arbeitskreise:eignungstest:protokoll_ulm2017
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung | Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
arbeitskreise:eignungstest:protokoll_ulm2017 [02.11.2017 19:17] – [Überarbeiteter Vorschlag einer Stellungnahme] Julian Buschbaum | arbeitskreise:eignungstest:protokoll_ulm2017 [02.11.2017 19:19] – [Überarbeiteter Vorschlag einer Stellungnahme] Julian Buschbaum | ||
---|---|---|---|
Zeile 130: | Zeile 130: | ||
Die BuFaTa ET sieht die angehenden Studierenden im Voraus in der Pflicht, sich hinreichend über ihr Studium zu informieren und sich ihrer Interessen bezüglich der Berufswahl bewusst zu werden. Die Hochschulen sind dabei in der Pflicht, im ausreichenden Maße Informationen zur Verfügung zu stellen. Die BuFaTa lehnt daher insbesondere im Rahmen der freien Berufswahl eine Zugangsbeschränkung durch Eignungstests ab. | Die BuFaTa ET sieht die angehenden Studierenden im Voraus in der Pflicht, sich hinreichend über ihr Studium zu informieren und sich ihrer Interessen bezüglich der Berufswahl bewusst zu werden. Die Hochschulen sind dabei in der Pflicht, im ausreichenden Maße Informationen zur Verfügung zu stellen. Die BuFaTa lehnt daher insbesondere im Rahmen der freien Berufswahl eine Zugangsbeschränkung durch Eignungstests ab. | ||
- | |||
- | Ein derartiger Test kann auch zur Vermittlung von Berufsaussichten (überdenken) genutzt werden, um angehenden Studierenden eine Unterstützung bei der Findung ihrer Interessen bezüglich der Berufswahl zu liefern. | ||
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/eignungstest/protokoll_ulm2017.txt · Zuletzt geändert: 02.11.2017 19:19 von Julian Buschbaum