Problemstellung/ Motivation:
Der Studienortwechsel vom Bachelor zum Master oder innerhalb eines Bachelorstudiums ist nicht so einfach. Wir möchten hier aufarbeiten welche Probleme beim Wechsel auftreten können, wie diese Probleme gelöst oder gemindert werden können oder welche Anlaufstellen es für Beratung gibt oder wie Fachschaften Studierende beratend unterstützen können.
Zunächst Austausch und dann Brainstorming AK. Ein Leitfaden bzw ein FAQ kann erarbeitet werden.
Aufgaben und Zielvorgaben:
Wir möchten hier aufarbeiten welche Probleme beim Wechsel auftreten können, wie diese Probleme gelöst oder gemindert werden können oder welche Anlaufstellen es für Beratung gibt oder wie Fachschaften Studierende beratend unterstützen können.
Charakteristiken des AKs:
In dem Arbeitskreis wurde über die Probleme diskutiert, die im Zusammenhang mit einem Studiengangwechsel zustande kommen können. Die folgenden Themen wurden dabei erkannt und zur Debatte gestellt.
Beim Wechsel des Studienstandorts kann den Studierenden nur empfohlen werden auf die Anforderungen für die Einschreibung der jeweiligen Unis zu achten. Es gibt keine allgemeingültige rechtliche Grundlage die deutschlandweit/länderweit gültig ist und auf die sich bezogen werden kann. Fast immer werden gewisse Auflagen an die Einschreibung gebunden, die zum Abschließen oder Beginn des Studiengangs erfüllt werden müssen.
Hier hat sich jedoch gezeigt, dass nicht alle Regelungen und Entscheidungen die getroffen werden in Stein geschrieben sind und im direkten Gespräch mit entsprechenden Stellen die Auflagen zugunsten der Studierenden ausgelegt werden können, wenn Sie ihre Kritikpunkte fachlich nachweisen können. Es sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Wechsel der Universität einen kleinen zusätzlichen Aufwand in Form von Nachprüfungen oder Fächerwiederholung mit sich bringen kann.
Es werden an vielen Hochschulen Auflagenfächer, also Bachelormodule die nachgeholt werden müssen bestimmt. Für die Studierenden ist es je nach Hochschule mehr oder weniger übersichtlich welche Auflagenfächer möglich sind. Auch der Sinn bei Auflagenfächern ist in einigen Beispielen fraglich. Daher wäre ein Leitfaden für die Vergabe von Auflagen Fächern sinnvoll.
*Beispiel KIT: Ein Katalog von Fächern wird gesetzt, welche Inhalte behandelt sein müssen. *Von uns wird das sehr sinnvoll erachtet und wir würden uns dafür Aussprechen, dass das auch an anderen Universitäten so gehandhabt wird. *Studierende dürfen bei Akkreditierten Studiengängen die Auflagen über Antrag abwenden, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Inhalte bereits abgeleistet sind. *Die Limitierung der Auflagen auf ein Jahr ist unlogisch und schikane, diese Limitierung ist daher kritisch zu sehen.
15a.3.2 Schreibt die Studienordnung des Masterstudiengangs für bestimmte Bachelorabsolventen als zusätzliche Zugangsvoraussetzung verbindlich vor, dass propädeutische Vorsemester abzuleisten sind, und sind die Studierenden während dieser Vorsemester bereits an der Hochschule immatrikuliert, verlängert sich dadurch die Förderungshöchstdauer des Masterstudienganges.
Das Gleiche gilt, wenn während des Masterstudienganges Brückensemester absolviert werden müssen, die zwar nicht Zugangsvoraussetzung zum Masterstudium sind, aber zur Erlangung des Mastergrades nachgewiesen werden müssen.