arbeitskreise:eignungsfeststellungspruefung:stellungnahme_bachelor
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Die Entscheidung ob und wo ein Studium begonnen wird obliegt allein dem Menschen und kann nicht von der Universität oder Hochschule gefällt werden. | Die Entscheidung ob und wo ein Studium begonnen wird obliegt allein dem Menschen und kann nicht von der Universität oder Hochschule gefällt werden. | ||
- | Die BuFaTa ET fordert, dass die Universitäten und Hochschulen die Studieninteressierten mit aussagekräftigen und ehrlichen Informationen | + | Die BuFaTa ET fordert, dass die Universitäten und Hochschulen die Studieninteressierten mit aussagekräftigen und ehrlichen Informationen |
Auch eine spätere Umentscheidung während des Studiums ist ein Recht, welches es nicht einzuschränken gilt. \\ | Auch eine spätere Umentscheidung während des Studiums ist ein Recht, welches es nicht einzuschränken gilt. \\ | ||
Nur auf diesen Grundlagen können angehende Studierende eine Studienwahl selbstbestimmt und uneingeschränkt treffen. | Nur auf diesen Grundlagen können angehende Studierende eine Studienwahl selbstbestimmt und uneingeschränkt treffen. | ||
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/eignungsfeststellungspruefung/stellungnahme_bachelor.txt · Zuletzt geändert: 03.05.2015 11:46 von robertn