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arbeitskreise:fachschaftsfinanzen:rwth_aachen

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Finanzübersicht RTWH Aachen

Allgemeines

Stand

Datum der letzten Aktualisierung: 20.06.2019

Organisationen inkl. Legitimierung

Das Studierendenparlament bestimmt mit der Beitragsordnung und der Finanzordnung die höhe der Studierendenschaftsmittel. Diese werden vom AStA an die FS auf Antrag zugewiesen. Dazu müssen gewisse Kriterien erfüllt sein(Kassenprüfung, Reserven der FS betragen nicht mehr als das zweifach des zuzuweisenden Betrags). Die Erstsemestermittel müssen vom Jour Fix Finanzen jährlich erneut beschlossen werden. Dieser ist mit dem Gruppensprecher der Studierenden im Senat, dem AStA Vorsitzenden, dem Prorektor für Lehre und dem Kanzler der RWTH)

Rechtlicher Status FS(R)

Die Studierendenschaft im Ganzen ist eine selbstständig rechtsfähig Teilkörperschaft der Uni, die Fachschaft wieder eine Untergliederung dieser.

Geldflüsse und aktuelle Geldmengen

Einnahmen

An der Hochschule zahlen die Studierenden 1€/Semester an die Fachschaften. Davon gehen 2/3 an die FS direkt und der restliche Betrag wird gleichmäßig unter allen 18 Fachschaften aufgeteilt. (§32 FInO RWTH) Die sind in Summer in etwa 4.200€. Zusätzlich erhält die Fachschaft etwa 19.878,00€(2018) pro Jahr an zweckgebunden Mittel für die Ersemesterarbeit. Dies sind Qualitätsverbesserungsmittel des Landes NRW und können nur in dem Jahr der Zuteilung genutzt werden.

Zudem wird darauf geachtet das sich Veranstaltungen wie der Unicup(Eishockeytunier der FSen, ca. 5000€ Umsatz) oder Partys(18.000€ Umsatz, mit einer anderen FS, wird im jährlichen Wechsel zwischen den FSen abgerechnete) selber tragen sollten.

Ausgaben

  • Listenpunkt Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Büromaterial (Drucker, Papier…)
  • Ausrichten von Veranstaltungen
  • Organisation von Ersti-Veranstaltungen (Ersti-Woche, Ersti-Wochenende…)
  • Teilnahme an Veranstaltungen wie z.B. der BuFaTa

Formalia

Jedes gewählte Ratsmitglied kann bis zu 50€ ausgeben, ab 50€ ist ein Beschluss des Fachschaftsrates erforderlich. Ab 500€ müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden, ab 1000€ eine Ausgabegenehmigung des ASTAs. Danach ist eine ausgefüllt Kassenanweisung bei der Kassenführung einzureichen.

Verwaltung

Die Kassenführung wird auf der einmal pro Semester stattfindenden Vollversammlung gewählt. Es findet eine Kassenprüfung durch zwei dafür auf der Vollversammlung gewählte Studis statt. Zudem prüft der AStA die Kasse.

Linksammlung

Hier sollen Links zu bspw. Finanzordnungen, Gesetzen oder Formularen angegeben werden, die für eure Arbeit wichtig sind.

Sonstiges

Der Betrag den die FSen aus der Studierendenschaft bekommen (ugs.: Fachschafteneuro) wurde seit 1983(damals 2 DM) nicht mehr erhöht. Durch die Inflation entstand ein Kaufkraftverlust für die Fachschaften von ~47%.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/fachschaftsfinanzen/rwth_aachen.1561022227.txt.gz · Zuletzt geändert: 20.06.2019 09:17 von Maximilian Oehler