BuFaTa ET Wiki

Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2018

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Protokoll

Anwesend:

BuFaTa WiSe18
Anwesend: Ann-Christin (TU Braunscheweig), Max und Florian (TU Chemnitz), David (TU Ilmenau), Markus & Kreuter (Uni Ulm), Lars & Maximilian (HTW Dresden), Ellen (Uni Paderborn), Janina (TU Darmstadt), Julian (TU Darmstadt), Christian (KIT), Jonas (TU Ilmenau), Ferid (Uni Siegen)
Leitung des AK: Ann-Christin (TU Braunschweig)
Protokoll: Max (TU Chemnitz)

Einführung

Es soll sich über die verschiedenen Prüfungsmodalitäten (v. a. Prüfungsanmeldung, -abmeldung) der Hochschulen ausgetauscht werden. Zusätzlich soll über die Symptompflicht auf Attesten bei krankheitsbedingtem Fehlen bei Prüfungen geredet werden. Weiterhin soll über Probleme bei Prüfungseinsichten und auch beim Verschieben von Prüfungen in andere Kataloge diskutiert werden.

Bericht der Hochschulen

Uni Ulm

  • Rücktritt bei Krankheit
    • Formular Prüfungsunfähigkeit mit Angabe von Symptomen
    • Entscheidung über die Prüfungsunfähigkeit obligt dem Prüfungsamt bzw. in strittigen fällen dem Prüfungsausschuss
  • Umschreiben von Prüfungen zwischen den Verschiedenen Katalogen möglich
  • Anmeldung 4 Tage vor der Klausur
    • Abmeldung von schriftliche Prüfungen bis 4 Tage vor der Klausur
    • Abmeldung bei mündlichen Prüfungen nicht möglich
  • Drittversuch muss nach 6 Wochen der Bekanntgabe der Noten mündlich abgelegt werden (in den Ing Fächern - nicht z.B. in Mathe oder Info)
   
 * Nachteilsausgleich muss mit Attest durch Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden
 * Chronische Erkrankungen ermöglicht eine Verlängerung von Fristen

TU Chemnitz

  • Anmeldung nur in einer zentralen Prüfungsanmeldungsperiode (dagegen könnte man vermutlich rechtlich vorgehen)
  • Abmeldung ohne Angabe von Gründen bei uns bis 1 Woche vorher (hängt aber vom Studiengang ab)
  • Rücktritt bei Krankheit
  • haben eine Prüfungsrechtsberatung vom StuRa
  • Zweitversuche müssen innerhalb eines Jahres nach bekanntgabe der Prüfungsergebnisse abgelegt werden und Drittversuche dann zum nächstmöglichen Termin

TU Ilmenau

  • Prüfungsleistungen (Pl
    • Anmeldung in festgelegtem Zeitraum
    • Abmeldung bis 4 Tage vor Prüfung
  • alternative Prüfungsleistungen
    • Anmeldung wird von jeder Fakultät individuell gehandhabt, meist in den ersten 4 Wochen des Semesters
    • Abmeldung nur in Anmeldezeit möglich
  • Studienleistungen
    • Anmeldung wird gewünscht, ist jedoch nicht verpflichtend
    • Wenn eine Anmeldung erfolgt, gilt die Abmeldefrist von Pl
  • Krankmeldungen sind derzeit kompliziert, Veränderungen auch durch neues ThürHG
    • Es wird ein amtsärztliches Attest angefordert, welches nur von einer begrenzten Anzahl an Ärzten (in Ilmenau einer) ausgestellt werden dürfen.
    • Dabei müssen auch Angaben gemacht werden, die Datenschutzrechtlich kritisch sind.
  • Nachteilsausgelich muss durch Prüfungsausschuss (PA) genemigt werden, unterschiedlich Handhabung, je nach Prüfer*in
  • Anmeldung muss über ein Onlineportal gemacht werden, das ist zeimlich kompliziert und soll überarbeitet werden

HTW Dresden

  • Einführung von Ärtzlichen Attest statt AU-Schein (Krankenschein) seit 01.09 - Angaben: Name, Matrikelnummer, Zeitraum der Krankschreibung, Prüfungen die man nicht mitmachen kann (schriftlich,mündlich, alternativ), Symptome/Diagnose nach Diskussionen mit der Hochschule optional auf dem Formular
  • Größter Kritikpunkt: Kosten für Krankmeldung
  • automatisch zu allen Prüfungen angemeldet auf Grundlage des Fachsemesters im zentralen Prüfungsamt (auch zu Wiederholungsprüfungen)
  • man kann sich bis zu ein Wochen vor Prüfung abmelden (Diskussion zurzeit mit der Hochschule auf Verkürzung des Zeitraums auf X Tage (idealerweise 2)) und auch nur per Zettel
  • Nachteilsausgleich für Gremientätige (Gremiensemester), Freiversuche
  • Nachteilsausgleich muss mit Attest durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden
  • Falls man sich zu Prüfungen anmelden möchte (z.B. wenn man ein Gremiensemester genommen hat) muss dies 1 Monat vorher geschehen:
  • Nachteil: Prüfungstermine werden meist nur kurz vor der Frist bekannt gegeben

TU Darmstadt

  • Anmeldung bis zu festgesetztem Termin (Meist mitte Semester)
  • Abmeldung bis eine Woche vor Prüfungstermin
  • Bei mündlichen Prüfungen muss ein Termin mit dem Prüfer ausgemacht werden, hier gelten die gleichen Abmeldefristen
  • Aktuelles Problem:
    • Verwaltung ist der Meinung, dass einmal abgelegte Prüfungen nicht mehr in einen anderen Katalog geschoben werden können
    • Führt zu Problemen, Studis wählen erst in irgendwelche Kataloge und können nicht mehr umbuchen
    • Auch im System ist der angemeldete Katalog nur schwer ersichtlich

Ravensburg Weingarten

  • Anmeledzeitraum unterschiedlich
  • Portfolioprüfung: kann man sich nicht von abmelden, ist nicht richtig in der PO definiert
  • in der Prüfung erklärt man sich fähig, die Prüfung zu schreiben; man darf die Prüfung dann nicht mehr mit Attesten „abbrechen“
  • Symptompflicht bei krankheitsbedingtem Fehlen
  • Atteste müssen die richtigen Formalia erfüllen
  • Nachteilsausgleich funtkioniert

RWTH

  • An-/Abmeldung über geschlossenes System
  • Abmeldung 3 Werktage vor der Prüfung
  • Anmeldefrist ist ein Monat nach der Frist zum Einschreiben
  • bei Nichtanmeldung ist eine Nachmeldung bis zum letzten Vorlesungstag möglich
  • Klausur kann auch unter Vorbehalt mitgeschrieben werden und mit Antrag angerechnet werden → führt zu Problemen
  • Symptompflicht ist laut Aussage der Rechtsabteilung illegal; behandelnder Arzt muss nur Prüfungsunfähigkeit feststellen.
  • In der Prüfung kann gegangen werden, wenn man erkrankt; normales Attest reicht in diesem Fall aus
  • Nachteilsausgleiche werden bewilligt → 30% mehr Zeit sind üblich.
  • mündliche Ergänzungsprüfung nach zweiter Wiederholungsprüfung, in der maximal eine 4.0 erreicht werden kann.

KIT

  1. Prüfungsmodalitäten
    • bis 24:00 des Vortages der schriftlichen Klausur ist ein Online-Rücktritt von der Klausur möglich, ansonsten kann unmittelbar vor der Klausur im Hörsaal zurückgetreten werden
    • bei mündlichen Prüfungen ist ein folgenfreier Rücktritt ohne Attest nur bis 3 Werktage vor der Prüfung möglich
    • nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern nach dem Antreten bestandenwerden
    • Allgemein gilt: 2 schriftliche Versuche, um die Prüfung zu bestehen, danach noch eine mündliche Nachprüfung in der nur eine 4,0 erreicht werden kann
  2. Symptompflichten/Atteste
    • pretty much non existant, da recht offene Rücktrittsregelung
    • ansonsten werden jegliche Formen ärztlicher Atteste akzeptiert, solange Prüfungs-/Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist(Erfahrungen)
  3. Nachteilsausgleich
    • bei ärztlich attestierter körperlicher Behinderung bzw. psychischer Vorbelastung werden vom Prüfungsausschuss entsprechende Erleichterungen (z.B. mehr Zeit in der Klausur oder bei starker Sehschwäche Klausurbögen auf A3 ausgedruckt) gewährt.

TH Ingolstadt

  1. Prüfungsmodalitäten
    • Anmeldung: ca 2 Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums 1-2 Wochen
    • Keine Abmeldung notwendig/möglich (wird aber diskutiert)
    • Bei Nichtbestehen aber Fristen (2. Versuch: 1 Semester, 3. Versuch: 2 Semester)
    • Bei Abbruch während der Prüfung: Attestpflicht
    • Antrag auf gesonderte Kleiderordnung (Kopftuch) möglich –> weibliche Person verlässt mit Studentin den Raum und prüft auf Headset und überprüft die Identität
  2. Atteste
    • Atteste zur Firstverlängerung: Attest + zusätzliches Formular (inkl. Angabe der Symptome)
    • Muss durch den Prüfungssausschuss genehmigt werden (meist problemlos)
    • Für die Dauer des Attestes darf keine Prüfung abgelegt werden
    • Bei häufigerer Vorlage des Attestes –> Amtsärtzliches Attest notwendig
  3. Nachteilsausgleich
    • Nachteilsausgleich möglich, wird aber durch die Studenten kaum genutzt

HS München

  1. Prüfungsmodalitäten
    • Online Prüfungsanmeldung innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen
    • Nur Anmeldung für Prüfungen, die man auch schreiben darf (Keine Prüfungen aus höheren Semestern, sofern die Hürden noch nicht geschafft sind)
    • Keine Abmeldung für Prüfungen notwendig, nicht Erscheinen zur Klausur wird als „Schieben“ gewertet (auch trotz Anmeldung)
  2. Atteste
    • Attest nur notwendig, sofern man während einer Prüfung krank wird oder wenn eine Prüfung aufgrund von Fristen abgelegt werden muss
      • Vorlegen eines qualifizierten ärztlichen Attests, das bestimmte Angaben enthalten muss (s. Punkte der OTH Regensburg), aber keine Diagnose
      • Falls ein Student wiederholt aufgrund einer Erkrankung eine Nachfrist beantragt, kann der Prüfungsausschusses die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes des zuständigen Gesundheitsamtes einfordern
      • Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht
  3. Nachteilsausgleich
    • Der Nachteilsausgleich ist schriftlich und spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu beantragen
    • Dafür muss sowohl ein Antrag als auch ein qualifiziertes haus- oder fachärztliches Attest eingereicht werden
    • Aus dem Attest müssen die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Ablegung von Prüfungen sowie die Form und Art des Nachteilsausgleichs aus ärztlicher Sicht klar ersichtlich sein
    • Legasthenie ist durch ein ärztliches oder fachpsychologisches Gutachten zu belegen, das nicht älter als zwei Jahre ist

OTH Regensburg

  • An- und Abmeldungen über ein geschlossenes System.
  • Anmeldezeitraum ca. zwei Monate vor Prüfungszeitraum.
  • Abmeldung für Erstversuch nicht notwendig.
  • bei Nichtbestehen automatisch für nächste Klausur angemeldet.
  • Bei Abmeldung von Zweit-/Drittversuch, oder Abbruch während der Prüfung ist ein Attest (inkl. Symptompflicht) notwendig.
  • Attest an der OTH: Ärztliche Atteste werden nur anerkannt, wenn sie mindestens alle folgenden Angaben enthalten:
    1. die Bestätigung der unterzeichnenden Ärztin bzw. des unterzeichnenden Arztes, dass das ärztliche Zeugnis auf einer von ihr bzw. ihm persönlich durchgeführten Untersuchung der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten beruht,
    2. den Zeitpunkt der Untersuchung,
    3. die Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat, und
    4. den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.
    • Der bloße Hinweis auf Prüfungsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „gelber Zettel“) ist kein Attest.
    • Die Benennung der Diagnose ist nicht notwendig; jedoch kann die Angabe der Diagnose im Einzelfall zweckmäßig sein, wenn damit die Krankheitssymptome umfassend beschrieben werden (z.B. fiebrige Erkältung).„
  • Nachteilsausgleich kann beantragt werden.

TU Braunschweig

  • Anmeldezeitraum ca. ein bis zwei Monate vor Beginn des Prüfungszeitraum im Zeitraum von 1,5 Wochen online oder im Prüfungsamt
  • Abmeldung bis zwei Werktage vor der schriftlichen Prüfung und eine Woche vor der mündlichen Prüfung
  • bei krankheitsbedingtem Fehlen reicht AU vom Arzt aus
  • Nachteilsausgleich muss vor Prüfung beantragt und genehmigt werden, wird kaum genutzt
  • mündliche Ergänzungsprüfung muss bis zwei Monate nach der Notenvergabe des Drittversuchs stattfinden (nur Bestehen (4,0) oder Nichtbestehen)

Universität Paderborn

  • Anmeldung in einer Anmeldephase, dauert etwa 4 Wochen und startet kurz nach Beginn der Vorlesungszeit
  • Abmeldung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen bis zu einer Woche vor Prüfungstermin ohne Probleme
  • zwei schriftliche Versuche, Drittversuch mündlich
  • im Krankheitsfall ärztliches Attest notwendig, ohne Bekanntmachung der Symptome
  • Laborpraktika bestehen aus jeweils 6 Versuchen, und werden jetzt benotet. Gilt als bestanden, wenn Gesamtnote der Versuche unter 4,0 liegt. Es ist also möglich, Versuche nicht zu bestehen, aber die gesamte Veranstaltung wird trotzdem als bestanden gewertet
  • Scheibchenprüfung soll in den ersten zwei Semestern eingeführt werden

Probleme

Ärztliche Atteste

  • HTW Dresden: Bis 01.09. hat der Arbeitsunfähigkeits-Schein gereicht
    • Symptome waren Pflicht, wurden aber erfolgreich rausgestritten (durch Referat Studium des StuRa)
    • Kosten für das ärztliche Attest sind nicht abgedeckt und müssen von den Studis selber getragen werden
    • zwei Formulare auszufüllen
  • rechtlich ist ein Arzt auch gar nicht fähig, eine Prüfungsunfähigkeit zu bescheinigen, dafür ist der Prüfungsausschuss zuständig
    • ist aber logisch Quatsch, da ein Prüfungsausschuss medizinisch gar nicht einschätzen kann, ob mit den Symptomen ein Ablegen der Prüfung noch möglich ist
  • bei Symptompflicht muss man faktisch den Arzt von der Schweigepflicht entbinden
  • TU Chemnitz: eindeutige Atteste werden direkt vom Prüfungsamt genehmigt
  • TU Ilmenau: Attestpflicht, die Art des Attestes wird in nächster Zeit genau bestimmt

Verschieben von Prüfungen in andere Kataloge

  • TU Darmstadt: Umschreiben von Prüfungen nicht mehr möglich, obwohl es ein minimaler Aufwand (zwei Minuten pro Studi) ist für das Prüfungsamt
  • mit der Begründung, dass es zu aufwendig ist, ist evtl. rechtswidrig

Prüfungsabmeldung mündliche Prüfung

  • Problem an Uni Ulm, dass es offiziell keine Abmeldefrist bei mündlichen Prüfungen gibt und die Studierenden sich nun nicht davon abmelden können

Rahmenprüfungsordnungen

  • Viele Regelungen, z.B. Fristen, die nicht mehr durch die studiengangsspezifische Ordnung geändert werden können
  • Möchte man sich über diese hinwegsetzen, wird die Ordnung nicht genehmigt oder bleibt in der Verwaltung hängen

Stellungnahme

  • keine Symptompflichten bei Attesten
  • Nachteilsausgleiche vereinheitlichen / formalisieren
  • Vereinheitlichung der Fristen für An- und Abmeldung ist vermutlich nicht drin und sollte nicht unser Fokus sein
  • wo könnte man diese Stellungnahme dann publizieren bzw. in die Breite Masse der ET-Studierende tragen?
  • Idee, einen Katalog zu erstellen an Anforderungen an Prüfungsmodalitäten

Uniranking der BuFaTa ET

  • Ranking herausgegeben von der BuFaTa ET für bestimmte Themen
  • Kann Argumentation unterstützen / als Druckmittel dienen, da öffentliche Wirkung
  • Hier können auch Punkte wie Prüfungmodalitäten o.Ä. sehr gut eingebracht werden, was in anderen Rankings nie gelistet ist
  • Dieser Punkt kann an den AK CHE-Ranking weiter gegeben werden, um diesen zum allgemeinen Ranking AK auszubauen

Zusammenfassung

  • an vielen Unis maßt sich die Verwaltung mehr Entscheidungskompetenzen an als sie hat
  • Möglichkeit, auf den nächsten BuFaTas Stellungnahme oder Positionspapier zur Thematik Ärztliche Atteste zu erarbeiten
    • Problematik der genauen Argumentation
  • Nicht nur die Regelungen, sondern auch die Personen (z.B. Prüfungsausschussvorsitz) spielen eine Rolle

Ende

Beginn: 18:35 Uhr
Ende: 19:43 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden. Desweiteren sollte man beim nächsten Mal eine Stellungnahme zu obrigen Themen schreiben.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_aachen2018.1541263933.txt.gz · Zuletzt geändert: 03.11.2018 17:52 von Ann-Christin Skiba