arbeitskreise:eignungstest:protokoll_ulm2017
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arbeitskreise:eignungstest:protokoll_ulm2017 [02.11.2017 19:19] – [Überarbeiteter Vorschlag einer Stellungnahme] Julian Buschbaum | arbeitskreise:eignungstest:protokoll_ulm2017 [02.11.2017 19:19] (aktuell) – [Überarbeiteter Vorschlag einer Stellungnahme] Julian Buschbaum | ||
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Dies trägt zur Wahl eines geeigneten Studiengangs bei und kann so ohne Restriktionen die Abbrecherquote reduzieren. | Dies trägt zur Wahl eines geeigneten Studiengangs bei und kann so ohne Restriktionen die Abbrecherquote reduzieren. | ||
- | Die BuFaTa ET sieht die angehenden Studierenden im Voraus in der Pflicht, sich hinreichend über ihr Studium zu informieren und sich ihrer Interessen bezüglich der Berufswahl bewusst zu werden. Die Hochschulen sind dabei in der Pflicht, im ausreichenden Maße Informationen zur Verfügung zu stellen. Die BuFaTa lehnt daher insbesondere im Rahmen der freien Berufswahl eine Zugangsbeschränkung durch Eignungstests ab. | + | Die BuFaTa ET sieht die angehenden Studierenden im Voraus in der Pflicht, sich hinreichend über ihr Studium zu informieren und sich ihrer Interessen bezüglich der Berufswahl bewusst zu werden. Die Hochschulen sind dabei in der Pflicht, im ausreichenden Maße Informationen zur Verfügung zu stellen. Die BuFaTa |
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arbeitskreise/eignungstest/protokoll_ulm2017.1509646753.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.11.2017 19:19 von Julian Buschbaum