch in vielen Fällen nur schwer möglich. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit auftretenden Problemen und versucht eine Herangehensweise für Fachschaften auszuarbeiten, falls sich Studierende an diese wenden. Folgende Probleme stellen sich häufig.

Zulassung kann vom Namen des Studiengangs abhängig sein. Spezialisierungen unterscheiden sich nur knapp von den Hauptstudiengängen und haben trotzdem größere Probleme ohne Auflagen oder weitere Hindernisse genommen werden kann.

Gruppe 1 - Anerkennung einzelner Kurse

Weitergeben:

Strukturvorgabe der Kultusministerkonferenz zur Akkreditierung von Bachelor/Master Studiengängen (Aussage 1 ECTS sind 25-30 Arbeitsstunden) Ländergemeinsame Strukturvorgaben 10.10.2003

Gruppe 2 Zulassung/Voraussetzungen

Gruppe 3 Beratung/Anlaufstellen

Anlaufstellen zur Beratung:

Beim Wechsel des Studienstandorts kann den Studierenden nur empfohlen werden auf die Anforderungen für die Einschreibung der jeweiligen Unis zu achten. Es gibt keine allgemeingültige rechtliche Grundlage die deutschlandweit/länderweit gültig ist und auf die sich bezogen werden kann. Fast immer werden gewisse Auflagen an die Einschreibung gebunden, die zum Abschließen oder Beginn des Studiengangs erfüllt werden müssen.

Hier hat sich jedoch gezeigt, dass nicht alle Regelungen und Entscheidungen die getroffen werden in Stein geschrieben sind und im direkten Gespräch mit entsprechenden Stellen die Auflagen zugunsten der Studierenden ausgelegt werden können, wenn Sie ihre Kritikpunkte fachlich nachweisen können. Es sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Wechsel der Universität einen kleinen zusätzlichen Aufwand in Form von Nachprüfungen oder Fächerwiederholung mit sich bringen kann.

Gruppe 4 Rechtsgrundlagen

Ende

Beginn: 13:30 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden.
Beachte dazu: https://www.hrk-nexus.de/uploads/media/nexus_Leitfaden_Anerkennung_Lang_03.pdf