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arbeitskreise:uniwechsel:protokoll_ulm2017

Protokoll Uniwechsel

80. BuFaTa SoSe17 Ulm

Anwesend: Julian (TU Darmstadt), Pascal (Ostfalia Wolfenbüttel), Marcel (Ostfalia Wolfenbüttel), Martin (OTH Regensburg), Lukas (TUM), Sebastian (KIT), Anton (TH Nürnberg)
Leitung des AK: Marika (TU Braunschweig)
Protokoll: Julian (TU Darmstadt)

Einführung

  • Auflagen bei Wechsel des Studienorts gibt dem Studierenden die Berechtigung zu einer Verlängerung des Bafög, da ansonsten die freie Studienplatzwahl eingeschränkt wäre.
  • Vergleichbarkeit soll anhand des Modulhandbuchs festgelegt werden, diese sind nicht ausreichend um eine Vergleichbarkeit zu garantieren, da weder Anspruch, noch genaue Prüfungsaufbauten in diese Betrachtung mit einfließen.
  • Diskussion: Auflagen auch zur Aufarbeitung der geforderten Grundlagen oder nur für Fächer, welche wirklich im Master benötigt werden?
    • Der Studiengang ist sonst nicht genau definiert, es wäre theretisch möglich einen Studiengang Elektrotechnik zu gründen, welcher kein Fach mit einem anderen Elektrotechnik Studiengang gemein hat.
  • Namensgebung wirkt verwirrend, wenn der Bachlor und Master gleich heißen, allerdings für den Wechsel in den Master Auflagenfächer benötigt werden.
  • Vorwurf: Auflagenfächer ziehen das Studium nur unnötig in die Länge, tatsächliche Kompetenzen werden ohnehin nicht in den Grundlagenfächern vermittelt, sondern bei praktischen Anwendungen davon (Bachelorthesis, Projektseminar, etc…)
  • Auflagen im klassischen Sinn sollen Sicherstellen, dass die Grundlagen gleich sind, das sollte aber bereits die Bologna Reform bewirken.
  • Hauptgrund für den Wechsel ist das nicht Vorhandensein der entsprechenden Vertiefung.

TU Braunschweig

  • Der Zugang zu Masterstudiengängen ist in § 18 Abs. 8 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) geregelt.
  • Die Hochschule legt nach § 18 Abs. 8 Satz 3 NHG die Einzelheiten, auch der fachlichen Eignung, in einer Ordnung fest, die vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu genehmigen ist.
  • Schwammig formulierte Zulassungsvorraussetzungen

https://www.tu-braunschweig.de/Medien-DB/eitp/ordnungen/zul_ord_msc_et_2010.pdf

  • Fast alle Studenten kriegen die gleichen Auflagen
  • Müssen innerhalb von einem Jahr wiederholt werden (mit Antrag verlängerbar)
  • Ohne Auflagen fehlen Kenntnisse zur fachlichen Eignung, aber der Master kann trotzdem studiert werden und die Module werden zum Teil erst in im 2.Master angeboten
    • → Wissen fehlt lange Zeit

TU Darmstadt

  • Bei Studiengangwechsel (auch von anderer Uni) können Auflagen festgelegt werden. Diese sind teilweise sehr willkürlich.
  • Übersteigen die Auflagen 30 CP, dann ist ein Vorbereitungsstudium zu absolvieren. Dieses dauert 2 Semester, in dieser Zeit sind primär die Auflagen abzuschließen.
  • Eigene Studierende werden pauschal übernommen, bei Vertiefungswechsel werden keine Auflagen vergeben.

OTH REGENSBURG

  • Bei studiengangswechsel zum Masterstudiengängen muss eine gewisse ects anzahl erreicht sein (idr. 210, mindestens jedoch 180)
  • Ein notenschnitt von 2.5 oder „Gut“ muss gegeben sein
  • Ist keine der ersten beiden gegebenheiten vorhanden wird die eignung mittels eines Eignungstestes festgestellt
  • wenn gegeben werden zusätzliche Vorlesungen empfohlen um das basiswissen des Bachelors bereitstellen zu können („Gleichwertiges studium“)
    • Diese Fächer können in den Studiengang eingerechnet werden, was allerdings nichts bringt, da der Master sonst recht strikt vorgeschrieben.

KIT

  • Fächerliste dient vorallem dem Zweck, dass die eigenen Absolventen primär eine Sicherung der Studienplätze haben.
  • KIT ist die einzige Uni mit NC (soweit bekannt)
    • Der NC wird nicht nur über die Note definiert, es gibt ein Punktesystem. Die meisten Studierenden bewerben sich über ihre Zwischennote vor der Bachelorthesis, diese würde den Schnitt aber noch verbessern. ⇒ Teilweise Probleme bei der Übernahme eigener Studierender.
  • 12 von 30 Bachelorfächer werden als „Grundlage“ vorausgesetzt, sind diese an der anderen Uni nicht abgeleistet, dann werden diese zur Auflage gemacht.

Ostfalia Wolfenbüttel

  • mindestens 210 Leistungspunkte und 7 Semester Regestudienzeit
  • bei nur 180 LP, können die fehlenden 30 LP durch ein Brückesemester nachgeholt werden
  • NC 2,7
  • ausländische Studierende müssen einen Nachweis über Sprachkenntnisse erbringen

TU Kaiserslautern

  • Die Auflagen werden sehr zufällig verteilt, je nachdem welche Verwaltungskraft welchen Antrag bearbeitet werden andere Auflagen vergeben.

TU München

https://www.ei.tum.de/studium/master-ei-msei/bewerbungsverfahren/ Fall zu Fall Entscheidung während des Zulassungsverfahrend.
Sehr schwammig formulierte Zulassungsvorraussetzungen.

TH Nürnberg

ähnlich wie Ostfalia Wolfenbüttel - mindestens 210 Credit Points und 7 Semester Regelstudienzeit oder vergleichbarer Abschluss mit 180 Credit Points und 6 Semester Regelstudienzeit - NC bei 2,99 - befristete Zulassung wenn zum Bewerbungszeitraum nicht alle Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, zum Masterbeginn müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein

RWTH AACHEN

* Zulassungsvoraussetzungen für den Master sind an Hand einer detailierten Anforderungsliste konkret.

Problemlösungen

  • Die Fachschaften sind anzuhalten, ein genaues Auge auf die vergebenen Auflagen zu richten. Dazu kann die entsprechende Kommission mit Studierenden besetzt werden.

Diskussion

  • Leitfaden für Auflagenfächer:
    • Diversität an Hochschulen wird mehrheitlich positiv gesehen. Daher können durch andere Ausrichtungen der Studiengänge verschiedene Ziele verfolgt werden
    • Frage: ist eine Auflagenverteilung nach Inhalten oder nach Modulnamen vorzuziehen?
      • Problem: saubere Modulbeschreibungen sind schwer zu verfassen und daher kaum vorhanden.
      • Besonders für kleine Universitäten ist die Erstellung einer genauen Datenbank von Fächern anderer Hochschulen schwer möglich, da das erhöhten Verwaltungsaufwand voraussetzt.
      • Es ist Möglich, festzulegen, dass Auflagen für Studierende von einzelnen Hochschulen, von denen viele Studierende kommen, festgesetzt sind.
    • Auflagen müssen parallel zum normalen Studium möglich sein und dürfen nicht als Schranke vorgeschaltet werden.
      • Das ist in der Studienordnung oder den Ausführungsbstimmungen zu verankern.
      • Vorschlag: Auflagen in den Wahlkatalog im Master anrechnen lassen.

* * Problem: Viele Unis trennen strikt nach Bachelor- und Masterfächern, für diesen Fall ist eine Einbringung der Fächer nicht möglich.

  • Bisher werden 3 Ebenen Unterschieden:
    • Fachhochschulen
    • Universitäten
    • TU9
  • Innerhalb der TU9 werden keine Auflagen gemacht, sofern ein konsekutiever Studiengang gewählt wird.
  • Die Unterschiedliche Orientierung der Hochschularten erschweren einen einfachen Wechsel, insbesondere Fachhochschulen haben eine andere Orientierung als Universitäten.
  • Die Ebenenunterscheidung wird hinterfragt, die Mehrheit der Anwesenden sehen die strikte Unterteilung der Schichten als kritisch.

Leitfaden

  • Beispiel KIT: Ein Katalog von Fächern wird gesetzt, welche Inhalte behandelt sein müssen.
    • Von uns wird das sehr sinnvoll erachtet und wir würden uns dafür Aussprechen, dass das auch an anderen Universitäten so gehandhabt wird.
  • Studierende dürfen bei Akkreditierten Studiengängen die Auflagen über Antrag abwenden, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Inhalte bereits abgeleistet sind.
  • Die Limitierung der Auflagen auf ein Jahr ist unlogisch und schikane, diese Limitierung ist daher kritisch zu sehen.

Fazit

  • Wir werden zwischen den Tagungen eine Stellungnahme zu diesem Thema erarbeiten.
  • Für diese Arbeitsgruppe melden sich:
    • Julian Buschbaum
    • Marika Multhauf
    • Antonios Athanasopoulos
    • Pascal Lange

Ende

Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 13:00 Uhr
Der AK wird zwischen den Tagungen weitergeführt und ein Positionspapier wird ausgearbeitet.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/uniwechsel/protokoll_ulm2017.txt · Zuletzt geändert: 25.05.2017 12:46 von Julian Buschbaum