arbeitskreise:uniwechsel:rechtsgrundlagen
Artikel III.2 der Lissabon Konvention „Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die Verfahren und Kriterien, die bei der Bewertung und Anerkennung von Qualifikationen angewendet werden, durchschaubar, einheitlich und zuverlässig sind.“
- Bachelor Master System basiert auf dem Bologna Prozess
- Das KMK bietet eine Übersichtsseite an https://www.kmk.org/themen/hochschulen/internationale-hochschulangelegenheiten.html
⇒ Jede Hochschule kann die Übergangsregelungen selbst festlegen
- Lissabon Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Konventionen_und_Uebereinkommen_von_Europarat_UNESCO/Lissabonkonvention.pdf
- Übersicht zu Anerkennungsregelungen in Deutschland https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung_im_hochschulbereich.php
Infos zu Bologna
- Definition Bachelor, Master, Doktor: http://media.ehea.info/file/WG_Frameworks_qualification/85/2/Framework_qualificationsforEHEA-May2005_587852.pdf
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arbeitskreise/uniwechsel/rechtsgrundlagen.txt · Zuletzt geändert: 21.05.2018 12:02 von Tobias Cord-Landwehr